Rechtsprechung
| VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 121 GemO RP, § 30 GemO RP, § 34 GemO RP, § 42 GemO RP, § 123 VwGO
Rechtliches Vorgehen eines Ratsmitgliedes gegen einen Gemeinderatsbeschluss - esovgrp.de
GemO § 30,GemO § 34,GemO § 42,GemO § 121,VwGO § 123
Absetzung, Änderung, Anordnung, Aussetzung, Bürgermeister, einstweilige Anordnung, Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Hauptsache, Kommunalrecht, Stadtrat, Stadtratssitzung, Tagesordnung, Tagesordnungspunkt, Vorwegnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Kein Anspruch eines Ratsmitglieds auf Absetzung eines Gegenstands von der Tagesordnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch eines Ratsmitglieds auf Absetzung eines Gegenstands von der Tagesordnung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19
Eine umfassendere rechtliche Prüfung des im Hauptsacheverfahren in Rede stehenden materiellen Anspruchs bereits im Eilverfahren kann aber von Verfassungs wegen geboten sein, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt sowie eine endgültige Verletzung der Rechte eines Beteiligten droht und auch Grundrechtspositionen von Gewicht betroffen sind (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, NVwZ-RR 2009, 945). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis …
Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19
Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses im Übrigen kann ein Ratsmitglied aber nicht gerichtlich überprüfen lassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris Rn. 32; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2013 - 10 A 10525/13.OVG -, n.v.;… Stamm in Gabler/Höhlein u.a., a.a.O., § 42 GemO , Anm. 3.2, 4. Abs.). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2013 - 10 A 10525/13
Klage gegen Bürgerentscheid in Limburgerhof erfolglos
Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19
Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses im Übrigen kann ein Ratsmitglied aber nicht gerichtlich überprüfen lassen (vgl. VGH BW…, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris Rn. 32; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2013 - 10 A 10525/13.OVG -, n.v.;… Stamm in Gabler/Höhlein u.a., a.a.O., § 42 GemO , Anm. 3.2, 4. Abs.). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85
Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19
Ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten scheidet deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, in der Regel aus (so OVG RP, Beschluss vom 29. Mai 1985 - 7 B 11/85 -, DÖV 1986, 152).
- VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der …
Damit steht dem einzelnen Ratsmitglied kein Klagerecht gegen Gemeinderatsbeschlüsse zu (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in RP, VG Neustadt, Beschluss vom 11.04.2019 -3 L 413/19.NW-, juris), mit der Folge, dass er auch die Umsetzung eines in einer Ratssitzung getroffenen Beschlusses nicht angreifen kann. - VG Schwerin, 21.02.2023 - 3 B 265/23
Antragsgegner bei der Anfechtung eines Kreistagsbeschluss; Anspruch eines …
Damit steht dem einzelnen Kreistagsmitglied kein subjektives Klagerecht gegen Kreistagsbeschlüsse zu (vgl. VG Saarlouis…, Beschluss vom 15. November 2019 - 3 L 1793/19 -, juris Rn. 9; VG Neustadt, Beschluss vom 11. April 2019 - 3 L 413/19.NW -, juris Rn. 14), mit der Folge, dass er Kreistagsbeschlüsse nicht gerichtlich anfechten kann.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".