Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24 |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 28 GG
Folgenbeseitigungsanspruch einer Kommune gegenüber dem Land wegen eines rechtswidrigen Gebührentarifs - Kommunalrecht
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 25.01.2024 - 9 A 543/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Eine Kommune kann sich daher nicht unmittelbar unter Berufung auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Finanzhoheit dagegen wenden, dass ihr einzelne Einnahmen entzogen oder verwehrt werden (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 - juris Rn. 22).Ausgehend davon kann sich eine Kommune dann gegen finanzielle Belastungen durch staatliches Handeln wenden, wenn sie eine nachhaltige, von ihr nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume darlegt und nachweist (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011, a.a.O.).
Es gibt jedoch kein über die Gesetzesbindung hinausreichendes Geflecht wechselseitiger Pflichten, die eine schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen Land und Landkreisen begründen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 - juris Rn. 26 m.w.N.).
Es gibt jedoch kein über die Gesetzesbindung hinausreichendes Geflecht wechselseitiger Pflichten, die eine schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen Land und Landkreis vorliegend begründen könnten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011, a.a.O., Rn. 26).
Insbesondere fehlt es an der Verletzung einer dem Kläger gegenüber bestehenden Amtspflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11/20 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4/10 -, juris Rn. 26).
Eine Amtspflicht zur Schaffung eines kostendeckenden Gebührentatbestandes zugunsten des Klägers besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 -, juris Rn. 18 ff.).
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Er setzt voraus, dass in ein subjektives Recht des Betroffenen durch ein Tun oder Unterlassen hoheitlich eingegriffen wurde und dadurch ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 - juris Rn. 24 m.w.N.).Darüber hinaus ist sein Inhalt darauf begrenzt, den Eingriff in die subjektive Rechtsstellung zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993, a.a.O., Rn. 63).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.07.2022 - LVG 44/21
Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Das Verfassungsrecht verlangt damit keine mathematische Vollkompensation im Sinne einer abzurechnenden Erstattung jeglicher angefallener Ist-Kosten (so ausdrücklich: LVerfG LSA, Urteil vom 19. Juli 2022 - LVG 44/21 - juris Rn. 70).Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Angemessenheitsmaßstabs vielmehr auch befugt, sachgerechte Pauschalierungen vorzunehmen und zweckneutrale Belange einzubeziehen, die nicht unmittelbar in die rechnerische Mehrbelastung einfließen - wie etwa die Berücksichtigung einer Eigeninteressenquote der Kommunen an der Aufgabenerfüllung (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 19. Juli 2022, a.a.O.).
- BVerwG, 12.01.2023 - 2 C 22.21
Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Zu einem darüberhinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2023 - 2 C 22.21 - juris Rn. 16 m.w.N.).Zu einem darüberhinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2023, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 3 L 14/20
Gebühren für die Durchführung von Schlachtgeflügeluntersuchungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 - 3 L 14/20 - wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt den dagegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung zurück.Dass die diesen Erhebungen zugrundeliegende Tarifstelle durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. November 2019 (- 7 A 502/18 MD - rechtskräftig durch Nichtzulassungsbeschluss des OVG LSA vom 30. Juni 2020 - 3 L 14/20 -) als rechtswidrig qualifiziert wurde und der Kläger in der Folge diejenigen Gebührenbescheide aufzuheben hatte, gegen die fristgerecht Widerspruch erhoben worden war, führt zu keiner anderen Beurteilung.
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
In einer solchen rein öffentlich-rechtlich zugewiesenen Einnahmeposition ist das Risiko von Gesetzesänderungen, der gerichtlichen Nichtigerklärung von Satzungen oder Lücken in der Tatbestandsausgestaltung von vornherein immanent angelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - juris). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.01.2023 - LVG 6/22
Zensusausführungsgesetz, Mehrbelastungsausgleich, Konnexitätsprinzip
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Da Art. 87 Abs. 3 Satz 2 LVerf LSA indes keine spezifischen inhaltlichen Vorgaben für die Methodik der Kostenbestimmung macht, steht dem Gesetzgeber ein weiter gestalterischer Gestaltungsspielraum zu (zum Ganzen: LVerfG LSA, Urteil vom 16. Januar 2023 - LVG 6/22 - juris Rn. 72 m.w.N.). - BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Unanfechtbare Bescheide bilden auch im Fall ihrer Rechtswidrigkeit einen dauerhaften Behaltsgrund für die vereinnahmten Gebühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Er ist kein Schadensersatzanspruch und daher nicht auf einen Ausgleich für Schäden gerichtet, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 2007- 9 B 9.07 - juris, Rn. 5;… Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 - juris, Rn. 19; vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, juris, Rn. 19 und 21; …und vom 26. Oktober 1967 - 2 C 22.65 - juris Rn. 2; OVG NRW…, Urteil vom 13. August 2019 - 1 A 2231/16 - juris Rn. 30). - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
- BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
- BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
- BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65
Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die …
- BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00
Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der …
- BVerwG, 03.07.2007 - 9 B 9.07
- BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - 1 A 2231/16
Schadensersatz Dienstherrenwechsel Auflösung der Versorgungsämter in NRW …
- BVerwG, 26.03.2025 - 6 C 6.23
Ausschließliche Zuständigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit für Rechtsschutz …
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92
Zahlung eines Geldbetrages wegen Fehlverhaltens einer bei einem Landkreis …
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
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Rechtsprechung
| VG Potsdam, 13.02.2024 - 3 L 48/24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Hundehalterverordnung gefährlicher Hund wegen Bissigkeit (hier: Schädigung eines anderen Hundes durch 3 Bisse) "ohne angegriffen oder auf sonstige Weise provoziert worden zu sein"
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
Beissvorfall: Einstufung als "gefährlicher Hund" - da hilft auch kein Wesenstest
Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2024 - 3 L 48/24
Aus dem Wortlaut von § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundhV ("in ähnlicher Weise") wird deutlich, dass andere Formen einer Provokation dem Merkmal der Schläge in ihrer Gewichtigkeit und Qualität zwar nicht gleichstehen, aber zumindest nahekommen müssen (VG Cottbus, Urteil vom 14. Mai 2020 - VG 3 K 1409/19 -, S. 6 EA).Auch kann das Eingreifen der Zeugin ... schon deshalb nicht als Provokation im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundhV gewertet werden, da diese - wie der Antragsteller selbst vorträgt - erst "anschließend", also jedenfalls nach dem ersten Biss durch ..., erfolglos versuchte, dessen Beißattacke abzuwehren (vgl. im Übrigen VG Cottbus, Urteil vom 14. Mai 2020 - VG 3 K 1409/19 -, S. 6 EA).
- BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne …
Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2024 - 3 L 48/24
Voraussetzung hierfür ist, dass sich aufgrund der vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10), ein gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse überwiegendes Aussetzungsinteresse des Betroffenen ergibt.
- VG Potsdam, 25.07.2025 - 3 L 648/25
Amtstierärztliche Stellungnahme, Bissvorfall, Feststellung der Gefährlichkeit …
Aus dem Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nr. 2 HundehV ("in ähnlicher Weise") wird deutlich, dass andere Formen einer Provokation dem Merkmal der Schläge in ihrer Gewichtigkeit und Qualität zwar nicht gleichstehen, aber zumindest nahekommen müssen (Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2024 - 3 L 48/24 -, juris Rn. 11).Es ist im Allgemeinen zu erwarten, dass ein Hund auch bei einer Begegnung mit bellenden Artgenossen Zurückhaltung wahrt und diese nicht beißt (Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2024 - 3 L 48/24 -, juris Rn. 11).
- VG Potsdam, 24.01.2025 - 3 L 996/24 Aus dem Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nr. 2 HundehV ("in ähnlicher Weise") wird deutlich, dass andere Formen einer Provokation dem Merkmal der Schläge in ihrer Gewichtigkeit und Qualität zwar nicht gleichstehen, aber zumindest nahekommen müssen (Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2024 - 3 L 48/24 -, juris Rn. 11).
Es ist im Allgemeinen zu erwarten, dass ein Hund auch bei einer Begegnung mit bellenden Artgenossen Zurückhaltung wahrt und diese nicht beißt (Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2024 - 3 L 48/24 -, juris Rn. 11).
- VG Potsdam, 15.03.2024 - 3 L 149/24
Bellen ist keine Provokation, Gefährliche Hunde wegen Bissvorfall, …
Denn ein Bellen stellt als arttypisches Verhalten ohne Hinzutreten weiterer Umstände keinen Angriff oder eine Provokation im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV dar (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. Dezember 2014 - VG 3 L 1069/14 -, bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. Juli 2015 - OVG 5 S 44.14 -, juris Rn. 5; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 13. Februar 2024 - VG 3 L 48/24 -, S. 4 EA; vom 2. März 2022 - VG 3 L 882/21 -, S. 5 EA). - VG Potsdam, 14.10.2025 - 3 L 883/25 Im Übrigen wird aus dem Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nr. 2 HundehV ("in ähnlicher Weise") deutlich, dass andere Formen einer Provokation dem Merkmal der Schläge in ihrer Gewichtigkeit und Qualität zwar nicht gleichstehen, aber zumindest nahekommen müssen (Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2024 - 3 L 48/24 -, juris Rn. 11).
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