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Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.10.2014 - 3 L 481.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32787
VG Berlin, 10.10.2014 - 3 L 481.14 (https://dejure.org/2014,32787)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.10.2014 - 3 L 481.14 (https://dejure.org/2014,32787)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 3 L 481.14 (https://dejure.org/2014,32787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 29.04.2014 - 3 K 31.13

    Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Studienleistungen

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2014 - 3 L 481.14
    In diesen Bewertungsspielraum dürfen die Gerichte nicht eindringen; hier haben sie nur zu prüfen, ob der Prüfer die rechtlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten hat (st. Rspr. der Kammer, vgl. bspw. Urteil vom 29. April 2014 - VG 3 K 31.13 - m. w. N.).

    Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht obliegt es einem Prüfling auch, in der geschilderten Weise auf Bewertungspräzisierungen und -ergänzungen seitens der Prüfer zu erwidern (vgl. bspw. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2012 - OVG 10 M 19.12 -, Niehues/Fischer/Jeremias, a. a. O., Rn. 789 ff., sowie Urteile vom 4. Dezember 2013 - VG 3 K 81.12 - und 29. April 2014 - VG 3 K 31.13 - m. w. N.).

  • VG Hamburg, 01.12.2015 - 2 E 6030/15

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung

    Einem solchen Antrag ist im Eilverfahren nur ausnahmsweise im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) stattzugeben, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache besteht und das Abwarten der Hauptsache für den Rechtsschutzsuchenden wegen schwerer, irreparabler Nachteile unzumutbar wäre (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2007, 3 Bs 270/06; VG Berlin, Beschl. v. 10.10.2014, 3 L 481.14, juris;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 123 Rn. 14, 26).
  • VG Berlin, 05.06.2015 - 3 L 239.15

    Verpflichtung zur Ausstellung eines verbesserten Abiturzeugnisses im Wege der …

    Eine solche Neubewertung ist ein alle Elemente des Bewertungsgegenstandes und der Bewertungsmaßstäbe letztverantwortlich einbeziehender, damit auf Endgültigkeit abzielender Vorgang (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - VG 3 L 481.14 - Rn. 5 f., abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, sowie Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1440 m. w. N.).
  • VG Berlin, 31.08.2020 - 3 L 212.20
    Erforderlich ist weiter, dass die Antragstellerin mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (st. Rechtsprechung; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - VG 3 L 481.14 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
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