Rechtsprechung
| VG Berlin, 10.10.2014 - 3 L 481.14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 26 GymOV BE, § 33 GymOV BE, § 123 VwGO
Abänderung einer Abiturprüfungsnote im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 29.04.2014 - 3 K 31.13
Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Studienleistungen
Auszug aus VG Berlin, 10.10.2014 - 3 L 481.14
In diesen Bewertungsspielraum dürfen die Gerichte nicht eindringen; hier haben sie nur zu prüfen, ob der Prüfer die rechtlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten hat (st. Rspr. der Kammer, vgl. bspw. Urteil vom 29. April 2014 - VG 3 K 31.13 - m. w. N.).Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht obliegt es einem Prüfling auch, in der geschilderten Weise auf Bewertungspräzisierungen und -ergänzungen seitens der Prüfer zu erwidern (vgl. bspw. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2012 - OVG 10 M 19.12 -, Niehues/Fischer/Jeremias, a. a. O., Rn. 789 ff., sowie Urteile vom 4. Dezember 2013 - VG 3 K 81.12 - und 29. April 2014 - VG 3 K 31.13 - m. w. N.).
- VG Hamburg, 01.12.2015 - 2 E 6030/15
Einstweiliger Rechtsschutz auf Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung
Einem solchen Antrag ist im Eilverfahren nur ausnahmsweise im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) stattzugeben, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache besteht und das Abwarten der Hauptsache für den Rechtsschutzsuchenden wegen schwerer, irreparabler Nachteile unzumutbar wäre (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2007, 3 Bs 270/06; VG Berlin, Beschl. v. 10.10.2014, 3 L 481.14, juris;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 123 Rn. 14, 26). - VG Berlin, 05.06.2015 - 3 L 239.15
Verpflichtung zur Ausstellung eines verbesserten Abiturzeugnisses im Wege der …
Eine solche Neubewertung ist ein alle Elemente des Bewertungsgegenstandes und der Bewertungsmaßstäbe letztverantwortlich einbeziehender, damit auf Endgültigkeit abzielender Vorgang (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - VG 3 L 481.14 - Rn. 5 f., abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, sowie Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1440 m. w. N.). - VG Berlin, 31.08.2020 - 3 L 212.20 Erforderlich ist weiter, dass die Antragstellerin mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (st. Rechtsprechung; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - VG 3 L 481.14 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
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