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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6588
OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91 (https://dejure.org/1992,6588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 (https://dejure.org/1992,6588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 1992 - 3 L 5/91 (https://dejure.org/1992,6588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanpruch; Schülerbeförderungskosten; Schulträger

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 324/90
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91
    Die Kläger haben aber einen Anspruch darauf, daß der Beklagte über ihr Begehren in ermessensfehlerfreier Weise (entsprechende Anwendung des § 114 VwGO) entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (BVerwG, Urteil vom 26.04.1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45).

    Denn der Gleichheitssatz, an dem die Ermessensausübung zu messen ist, stellt nicht auf den Wortlaut der die Verwaltung bindenden Vorschrift, sondern auf ihre Handhabung ab (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.06.1979 - BVerwG, 6 B 33.79 -, ZBR 1980, 24; Urteil vom 26.04.1979, aaO; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.03.1980 - 5 OVG A 143/77 -).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91
    Es kann offenbleiben, ob etwas anderes gelten würde, wenn die Satzung des Beklagten nach ihrem Wortlaut in einem für die Kläger günstigen Sinne eindeutig wäre und sie im Vertrauen hierauf den Schulwechsel veranlaßt hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1981 -2 C 5.79 - DVB1.1982, 195, 197).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91
    Insoweit ist das Schulgesetz vergleichbar mit einem Haushaltsplan, der ebenfalls einen gesetzlichen Ausschluß von Außenwirkungen enthält (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 - BVerfGE 38, 121).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1992 - 3 L 5/91
    Denn der Gleichheitssatz, an dem die Ermessensausübung zu messen ist, stellt nicht auf den Wortlaut der die Verwaltung bindenden Vorschrift, sondern auf ihre Handhabung ab (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.06.1979 - BVerwG, 6 B 33.79 -, ZBR 1980, 24;… Urteil vom 26.04.1979, aaO; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.03.1980 - 5 OVG A 143/77 -).
  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 244/09

    Schülerbeförderung: Übernahme der Kosten für den Besuch einer weiterführenden …

    Rn. 16 Die Klägerin kann deshalb nur verlangen, dass der Beklagte als der nach § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SchulG in Anspruch genommene Träger der Schülerbeförderung über ihr Begehren auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258;… Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 19 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • VG Schleswig, 09.10.2017 - 9 A 257/16

    Hauptwohnung als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der …

    Es kommt also darauf an, welche Verwaltungspraxis sich aufgrund der Vorschrift entwickelt hat (zu alledem vgl. OVG Schleswig, U. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 , Die Gemeinde 1993, 258; U. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228 - und VG Schleswig, z.B. U. v. 12.10.2016 - 9 A 279/15 -, juris).
  • VG Schleswig, 12.10.2016 - 9 A 279/15

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung

    Rn. 28 Der Kläger hat deshalb nur einen Anspruch darauf, dass der Beklagte über sein Begehren in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, U. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258; U. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 31 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

    Rn. 22 2. Allerdings kann die Klägerin zu 1) geltend machen, dass die Beklagte über ihr Begehren auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) ihre Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258;… Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 24 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07

    Kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Schülerfahrtkostenerstattung

    Rn. 15 Der Kläger hat allerdings einen Anspruch darauf, dass der Beklagte über sein Begehren in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHAnz 1993, 120;… Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 18 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 217/09

    Schülerbeförderung, Erstattung der Kosten durch Schulträger

    Rn. 20 Allerdings kann der Kläger beanspruchen, dass der Beklagte über sein Begehren auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) seine Entscheidungen trifft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258;… Urt. v. 25.03.1994 - 3 L 204/93 -, Die Gemeinde 1994, 228).

    Rn. 22 Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 -, Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1995 - 3 L 86/95

    Schulrecht; Behindertes Kind; Kosten; Schulbegleiter

    Konstruierte man über den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG einen subjektiven Rechtsanspruch darauf, daß das Ermessen in der vom Gesetz vorgesehenen Weise zu betätigen sei, würde der Wille des Gesetzgebers, der erkennbar darin besteht, dem Bürger die Berufung auf das Gesetz zu verwehren, unterlaufen (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 - 3 L 5/91 - SchlHA 1993, 120 = Die Gemeinde 1993, 258).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 204/93
    Dem Schulgesetz und der Satzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (vgl. Urteil des Senats vom 05.03.1992 3 L 5/91 , Die Gemeinde 1993, 258 = SchlHA 1993, 120).
  • VG Schleswig, 03.01.2002 - 9 B 125/01

    Schülerbeförderun, Kostenübernahme

    Dem Schulgesetz und der Schülerbeförderungssatzung des Beklagten kommen daher hinsichtlich der Bestimmungen zu den Schülerbeförderungskosten im Verhältnis zwischen dem Schulträger und dem Bürger nicht mehr Gewicht zu als einer nur für die Verwaltung verbindlichen Richtlinie (so bereits OVG Schleswig, Urteil vom 05.03.1992, Az. 3 L 5/91).
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