Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 78 Abs 4 S 1 VwGO, § 60 VwGO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.11.2018 - 6 A 201/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 BV 11.2045
Fristversäumnis; Berufungsschriftsatz nicht unterschrieben; keine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Denn auch die Originalantragsschrift, die am 7. Februar 2019 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, trägt keine Unterschrift des Bevollmächtigten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 10 BV 11.2045 -, juris Rn. 10).Im Übrigen setzt eine wirksame Ausgangskontrolle, welche ein schuldhaftes Fristversäumnis des Anwalts im Sinne von § 60 VwGO ausschließt, u. a. voraus, dass die Organisation des Betriebsablaufes so gestaltet ist, dass eine Fristversäumung infolge Absendung nicht unterschriebener Schriftsätze in allen - auch in außergewöhnlichen, aber voraussehbaren - Fällen vermieden wird (vgl. OVG MP…, Beschluss vom 17. April 2001 - 1 L 218/00 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O., Rn. 10 [m. w. N.]).
- VGH Bayern, 11.06.2013 - 22 ZB 13.1068
Antrag auf Zulassung der Berufung; unterbliebene handschriftliche Unterzeichnung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Rn. 11 Abgesehen davon kann zwar die abschließende Überprüfung, ob ein eiliger, per Fax zu übersendender Schriftsatz - wie hier - unterschrieben worden ist, auch bei einer unmissverständlichen generellen Anordnung durch den Prozessbevollmächtigten auf Hilfspersonal delegiert werden (…vgl. Hoppe, a. a. O., § 60 Rn. 19 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 22 ZB 13.1068 -, juris Rn. 10).Der vorgelegten eidesstattlichen Versicherung des Mitarbeiters kann dergleichen auch nicht entnommen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2013, a. a. O., Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Der Antragsschrift waren auch keine Anlagen beigefügt, aus denen sich gegebenenfalls die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr bringen zu wollen, ableiten ließe (vgl. hierzu: VGH BW, Beschluss vom 13. August 2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 7) .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2007 - 18 E 787/07
Klageschrift Unterschrift Prozessbevollmächtigter Zurückverweisung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Gericht bei Eingang des Schriftsatzes erkennbaren oder bis zum Ablauf der (Rechtsmittel-)Frist bekannt gewordenen Umstände abgestellt werden (OVG NRW, Beschluss vom 16. August 2007 - 18 E 787/07 -, juris Rn. 4 [m. w. N.]). - VGH Bayern, 14.05.2018 - 21 ZB 18.30733
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen unzureichender Darlegung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Diese ist zwar auch bei Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift gewahrt, wenn sich aus den sonstigen Umständen feststellen lässt, dass der Schriftsatz mit Willen des Betreffenden in den Verkehr gelangt ist und die Verhältnisse so eindeutig sind, dass es keiner Beweisaufnahme bedarf (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 21 ZB 18.30733 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]). - OVG Sachsen, 18.12.2017 - 5 A 955/17
Berufungszulassungsantrag; Antragsfrist; Schriftformerfordernis; fristwahrendes …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Das (unvollständige) Fax allein, auch wenn es den Briefkopf der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten trägt, bietet weder ausreichende Gewähr für die Urheberschaft des Schriftstückes noch für den Willen, das Rechtsmittel ergreifen zu wollen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 5 A 955/17 -, juris Rn. 3), zumal es u. a. mit Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand überschrieben ist, obgleich ein Fristversäumnis (noch) nicht im Raum stand. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2001 - 1 L 218/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Im Übrigen setzt eine wirksame Ausgangskontrolle, welche ein schuldhaftes Fristversäumnis des Anwalts im Sinne von § 60 VwGO ausschließt, u. a. voraus, dass die Organisation des Betriebsablaufes so gestaltet ist, dass eine Fristversäumung infolge Absendung nicht unterschriebener Schriftsätze in allen - auch in außergewöhnlichen, aber voraussehbaren - Fällen vermieden wird (vgl. OVG MP, Beschluss vom 17. April 2001 - 1 L 218/00 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]; BayVGH…, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O., Rn. 10 [m. w. N.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 66/21
Rechtsanwaltsverschulden bei Fristversäumnis; Ausgangskontrolle für …
Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf Umständen beruhen, die der Verantwortungssphäre des Prozessbevollmächtigten zuzurechnen sind, so dass diesen ggf. unter dem Gesichtspunkt des sog. "Organisationsverschuldens" ein eigenes Verschulden bezüglich eines Fristversäumnisses treffen kann (vgl. Beschluss des Senates vom 22. Juli 2019 - 3 L 51/19 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt), Verschuldete Versäumnis der …
Rn. 37 Das Gericht kann offenlassen, ob die Klägerbevollmächtigte, insbesondere weil sie zu erhöhter Sorgfalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes wenige Stunden vor Ablauf der Frist verpflichtet war, die Übersendung dieses Klage- und Antragsschriftsatzes auf eine Kanzleimitarbeiterin übertragen durfte, die nur eine angelernte Kraft ist, wenngleich sie sich bislang als zuverlässig erwiesen hatte und Erfahrung mit der Übersendung von Schriftsätzen hatte (ablehnend zur Delegation auf ungelerntes Assistenzpersonal OVG Magdeburg, B. v. 22.07.2019 - 3 L 51/19 - juris Rn.11;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 VwGO, Rn. 18). - VG Aachen, 07.05.2025 - 10 K 635/25
Wiedereinsetzung; Verschulden; Organisationsverschulden; Fristenkontrolle; …
Rn. 9 Vgl. zu diesen Grundsätzen u. a. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 C 68.89 -, juris, Rn. 12, und Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59.20 - juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG Sachs.-Anh., Beschlüsse vom 25. Juli 2022 - 3 L 66/21 -, juris, Rn. 23, und vom 22. Juli 2019 - 3 L 51/19 -, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 60 VwGO Rn. 41 ff.; Peters, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 72. Edition, Stand: 01.01.2025, § 60 Rn. 17 ff.
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