Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 20 Abs 3 GG, Art 20 Abs 4 GG
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
- OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02
Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds; …
Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Rn. 19 Dies gilt insbesondere für den immer wieder zitierten Beschluss des OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02, der im Ergebnis die Rechtsansicht des Antragstellers voll und ganz bestätigt. - OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt. - OVG Saarland, 06.12.1978 - III R 123/78
Kosten eines kommunalen Organstreits trägt die Kommune
Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt. - VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 759/09
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit
Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes…, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt. - OVG Saarland, 05.10.1981 - III R 87/80
Kostentragung bei Klage von Gemeinderäten gegen Ergebnis einer Bürgermeisterwahl
Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
- OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Mai 2021 - 3 L 520/21 - wird abgelehnt.Rn. 8 Im April 2021 hat der Antragsteller das Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtschutz ersucht (3 L 520/21) und sinngemäß beantragt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Kosten des Klageverfahrens 3 K 434/21 vorläufig zu übernehmen.
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - zurückgewiesen.
Rn. 11 Der Senat versteht das Begehren des anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers zu seinen Gunsten dahingehend, dass er alleine Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - beantragt.
- VG Saarlouis, 20.07.2021 - 3 L 697/21
Erschließungsbeitragshier: aufschiebende Wirkung
Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 25.05.2021 -3 L 520/21-][vgl. statt vieler OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008 -6 B 560/08-, juris, Rn. 5 sowie std.Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 25.05.2021 -3 L 520/21-].
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