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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,27722
VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21 (https://dejure.org/2021,27722)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.05.2021 - 3 L 520/21 (https://dejure.org/2021,27722)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 3 L 520/21 (https://dejure.org/2021,27722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02

    Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
    Rn. 19 Dies gilt insbesondere für den immer wieder zitierten Beschluss des OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02, der im Ergebnis die Rechtsansicht des Antragstellers voll und ganz bestätigt.
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
  • OVG Saarland, 06.12.1978 - III R 123/78

    Kosten eines kommunalen Organstreits trägt die Kommune

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
  • VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 759/09

    Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes…, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - III R 87/80

    Kostentragung bei Klage von Gemeinderäten gegen Ergebnis einer Bürgermeisterwahl

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21

    Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen …

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Mai 2021 - 3 L 520/21 - wird abgelehnt.

    Rn. 8 Im April 2021 hat der Antragsteller das Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtschutz ersucht (3 L 520/21) und sinngemäß beantragt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Kosten des Klageverfahrens 3 K 434/21 vorläufig zu übernehmen.

    Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - zurückgewiesen.

    Rn. 11 Der Senat versteht das Begehren des anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers zu seinen Gunsten dahingehend, dass er alleine Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - beantragt.

  • VG Saarlouis, 20.07.2021 - 3 L 697/21

    Erschließungsbeitragshier: aufschiebende Wirkung

    Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 25.05.2021 -3 L 520/21-][vgl. statt vieler OVG NRW, Beschluss vom 23.06.2008 -6 B 560/08-, juris, Rn. 5 sowie std.

    Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 25.05.2021 -3 L 520/21-].

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