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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8504
VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA (https://dejure.org/2015,8504)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA (https://dejure.org/2015,8504)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. April 2015 - 3 L 541/15.DA (https://dejure.org/2015,8504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sonntagsöffnung am 3. Mai in Weiterstadt anlässlich des "15. Spargel- und Grillfestivals" rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Dieser verpflichtet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen; ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (…BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39; Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, LKRZ 2014, 369).

    Die Rechtsprechung erkennt daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.;… vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 31.03.2011 - 22 BV 10.2367 -, juris).

    Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris;… vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris).

    In diesem Sinne hat auch der Hessische VGH (Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass eine "äußerste Zurückhaltung bei der Freigabe sonntäglicher Ladenöffnungen immer mehr Bedeutung gewinnt angesichts der Auswirkungen der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen einschließlich der Samstage von 0 bis 24 Uhr durch den Gesetzgeber (§ 3 Abs. 1 HLöG)." Wie allgemeinkundig sei, habe diese Regelung dazu geführt, dass die Verkaufsstellen namentlich größerer Ladenketten vor allem an den Stadträndern, aber auch in den Innenstädten, tatsächlich auch zur Nachtzeit geöffnet bleiben und dass auch Supermärkte in kleineren Gemeinden ihre Läden zu Zeiten geöffnet halten, die früher dem Familienleben und der Wahrnehmung sozialer, gesellschaftlicher oder sportlicher Aktivitäten vorbehalten gewesen seien.

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Dieser verpflichtet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen; ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39;… Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, LKRZ 2014, 369).

    "Dies reduziert nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer im Einzelhandel die Möglichkeiten eines zuverlässig sozial getakteten Privatlebens an Werktagen, sondern beeinflusst auch das soziale Verhalten potenzieller Kunden, denen der abendliche oder nächtliche Einkauf in der Werbung als besonderes Freizeitvergnügen schmackhaft gemacht wird." Umso wichtiger werde es, durch möglichst strikte Einhaltung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen einen Ausgleich für diese zunehmende Kommerzialisierung bisheriger Freizeit zu gewährleisten, um dem Einzelnen die Möglichkeit der selbstbestimmten physischen und psychischen Regeneration wenigstens an diesen Tagen zu geben (Hess. VGH, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39).

  • VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmeregelung zum Offenhalten von Verkaufsstellen am …

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der auch die erkennende Kammer gefolgt ist (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.

    Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA - (…a.a.O.) dargelegt hat, ist das Leitbild des gesetzlichen Regelungsmodells des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes die kleine Gemeinde.

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von …

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Die Rechtsprechung erkennt daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 31.03.2011 - 22 BV 10.2367 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14

    Verkaufsoffener Sonntag in Darmstadt am 30. März 2014 ist zulässig

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris;… vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris).
  • VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15

    Sonntagsverkauf

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Allein die wirtschaftlichen Interessen der Gewerbetreibenden, die mehrere Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt ihre Verkaufsstätten betreiben, sind grundsätzlich nicht geeignet, eine derartige räumliche Ausdehnung des Geltungsbereichs der Sonntagsöffnung zu rechtfertigen (VG Darmstadt, Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -).
  • VGH Bayern, 17.09.1998 - 22 N 98.1881
    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris; vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris).
  • VGH Hessen, 03.04.2014 - 8 B 602/14
    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
    Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Antragsgegnerin eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232).
  • VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und …

    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.

    {RN: 10} Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

    {RN: 19} Im vorigen Jahr gab die erkennende Kammer einem entsprechenden Eilantrag der Antragsteller unter anderem deswegen statt, weil die Antragsgegnerin eine belastbare Prognose über die Zahl der zu erwartenden Besucher gerade während der Zeit der geplanten Sonntagsöffnung nicht, jedenfalls aber nicht selbst angestellt habe (Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -).

    Ein besonderes Interesse von Bürgern, einen solchen - privaten -Markt mit einem vorwiegend kulinarischen Angebot gerade an jenem Sonntag zu besuchen, ist für die Kammer nicht ersichtlich, zumal sich das Programm für diesen Tag von seiner Attraktivität her noch weniger als im Vorjahr (s. hierzu Beschluss der Kammer vom 23.04.2015, a.a.O., S. 7 der Beschlussausfertigung) von dem der anderen Tage, insbesondere der anderen Sonntage, unterscheidet.

  • VG Darmstadt, 30.09.2015 - 3 L 1435/15

    Sonntagsöffnung

    Dieser verpflichtet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen; ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (…BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39;… Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, LKRZ 2014, 369; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -).

    {RN: 13} Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris;… vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.04.2015, a.a.O.).

    Nach dem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31.03.2011 (…Bay. VGH, a.a.O.), dem die erkennende Kammer insofern gefolgt ist (VG Darmstadt, Beschl. v. 23.04.2015, a.a.O.), erfordert die Feststellung, dass eine Veranstaltung ein entsprechendes Besucheraufkommen aus sich heraus generiert, um eine Ausnahme von der allgemeinen Sonn- und Feiertagsruhe zu rechtfertigen, eine begründete realistische Prognose, die sich auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht eines Marktes, einer Messe oder einer entsprechenden Veranstaltung stützt.

  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    "Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals 'aus Anlass vonK' erhöhte Anforderungen gestellt.

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

  • VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse …

    {RN: 9} "Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013-3 K 472/13.DA-, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 -3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals 'aus Anlass von...' erhöhte Anforderungen gestellt.

    {RN: 13} Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 -3 L 242/15.DA- und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

  • VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg

    {RN: 7} Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 - Beschluss vom 04.04.2016 - 8 B 1249/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (…vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA - Beschluss vom 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass vonI" erhöhte Anforderungen gestellt.

    {RN: 10} Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

  • VGH Hessen, 30.04.2015 - 8 B 851/15
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 23. April 2015 in dessen durch Beschluss vom 24. April 2015 berichtigter Fassung - jeweils 3 L 541/15.DA - mit Ausnahme der Festsetzung des Streitwerts abgeändert.
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