Rechtsprechung
| VG Arnsberg, 29.11.2011 - 3 L 628/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung zur Vorführung eines potentiell gefährlichen Hundes vor dem amtlichen Tierarzt eines bestimmten Landkreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - 5 B 850/15 Rn. 13 Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 2 Bs 306/00 -, juris, Rn. 18; VG Arnsberg, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 L 628/11 -, juris, Rn. 9.
Rn. 16 vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 L 628/11 -, juris, Rn. 8,.
- VG Münster, 19.10.2022 - 1 L 845/22
Amtlicher Tierarzt Amtstierärztliche Begutachtung Austauschmittel Befangenheit …
Rn. 21 Vgl. in diese Richtung wohl OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 5 B 850/15 -, juris, Rn. 16; siehe auch zur insoweit vergleichbaren Befugnis der Ordnungsbehörde, im Falle der Untersagung der Hundehaltung eine geeignete Person oder Stelle zur Abgabe des Hundes konkret zu bezeichnen OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 B 157/16 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; a.A. VG Arnsberg, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 L 628/11 -, juris, Rn. 9.
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 4 KapVO BE, § 123 Abs 1 VwGO, LVerpflV BE
Studienzulassung im Masterstudiengang Psychologie an der F.U.B. im WS 2011/2012 - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 529.09
Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Die Kammer hatte bereits in ihren Beschlüssen vom 28. Dezember 2009 (VG 3 L 529.09 u.a., betreffend das Wintersemester 2009/2010) und 7. Januar 2011 (s.o., betreffend das Wintersemester 2010/2011) bestätigt, dass die hier von der Regellehrverpflichtung abweichende Festsetzung der Lehrverpflichtung im Hinblick auf die in dem Schreiben des Präsidiums der Antragsgegnerin vom 19. Februar 2009 (s.o.) unter Bezugnahme auf die seinerzeitige Stellenausschreibung dargelegte Funktionsbeschreibung (u.a. Mitarbeit an dem interdisziplinären Forschungscluster "Languages of Emotion", Entwicklung neuer Modelle und Methoden der Emotionsforschung) nicht zu beanstanden sei.Da die Stelle 120703, die der er bis zum Sommersemester 2009 inne hatte, durch Kuratoriumsbeschluss vom 4. Juni 2009 gestrichen wurde und dies kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2009 - VG 3 L 529.09 u.a. -), kann der jetzt vorzunehmenden Berechnung nicht mehr seine individuelle Lehrverpflichtung, sondern nur noch die sich aus der - derzeit vakanten - Stelle 120475 ergebende Lehrverpflichtung (4 LVS) berücksichtigt werden (…vgl. bereits Beschlüsse vom 7. Januar 2011 a.a.O.).
Damit macht sich die Antragsgegnerin die Begründung der Kammer für die Rechtsprechung zu eigen, nach der nur Lehrauftragsstunden zu berücksichtigen seien, die noch einen Anhalt für den Ausbildungsaufwand des Studiengangs bildeten, dessen Aufnahmekapazität zu ermitteln sei (vgl. Beschlüsse vom 28.Dezember 2009 - VG 3 L 529.09 u.a. -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang …
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Dass die Antragsgegnerin dabei auch Lehraufträge berücksichtigt hat, die für den auslaufenden Diplomstudiengang vergeben wurden, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 - HUB Grundschulpädagogik Wintersemester 2007/2008), der sich die Kammer in ihren Beschlüssen vom 7. Januar 2011 angeschlossen hat.Diese Rechtsprechung aber hat die Kammer bereits in den Beschlüssen vom 7. Januar 2011 (…a.a.O.) aufgegeben und ist dem OVG Berlin-Brandenburg gefolgt, das es als unzulässig angesehen hat, bei der Anrechnung der Lehraufträge danach zu differenzieren, ob diese für den Lehrbedarf der nach altem Recht Studierenden zur Verfügung gestellt worden sind oder für Studierende des Bachelorstudiums (vgl. Beschluss vom 8. Mai 2009 a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang - …
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Als Studienanfängerzahl (Aq, vgl. § 11 Abs. 2 KapVO) hat die Antragsgegnerin zutreffend die von ihr für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft für das Wintersemester 2011/12 festgesetzte jährliche Zulassungszahl (106) angesetzt; denn mindestens in diesem Umfang wird Lehre nachgefragt werden, die für die jetzigen Studienanfänger des Studiengangs Psychologie nicht zur Verfügung stehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 17.89 - Buchholz 421.21 Nr. 43).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04
Zulassung zum Medizinstudium
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - und vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 -, juris) meint, einer Einbeziehung in das Lehrangebot stehe entgegen, dass Titellehre freiwillig und unentgeltlich erbracht werde und daher nicht mit der für die Kapazitätsberechnung notwendigen Dauerhaftigkeit verfügbar sei, folgt die Kammer ihr nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 13 C 47/11
Keine kapazitätsrechtliche Berücksichtigung einer ohne Vergütung am Lehrangebot …
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - und vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 -, juris) meint, einer Einbeziehung in das Lehrangebot stehe entgegen, dass Titellehre freiwillig und unentgeltlich erbracht werde und daher nicht mit der für die Kapazitätsberechnung notwendigen Dauerhaftigkeit verfügbar sei, folgt die Kammer ihr nicht. - VG Berlin, 07.01.2011 - 3 L 405.10
Ermittlung der Ausbildungskapazität
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
Rn. 12 Eine der Professorenstellen (050170 - Prof. H…), die im Zuge der "Exzellenzinitiative" zusätzlich eingerichtet worden und die zunächst nur bis zum Ablauf des Wintersemesters 2010/2011 gemäß § 7 Abs. 2 LVVO mit der hälftigen Lehrverpflichtung (4,5 LVS) ausgestattet war (Schreiben des Präsidiums der Antragsgegnerin vom 19. Februar 2009, vorgelegt mit den Kapazitätsunterlagen für das Wintersemester 2009/2010), hatte die Kammer zuletzt in ihren das Wintersemester 2010/2011 betreffenden Beschlüssen vom 7. Januar 2011 (VG 3 L 405.10 u.a.) noch mit einer durchschnittlichen Lehrverpflichtung von 6, 75 LVS in die Berechnung eingestellt.
- OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12
Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität
Allein der erwähnte Standort der Norm unter der Überschrift "Ausnahmetatbestände" kann es nicht rechtfertigen, von dem Prinzip abzuweichen, dass die Aufnahmekapazität einer Lehreinheit bzw. eines Studiengangs, soweit es um Lehraufträge geht, anhand deren durchschnittlichen Volumens in den beiden dem Berechnungsstichtag vorausgehenden Semestern zu ermitteln ist (vgl. VG Berlin, Beschlüsse v. 29.11.2011, 3 L 628.11, juris Rn. 29, und 3 L 436.11, juris Rn. 32).
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