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| VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14.NW |
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- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1011 BGB
Festlegung einer Geländeoberfläche - ra.de
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses in Bezug auf ein Garagengebäude unmittelbar an der Nachbargrenze
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses in Bezug auf ein Garagengebäude unmittelbar an der Nachbargrenze
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - 8 A 10936/02
Geländeoberfläche, Festlegung der Geländeoberfläche, Aufschüttung, Gelände, …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Solche Festlegungen erfolgen u.a. wegen der Auswirkungen auf die nach § 8 LBauO einzuhaltenden Abstände im Interesse der Grundstücksnachbarn (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).Rn. 23 Bei einer solchen Festlegung, die den Zweck hat, eine angemessene Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, handelt es sich um einen gesonderten Verwaltungsakt; sie betrifft die Festsetzung eines rechnerischen Höhenmesspunkts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG; VG Trier…, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 2 Rn. 80).
Rn. 24 Eine Festlegung nach § 2 Abs. 6 LBauO ist in formeller Hinsicht nur wirksam, wenn sich die maßgebliche Größe aus der Regelung - gegebenenfalls zusammen mit den genehmigten Plänen - mit hinreichender Bestimmtheit ergibt; das kann z.B. durch die Festlegung einer Höhe über NN oder einer Höhe bezogen auf andere feste Größen, wie etwa die Straßenoberfläche an einem bestimmten Punkt, geschehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).
Ferner sind die Auswirkungen einer Festlegung der Geländeoberfläche im Hinblick auf die Anwendung von nachbarschützenden Vorschriften zu beachten und abzuwägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG).
- VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 46/06
Erforderlichkeit einer Festsetzung der Geländeoberfläche durch die …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Rn. 23 Bei einer solchen Festlegung, die den Zweck hat, eine angemessene Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, handelt es sich um einen gesonderten Verwaltungsakt; sie betrifft die Festsetzung eines rechnerischen Höhenmesspunkts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. April 2003 - 8 A 10936/02.OVG -, ESOVG; VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 2 Rn. 80).Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 8 B 10341/96.OVG - VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 -, BauR 1980, 158).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Geltendmachen eines Abstandsflächenverstoßes …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153 ).Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153 ).
- VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 CS 11.1997
Abgrabungsgenehmigung; Drittschutz; Bestimmtheit; schädliche Umwelteinwirkungen; …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Eine Genehmigung, deren Inhalt und Reichweite von der Genehmigungsbehörde festgelegt wird, ist hinreichend bestimmt, wenn sich der Umfang der genehmigten Anlage aus dem im Bescheid zum Ausdruck kommenden objektiven Willen der Genehmigungsbehörde unter Heranziehung der Genehmigungsunterlagen erkennen lässt (Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 CS 11.1997 -, juris).Ein Nachbar kann die unzureichende inhaltliche Bestimmtheit einer Genehmigung geltend machen, soweit deswegen nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 CS 11.1997 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2003 - 8 A 11423/02.OVG -).
- OVG Saarland, 17.09.1979 - II W 1.204/79
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 8 B 10341/96.OVG - VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 -, BauR 1980, 158). - BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Lässt sich auch nach intensiver Prüfung nicht feststellen, ob der Rechtsbehelf des Nachbarn wahrscheinlich zum Erfolg führen wird, sind die Erfolgsaussichten also offen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, bei der der Einzelfallbezug gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689). - VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Geht ein Wohnungseigentümer wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums gegen eine für das Nachbargrundstück erteilte Baugenehmigung vor, so kann er sich aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 Wohnungseigentumsgesetz - WEG -) auf die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO berufen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252; Bay VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 CS 03.1785 -, NVwZ-RR 2004, 248 und Urteil vom 12. Juli 2012 - 2 B 12.1211 -, juris). - BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00
"Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Rn. 8 1.2.2. Der Antragsteller kann entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin im Rahmen der erforderlichen Antragsbefugnis nicht nur einen Verstoß gegen das hier in dem Begriff des "Einfügens" in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene partiell drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000 - 4 B 25/00 -, BauR 2001, 212 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 A 11151/09.OVG -), sondern auch eine Verletzung des nachbarschützenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächengebots rügen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11
Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Geht ein Wohnungseigentümer wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums gegen eine für das Nachbargrundstück erteilte Baugenehmigung vor, so kann er sich aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 Wohnungseigentumsgesetz - WEG -) auf die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO berufen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252; Bay VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 CS 03.1785 -, NVwZ-RR 2004, 248 und Urteil vom 12. Juli 2012 - 2 B 12.1211 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 A 10664/04
Abwehranspruch eines Nachbarn bei Veränderung eines von ihm bisher geduldeten …
Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14
Denn als Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum ist der Betreffende gemäß § 1011 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - berechtigt, die Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend zu machen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2004 - 8 A 10664/04.OVG -). - VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785
Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91
Baugenehmigung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Baufreigabe; …
- VGH Bayern, 26.10.2009 - 2 CS 09.2121
Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Maßnahmen zur Sicherung der Rechte …
- VGH Bayern, 10.02.2014 - 2 CS 13.2472
Beschwerde; Baueinstellung; Standsicherheitsnachweis; Gebäudeklasse
- VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu …
- VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes …
Hat daher die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren oder der Rechtsausschuss im Widerspruchsverfahren abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Prüfungsprogramm tatsächlich bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften geprüft, werden diese Regelungsinhalt der Baugenehmigung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG - u.a. zum Widerspruchsverfahren) mit der Folge, dass ein Nachbar im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO befugt ist, sich auf einen möglichen Verstoß gegen die geprüften bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu berufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG - und 28. Mai 1993 - 8 B 11148/93.OVG - VG Neustadt, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris und vom 2. Juli 2014 - 4 L 553/14.NW -). - VG Neustadt, 03.03.2017 - 4 L 216/17
Abänderungsantrag gegen einstweilig angeordneten Baustopp
Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 8 B 10341/96.OVG - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 -, BauR 1980, 158 zur Festlegung der Geländeoberfläche in der Baugenehmigung).Rn. 23 Zwar dürfte der Antragsgegner als zuständige Bauaufsichtsbehörde hier befugt sein, in einem Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO analog § 2 Abs. 6 LBauO durch Verwaltungsakt (s. VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris;… Jeromin in: Jeromin a.a.O., § 2 Rn. 80) eine isolierte Festsetzung der Geländeoberfläche vorzunehmen.
- VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19
Baurecht, Verwaltungsprozessrecht
Denn als Miteigentümer ist er gemäß § 1011 BGB berechtigt, die Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend zu machen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2004 - 8 A 10664/04 -, NVwZ-RR 2005, 525; VG Neustadt/Wstr. Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris).
- VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16
Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen …
Hat aber eine faktische Prüfung der Abstandsflächen stattgefunden, ist ein Nachbar im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, sich auf einen möglichen Verstoß gegen § 8 LBauO zu berufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG - und 28. Mai 1993 - 8 B 11148/93.OVG - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris und Urteil vom 23. Juli 2015 - 4 K 43/15.NW -, juris. - VG Mainz, 13.07.2016 - 3 K 741/15
Festsetzung einer Geländeoberfläche durch die Bauaufsichtsbehörde
Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großen Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (vgl. OVG RP…, Urteil vom 2.4.2003 - 8 A 10936/02 -, juris, Rn. 32;… Beschluss vom 24.10.2006 - 8 A 11008/06 -, juris, Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99; VG Trier…, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 46/06.TR -, juris, Rn. 23; VG Neustadt/W., Beschluss vom 7.8.2014 - 3 L 644/14.NW -, juris, Rn. 24 ). - VG Neustadt, 09.09.2015 - 3 L 793/15
Vorliegen einer Abweichungslage; Notwendigkeit der Genehmigung der Abweichung
Hat daher die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Prüfungsprogramm tatsächlich bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften geprüft, werden diese Regelungsinhalt der Baugenehmigung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4. Februar 2009 - 8 A 11283/08.OVG - und vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG -) mit der Folge, dass ein Nachbar im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO befugt ist, sich auf einen möglichen Verstoß gegen die geprüften bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu berufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG - und 28. Mai 1993 - 8 B 11148/93.OVG - VG Neustadt, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris und vom 2. Juli 2014 - 4 L 553/14.NW -). - VG Hannover, 23.07.2021 - 4 B 4442/21
Festsetzung der Geländeoberfläche; Geländeoberfläche; Nachbarrechtsschutz; …
Die Kammer folgt der Auffassung, dass es sich bei dieser Festsetzung um einen Verwaltungsakt handelt, der in der Regel Teil der Baugenehmigung ist, aber gesondert ergeht und für sich angefochten werden kann (vgl. Breyer in: Große-Suchsdorf, Niedersächsische Bauordnung, Kommentar, 10. Aufl., § 5 Rn. 295, unter Berufung auf VG Neustadt, Beschl. v. 07.08.2014 - 3 L 644/14.NW -, Rn. 23, juris;… Barth/Mühler, Abstandsvorschriften der Niedersächsischen Bauordnung, 4. Aufl., § 5 Rn. 180).
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