Rechtsprechung
| VG Cottbus, 22.08.2016 - 3 L 78/16 |
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 22.08.2016 - 3 L 78/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
Beschwerde; inhaltliche Bindungswirkung einer stattgebenden Entscheidung; …
Rn. 4 Hinsichtlich des auf das Flurstück 2... bezogenen Betriebs der Firma "M... Service" hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 26. Oktober 2015 hinsichtlich der in der unmittelbaren Nähe des Grundstücks der Antragstellerin gelegenen westlichen Parkfläche mit 12 (von insgesamt 26) ausgewiesenen Pkw-Stellplätzen sowie hinsichtlich der im nordwestlichen, nahe zum Grundstück der Antragstellerin hin gelegenen Teil des dortigen Vorhabengrundstücks vorgesehen gewesenen 24 (von insgesamt 86) Container-Stellflächen mit Beschluss vom 22. August 2016 angeordnet und den Antrag der Antragstellerin im Übrigen abgelehnt (VG 3 L 78/16).Rn. 25 Soweit die Beschwerde weiter geltend macht, die Annahme des Verwaltungsgerichts, von der zwischen dem Wohnhaus der Antragstellerin und dem streitgegenständlichen Vorhaben liegenden Lagerhalle sowie dem Containerlagerplatz auf dem Flurstück 2... gehe eine abschirmende Wirkung für den Lärm bei Rangiertätigkeiten aus, sei widersprüchlich, weil das Verwaltungsgericht in Bezug auf die im nordwestlichen Teil des Flurstücks gelegenen Containerstellplätze mit Beschluss vom 22. August 2016 zu VG 3 L 78/16 festgestellt habe, dass diese Stellplätze drittschützende Vorschriften des materiellen Baurechts verletzten, vermag dies die Entscheidung des Verwaltungsgerichts letztlich nicht in Frage zu stellen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
Erschließungsbeitrag; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …
Zwar sei der Bebauungsplan "G..." wegen Ausfertigungsmängeln nicht wirksam geworden, doch lägen diesem Bebauungsplan "materielle" Abwägungen der Belange zugrunde, die weder vom Verwaltungsgericht Cottbus in seiner Entscheidung vom 22. August 2016 (VG 3 L 78/16) noch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 (OVG 10 S 47.16) beanstandet worden seien. - VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung
Hingegen wird die, einer freiberuflichen Tätigkeit ähnelnde, gewerbliche Tätigkeit von Frau …, der Antragstellerin im Parallelverfahren 3 L 78/16, lediglich in einem Raum ausgeübt, sodass sich die Zulässigkeit im allgemeinen oder reinen Wohngebiet bereits aus § 13 BauNVO ergibt.
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