Rechtsprechung
| VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03
Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 2498/03 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wird wiederhergestellt.Gegen die Verwaltungsentscheidung haben die Antragsteller am 30. Juli 2003 beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben (3 K 2498/03) und am 18. August 2003 im vorliegenden Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.
die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (3 K 2498/03) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, hilfsweise festzustellen, dass ihre Klage (3 K 2498/03) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 aufschiebende Wirkung hat, hilfsweise, der Antragsgegnerin zu untersagen, den Bombenabwurfplatz und Luft-Boden-Schießplatz W.
vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage (3 K 2498/03) insbesondere für Tiefflüge zu nutzen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und dem Verfahren 3 K 2498/03 sowie der in diesem Verfahren und in dem Verfahren 3 L 860/03 durch die Beteiligten vorgelegten Unterlagen, Pläne und Gutachten ergänzend Bezug genommen.
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (3 K 2498/03) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthaft.
Aus den obigen Ausführungen zur Antragsbefugnis folgt zugleich, dass die Klage (3 K 2498/03) - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht offensichtlich unzulässig ist und somit grundsätzlich geeignet ist, aufschiebende Wirkung im Sinne des § 80 Abs. 1 VwGO zu entfalten.
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung …
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Die Flüge außerhalb des Truppenübungsplatzes unterlägen nicht den vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2000 (- 4 C 13/99 - NVwZ 2001, S. 1030) aufgestellten Vorgaben, vielmehr könne die Antragsgegnerin den Tiefflug gemäß § 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) , § 6 Luftverkehrsordnung ( LuftVO ) in eigener Verantwortung im Rahmen des verteidigungspolitischen Entscheidungsspielraumes regeln.Diesbezüglich hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2000 (NVwZ 2001, S. 1030 [S. 1033]) ausgeführt, dass die Antragsgegnerin das materielle Recht bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen hat.
der Antragsgegnerin in Wahrnehmung ihres Verteidigungsauftrages eine weite Gestaltungsfreiheit und ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, andererseits aber die Vorgaben des materiellen Rechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts (vgl. BVerwG NVwZ 2001, S. 1030 [S. 1033, li. Sp.]), zu berücksichtigen und die Belange Betroffener abzuwägen sind.
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen, andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann ( BVerwG, Urteil v. 28.6.2000, Az. 11 C 13/99 , zitiert nach juris).Dabei ist hinsichtlich der Feststellung der Nutzung des Truppenübungsplatzes, der Ein - und Ausflugpunkte sowie der dazugehörigen An- und Abflüge zu beachten, dass keine parzellenscharfe Ermittlung und Bewertung der Belange der Betroffenen geboten, sondern eine generalisierende Betrachtung ausreichend sein dürfte (vgl. dazu BVerwG vom 28.6.2000, a. a. O.; Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.2.2003, Az. 2 A 1569/01 , zitiert nach juris).
- VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Dabei ist hinsichtlich der Feststellung der Nutzung des Truppenübungsplatzes, der Ein - und Ausflugpunkte sowie der dazugehörigen An- und Abflüge zu beachten, dass keine parzellenscharfe Ermittlung und Bewertung der Belange der Betroffenen geboten, sondern eine generalisierende Betrachtung ausreichend sein dürfte (…vgl. dazu BVerwG vom 28.6.2000, a. a. O.; Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.2.2003, Az. 2 A 1569/01 , zitiert nach juris).Äquivalente Dauerschallpegel mit dem Halbierungsquotienten 3 - Leq(3) - von 44 bis 49 dB(A) am Tag und 36 bis 41 dB(A) nachts sind bereits bei einer Wohnnutzung als abwägungserheblich anerkannt worden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.2.2003, aaO).
- VG Potsdam, 06.10.2003 - 3 L 860/03
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Das der Verwaltungsentscheidung zu Grunde liegende, von der Antragsgegnerin in Auftrag gegebene Lärmgutachten der EADS (Dr. Wölk vom 14.2. bzw. 24.2. 2003, Beiakte 3 zu 3 L 860/03) berücksichtige lediglich Übungsflüge auf dem Platz, nicht aber Einzelereignisse wie An- und Abflüge tieffliegender Flugzeuge über dem Hotel der Antragsteller, ebenso nicht die Besonderheiten des militärischen Fluglärms, wie steile Pegelanstiege und impulsartige Lärmbelästigungen, und sei daher fehlerhaft.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und dem Verfahren 3 K 2498/03 sowie der in diesem Verfahren und in dem Verfahren 3 L 860/03 durch die Beteiligten vorgelegten Unterlagen, Pläne und Gutachten ergänzend Bezug genommen.
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93
Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von …
Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
Die Antragsgegnerin stützt sich insoweit auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1994 (BVerwGE 97, 203 [BVerwG 14.12.1994 - BVerwG 11 C 18.93] ).
- VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03
Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 897/03, 3 L 798/05 und 3 K 2495/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 897/03, Beschluss vom 28.01.2004, S. 9 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Berlin-Brandenburg -2 S 100.05-, Beschluss vom 21.09.2005, S. 8 ff. des Entscheidungsabdrucks) ergänzend Bezug genommen.
Die Beklagte beruft sich im vorliegenden Verfahren und im hierzu geführten Eilverfahren (3 L 897/03) ausdrücklich darauf, dass die Kläger nicht Adressaten der Verwaltungsentscheidung seien und die Verwaltungsentscheidung ihnen gegenüber keine Rechtswirkungen entfalte, so dass es an dem erforderlichen Willen zur Bekanntgabe (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG) fehlt.
Soweit die Beklagte sich hinsichtlich der An- und Abflüge darauf beruft, dass es sich hierbei um allgemeinen Tiefflug (vgl. § 30 Abs. 1 LuftVG) handele, folgt die Kammer dem, wie bereits im Eilverfahren - 3 L 897/03 - ausgeführt, nicht.
Die Beklagte selbst hat im Beschwerdeverfahren zum Eilverfahren 3 L 897/03 angegeben, dass ca. 37% aller Einsätze im taktischen Verfahren geflogen würden.
- VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
Weiternutzung eines früheren Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock); Wirksamkeit …
16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 3 K 2498/03 und in den Verfahren 3 L 871/03 und 3 L 799/05, 3 L 897/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.59 Wann eine Gemeinde in ihrer durch eine hinreichend konkrete Planung manifestierten Planungshoheit betroffen ist, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, der Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Planung für die Gemeinde zu bestimmen (Beschluss vom 24.09.2003 - 3 L 897/03 -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks;… OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, a. a. O., Rz. 36).
Die Beklagte selbst hat im Beschwerdeverfahren zum Eilverfahren 3 L 897/03 angegeben, dass ca. 37 % aller Einsätze im taktischen Verfahren geflogen würden.
- VG Potsdam, 26.05.2006 - 3 L 798/05 Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 28. Januar 2004 - 3 L 897/03 - wird abgelehnt.
Der Antrag der Antragsgegnerin, den Beschluss der erkennenden Kammer vom 28. Januar 2004 - 3 L 897/03 - abzuändern und den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2498/03 gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, abzulehnen, hat keinen Erfolg.
Eine Änderung des bisher für die aufschiebende Wirkung der Klage maßgeblichen Beschlusses der Kammer vom 28. Januar 2004 - 3 L 897/03 -, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 2498/03 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wiederhergestellt wurde, wegen veränderter Umstände nach § 80 Abs. 7 VwGO ist nicht geboten.
Soweit die Antragsgegnerin an ihrer im Erörterungstermin geäußerten Auffassung, die militärischen Tiefflüge in 150 m Höhe seien nicht zu berücksichtigen, da es sich um allgemeinen Tiefflug entsprechend dem Tiefflugkontingent handelte, weiterhin festhält, verweist die Kammer auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 28. Januar 2004 - 3 L 897/03 - und die diese bestätigenden Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 21. September 2005 - 2 S 100.05 -, wonach eine Trennung des Fluges über dem Truppenübungsplatz von den dazu notwendigen An- und Abflügen nicht möglich ist und die An- und Abflüge daher anlagenbezogen sind.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 20.06
Vorläufiges Verbot der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock …
Auf Antrag der Antragsteller stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Januar 2004 (3 L 897/03) die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2498/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragsteller gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wieder her und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass die auch den Antragstellern gegenüber als Verwaltungsakt zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung rechtswidrig sei, weil die Antragsgegnerin die aus den zu erwartenden Überflügen folgenden abwägungserheblichen Belange auf Seiten der Antragsteller nicht mit in ihre Abwägungsentscheidung einbezogen habe. - VG Potsdam, 06.02.2004 - 3 L 917/03 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, namentlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 3. September 2003 und der Darstellung der Antragsgegnerin vom 19. August 2003, den Inhalt der Verfahrensakte 3 K 2837/03 und den Inhalt des Vorbringens insbesondere der Antragsgegnerin in den Verfahren 3 K 2489/03, 3 L 877/03, 3 K 2488/03, 3 L 860/03 und 3 L 897/03 einschließlich der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin sowie der von den dortigen Antragstellern vorgelegten Unterlagen und Pläne, insbesondere auf den Inhalt der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 einschließlich ihrer Anlagen, ergänzend Bezug genommen.
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