Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8523
OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21 (https://dejure.org/2024,8523)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.04.2024 - 3 LA 80/21 (https://dejure.org/2024,8523)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. April 2024 - 3 LA 80/21 (https://dejure.org/2024,8523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 4 S 4 VwGO, Art 12 Abs 1 GG
    Zur gerichtlichen Kontrolldichte beim Nichtbestehen der Abiturprüfung (Antrag auf Zulassung der Berufung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Darlegung der Berufungszulassungsgründe; Anfechtung von Prüfungsergebnissen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2024 - 3 LA 191/20

    Hemmung der Verjährung gemeindlicher Schulkostenbeiträge durch Verhandlungen über …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Rn. 4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg, wobei die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen müssen (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 04.03.2024 - 3 LA 191/20 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    An der grundsätzlichen Bedeutung einer aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es, wenn diese bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. zum Vorstehenden nur Beschl. d. Senats v. 04.03.2024 - 3 LA 191/20 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Eine Prüfungsfrage muss außerdem verständlich und in sich widerspruchsfrei sein (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3.95 -, juris Rn. 40 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Das Abstellen auf allgemeine Beurteilungsgrundsätze ist sogar ein "Mehr" gegenüber der vom Kläger beim zugrunde zu legenden Maßstab "vermissten" Erwähnung der Willkürkontrolle, auf die die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen lange beschränkt war (vgl. zum insoweit gewandelten Maßstab BVerwG, Urt. v. 30.01.1995 - 6 C 1.92 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 2 LA 108/18

    Bewertung; Erstgutachten; Heilung; Heilung von Verfahrensfehlern; Prüfer; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Demzufolge können Verfahrens- oder Bewertungsfehler nach den allgemein geltenden Grundsätzen geheilt werden (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2019 - 2 LA 108/18 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1997 - 3 L 70/96

    Bewertung; Überprüfung; Abitur; Abiturprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Dies stellt ebenfalls einen allgemeinen Bewertungsgrundsatz dar (vgl. nur Urt. d. Senats v. 13.03.1997 - 3 L 70/96 -, juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 10.09.2008 - 9 A 107/07
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte, dass das Verwaltungsgericht die Bewertung der Prüfungsleistungen des Klägers nicht auch einer Willkürkontrolle unterzogen hätte, zumal dieser Gesichtspunkt in dem von dem Verwaltungsgericht zum Prüfungsmaßstab zitierten eigenen Urteil (VG Schleswig, Urt. v. 10.09.2008 - 9 A 107/07 -, juris Rn. 23) ausdrücklich Erwähnung findet.
  • VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21

    Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …

    Aber erst eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch bewertet werden (…BVerwG in st. Rspr., vgl. Beschl. v. 3.9.2020, 6 B 16/20, juris Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34; OVG Münster, Beschl. v. 23.4.2024, 3 LA 80/21, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 21.11.2023, 7 ZB 23.819;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.10.2023, 9 S 1759/22;… SächsFG, Urt. v. 17.7.2024, 2 K 54/21, juris Rn. 168).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2024 - 3 LA 72/21

    Fahrtkostenübernahme zur KiTa als Leistungen zum Unterhalt aufgrund von …

    Rn. 4 a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg, wobei die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen müssen (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 23.04.2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Zudem handelt es sich bei Entscheidungen nach § 39 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 SGB VIII um Entscheidungen aufgrund der "Besonderheit des Einzelfalls", sodass nicht damit zu rechnen wäre, dass ein Berufungsverfahren über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. zu diesem Erfordernis nur Beschl. d. Senats v. 23.04.2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2024 - 3 LA 20/21

    Betriebserlaubnis für die gleichzeitige Aufnahme und Betreuung von zehn weiteren …

    Rn. 7 a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg, wobei die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen müssen (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 23.04.2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2024 - 3 LA 21/21

    Umwandlungsrecht; Erledigung einer Erlaubnis bei identitätswahrendem Formwandel

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg, wobei die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen müssen (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 23.04.2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2025 - 3 LA 13/22

    Erstattung von Leistungen zwischen Träger der öffentlichen Kinder- und …

    Rn. 13 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellte, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlichen Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2025 - 3 LA 60/22

    Ersatzforderungen nach dem UhVorschG; Unterhaltsvorschussleistungen für die Zeit …

    Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellte, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlichen Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2025 - 3 LA 5/23

    Gültigkeit einer Abstimmung über Bürgerentscheide

    An der grundsätzlichen Bedeutung einer aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es, wenn diese bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. zum Vorstehenden Beschl. d. Senats v. 23.04.2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2026 - 3 LA 25/23

    Unterhaltsvorschussrecht Erfordernis eines Nebenwohnsitzes bei Grenzgängern

    Rn. 19 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellte, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlichen Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2024 -3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2026 - 3 LA 18/23

    Gewährung von Pflegewohngeld; Versicherungssumme nach Wohnungsbrand als …

    Rn. 13 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellte, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlichen Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2025 - 3 LA 34/22

    Ausbildungsförderung für den Besuch der Oberstufe: Unterschiede von …

    Rn. 10 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die für die Entscheidung der Vorinstanz von Relevanz war und sich auch im Berufungsverfahren entscheidungserheblich stellte, einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden berufungsgerichtlichen Klärung bedarf und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2024 - 3 LA 80/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2026 - 3 LA 6/23

    Verleihung des Titels außerplanmäßiger Professor; Anerkennung wissenschaftlicher …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.2024 - 3 LA 15/22

    Anrechnung eines an einer anderen Hochschule absolvierten Bachelormoduls bei …

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2024 - 3 LA 59/23

    Zumutbarkeit der Heranziehung zu Bestattungskosten

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2024 - 3 LA 39/21

    Ausbildungsförderung: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht