Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 3 LA 9/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.11.2016 - 6 A 168/16
- OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 3 LA 9/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14
Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 3 LA 9/17
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2012 - 8 LA 132/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3). - OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 LA 132/12
Klärungsbedürftigkeit des maßgeblichen Zeitpunkts beim Widerruf von in Erfüllung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 3 LA 9/17
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2012 - 8 LA 132/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.01.2019 - 3 LA 189/18
Bemessung der Befristungsentscheidung
Rn. 2 Voraussetzung für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) ist, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (ständ. Rspr. des beschließenden Senats: vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017 - 3 LA 9/17 - vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2013 - 14 ZP 13.30199 -, zitiert nach juris, Rn. 7 m.w.N.).Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständ. Rspr. des beschließenden Senats: vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017, a.a.O.;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2012 - 8 LA 132/12 -, zitiert nach juris, Rn. 3;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2014 - 8 LA 129/14 -, zitiert nach juris, Rn. 3).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 3 LA 74/21
System der bescheidgebundenen Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (ständ. Rspr. des Senats: vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017 - 3 LA 9/17 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 LA 76/17
Begriff fachliche Eignung in SbStG SH 2009 § 14 Abs 2 Nr 2
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständ. Rspr. des Senats: vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017 - 3 LA 9/17 -, juris Rn. 5 m. w. N. zur entsprechenden Norm des Asylgesetzes). - OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2023 - 3 LA 210/19
Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017 - 3 LA 9/17 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 LA 75/17
Heimrecht; Begriff der fachlichen Eignung
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche neuen Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständ. Rspr. des Senats: vgl. etwa Beschl. v. 10.01.2017 - 3 LA 9/17 -, juris Rn. 5 m. w. N. zur entsprechenden Norm des Asylgesetzes).
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