Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines Bauvorbescheides; Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung für ein Wohngebäude im Blockinnenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 14.04.2015 - 2 A 1355/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Da die Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, jeweils unabhängig voneinander zu prüfen sind, ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 7).Ob dies trotz einer vom Standpunkt eines stehenden Menschen nicht überwindbaren optischen Trennung der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 13).
Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (…VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22;… Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29;… Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37;… OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris; diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).
Bei dieser Regel-Annahme kann es sich jedoch nur um einen gedanklichen Ausgangspunkt handeln, der von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall nicht entbindet (BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 9).
Auszusondern sind danach bauliche Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild (Ausdehnung, Höhe, Zahl usw.) nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt (BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 16 mwN).
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Rn. 26 Das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche umfasst neben der konkreten Größe der Grundfläche auch die räumliche Lage des Vorhabens innerhalb der vorhandenen Bebauung, also den Standort des Vorhabens im Sinne von § 23 BauNVO (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris, Rn. 4; Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, juris, Rn. 7).Rn. 30 Bei der Frage, ob die rückwärtige Bebauung eines Grundstücks nach der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig ist, kommt es regelmäßig darauf an, ob in der näheren Umgebung Vorbilder für die beabsichtigte Bautiefe vorhanden sind, bzw. ob und in welchem Umfang in der maßgeblichen Umgebung die rückwärtigen Grundstücksflächen eine Bebauung aufweisen (…BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris, Rn. 4; Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, juris, Rn. 5).
Die Nutzungsart einer rückwärtigen Bebauung spielt allerdings dann keine Rolle, wenn und soweit es sich dabei um Hauptgebäude handelt (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172/97 -, juris, Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (…VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22;… Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29;… Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37;… OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris;… diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).Zwar sind Grundstücke und die überbauten Grundstücksflächen innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 40).
Umgekehrt ist nicht immer mindestens der durch ein Straßenviertel begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.;… ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
- BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Rn. 25 Welcher räumliche Bereich hiernach die "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist, lässt sich nicht schematisch, sondern nur nach der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris, Rn. 5 mwN).Rn. 26 Das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche umfasst neben der konkreten Größe der Grundfläche auch die räumliche Lage des Vorhabens innerhalb der vorhandenen Bebauung, also den Standort des Vorhabens im Sinne von § 23 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris, Rn. 4;… Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, juris, Rn. 7).
Rn. 30 Bei der Frage, ob die rückwärtige Bebauung eines Grundstücks nach der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig ist, kommt es regelmäßig darauf an, ob in der näheren Umgebung Vorbilder für die beabsichtigte Bautiefe vorhanden sind, bzw. ob und in welchem Umfang in der maßgeblichen Umgebung die rückwärtigen Grundstücksflächen eine Bebauung aufweisen (BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris, Rn. 4;… Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, juris, Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05
Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (…VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22; Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29;… Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37;… OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris;… diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche in der Regel das jeweilige Straßengeviert die nähere Umgebung bildet (VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8 mwN).
Auch im Hinblick auf das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche kann aber auch eine Bebauung jenseits der das Geviert umgebenden Straßen prägende Wirkung für ein Vorhaben innerhalb des Gevierts haben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, juris, Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8 mwN;… eine über das Straßengeviert hinausgehende nähere Umgebung nimmt zB OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 33 an).
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Auch eine städtebaulich unerwünschte Bebauung darf bei der Bildung des Maßstabs nicht von vornherein außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, juris, Rn. 12 mwN).Dabei können einzelne bauliche Anlagen von stark abweichendem Charakter nach Ausdehnung, Zahl und anderen Quantitätsmerkmalen ein solches Gewicht enthalten, dass sie trotz ihrer herausstechenden Andersartigkeit in einer abweichend und verhältnismäßig einheitlich strukturierten Umgebung ihrerseits tonangebend wirken, weil sie ihre Umgebung beherrschen oder aus anderen Gründen wie etwa im Verhältnis einer Zeche zu der sie umgebenden Zechensiedlung trotz der Andersartigkeit mit ihr eine Einheit bilden (BVerwG Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, juris, Rn. 15 ff. mwN).
- BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03
Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung kann dort zu ziehen sein, wo jeweils einheitlich geprägte Komplexe mit voneinander verschiedenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aneinander stoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster aaO Rn. 32).Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, juris, Rn. 2).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380; stRspr).Letzteres hängt vielmehr - zusätzlich - davon ab, ob das Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, ob es - anders ausgedrückt - die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt und damit eine "Unruhe" stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 386 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (…VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22;… Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29;… Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37;… OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris;… diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).Umgekehrt ist nicht immer mindestens der durch ein Straßenviertel begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.;… ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
- VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (…VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22;… Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29;… Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37;… OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris;… diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).Umgekehrt ist nicht immer mindestens der durch ein Straßenviertel begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.; ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18;… OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09
Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 7 A 1777/13
Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Errichtung eines in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 1143/00
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit …
- BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 2 A 1675/13
Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung im Hinblick auf den …
- VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759
Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im …
- BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95
Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich - …
- BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93
Rechtsmittel
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 8 S 1281/93
Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Garage - Einfügen in die Umgebungsbebauung …
- VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042
Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere …
- OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09
Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung
- VG Schwerin, 22.12.2021 - 2 A 1164/20
Hinterlandbebauung in 2. Reihe
Rn. 26 a) Bei dem Kriterium der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", geht es um die konkrete Größe der Grundfläche des Vorhabens und um seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, also um seinen konkreten Standort (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. August 2019 - 4 B 1.19 - BauR 2019, 1889, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 10 B 8.18 - ZfBR 2021, 163 juris Rn. 31; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26 ).Anerkannt ist, dass die Eigenart der näheren Umgebung für jedes Einfügenskriterium gesondert abzugrenzen ist, sowie, dass der Umgriff bei den Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung und bei dem hier in Rede stehenden Kriterium der Grundfläche, die überbaut werden soll, tendenziell enger zu ziehen ist als etwa bei dem Kriterium des Einfügens nach der Art der baulichen Nutzung (…vgl. Mitschang/Reidt, in: Battis Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 34 Rn. 21 m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26 ).
Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18. Juni 2021 - 2 A 273/20 - amtl. Umdruck S. 11 f. mit Hinweis auf OVG Greifswald…, Urteil vom 20. März 2019 - 3 L 18/12 - juris Rn. 16, 17; vgl. ferner OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 24 f. m.w.N.).
Rn. 33 c) Ausgehend von der so beschriebenen näheren Umgebung kann der Kläger sich nicht auf relevante Vorbilder für eine Hauptnutzung in der zweiten Reihe berufen (zu diesem Ansatz für die Frage nach der Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 30 ; VG Schwerin, Urteil vom 21. Februar 2013 - 2 A 1813/10 - amtl. Umdruck S. 11 f.).
Vielmehr sind all diejenigen baulichen Anlagen einzubeziehen, von denen in tatsächlicher Hinsicht eine prägende Wirkung auf den Vorhabenstandort ausgeht, was sogar bei formell und materiell illegalen Anlagen der Fall sein kann, wenn diese von der Bauaufsichtsbehörde in dem Sinne hingenommen werden, dass sie sich mit deren Vorhandensein abgefunden hat (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 32 ).
Letzteres hängt vielmehr - zusätzlich - davon ab, ob das Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, ob es - anders ausgedrückt - die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt und damit eine "Unruhe" stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 35 ).
- VG München, 27.08.2026 - M 8 SN 26.1986
Umweltverbandsklage, Anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung, …
Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksfläche maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen deutlich weniger weit reicht, als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (…BayVGH, B.v. 21.10.2025 - 15 ZB 25.1520 - juris Rn. 8; OVG MV, U.v. 20.3.2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26 m.w.N.).Diese Annahmen für den "Regel- bzw. Einzelfall" bezeichnen allerdings jeweils nur einen gedanklichen Ausgangspunkt, der jedenfalls von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall nicht entbindet (…vgl. hierzu grundsätzlich: BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 9; OVG MV, U.v. 20.3.2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26).
- VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.4178
Vorbescheid für Einfamilienhäuser - unzulässige Hinterlandbebauung
Ein Teil der Rechtsprechung geht wiederum davon aus, dass bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche im Regelfall das jeweilige Straßengeviert die nähere Umgebung bildet, wovon jedoch im Einzelfall auch Ausnahmen gemacht werden (Übersicht über die Rechtsprechung: OVG MV, U.v. 20.3.2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 24).Rn. 27 Diese Annahmen für den "Regel- bzw. Einzelfall" bezeichnen allerdings jeweils nur einen gedanklichen Ausgangspunkt, der jedenfalls von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall nicht entbindet (vgl. hierzu grundsätzlich: BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - NVwZ 2014, 1246; OVG MV, U.v. 20.3.2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 16.12.2025 - 4 BN 13.25
Wie ist die Bebauungstiefe zu ermitteln?
Ein solcher ergibt sich nicht aus dem Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung, die zum Teil bei der Bestimmung der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche eine Regelannahme zugrunde legt, die entweder auf das Straßengeviert, in dem das Baugrundstück liegt (vgl. etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - LKV 2023, 322 ; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - juris Rn. 40; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - VBlBW 2006, 191 ), oder - wie der Verwaltungsgerichtshof im vorliegenden Fall (UA S. 20 f.) - auf die jeweilige Erschließungsstraße und die gleiche Straßenseite (vgl. etwa OVG Schleswig…, Urteil vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 - DVBl 2024, 1232 Rn. 33; OVG Lüneburg…, Urteil vom 1. September 2022 - 1 LB 4/21 - NVwZ-RR 2023, 174 Rn. 18) abstellt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2024 - 3 K 60/20
Planerfordernis für einen Änderungsbebauungsplan; Rechtswidrigkeitszusammenhang …
Die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung kann dort zu ziehen sein, wo jeweils einheitlich geprägte Komplexe mit voneinander verschiedenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen ( OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 -, juris, Rn. 25 , m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
Baugenehmigung für die Errichtung eines Wintergartens - Größe des mit dem …
Ob dies der Fall ist, muss unter Würdigung des tatsächlich Vorhandenen ermittelt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322, juris Rn. 12 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 -, juris Rn. 29 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung
Bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche bildet in der Regel das jeweilige Straßengeviert die nähere Umgebung; denn Grundstücke und die überbauten Grundstücksflächen innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks sind in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen (…vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021 - 2 M 42/21 - juris Rn. 26 ; OVG MV, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26, m.w.N.). - VG Schwerin, 24.03.2026 - 2 A 370/21
Einfügen einer Hotelanlage in einem allgemeinen Wohngebiet
Ob dies der Fall ist, muss unter Würdigung des tatsächlich Vorhandenen ermittelt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322, juris Rn. 12 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 -, juris Rn. 29 m. w. N.).". - VG Schwerin, 30.04.2026 - 2 A 954/25
Erteilung eines Bauvorbescheids trotz einer Rahmenüberschreitung hinsichtlich der …
Rn. 45 In der so beschriebenen näheren Umgebung kann sich die Klägerin nicht auf relevante Vorbilder hinsichtlich der Bauweise und hinsichtlich einer Hauptnutzung in der zweiten Reihe mit größerer Bautiefe berufen (zu diesem Ansatz für die Frage nach der Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.03.2019 - 3 LB 284/15 , juris Rn. 30 ;… VG Schwerin, Urt. v. 21.02.2013 - 2 A 1813/10, amtl. Umdruck S. 11 f.). - VG Augsburg, 15.09.2022 - Au 5 K 22.933
Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Hinterliegerbebauung
Ein Teil der Rechtsprechung gehe zwar davon aus, dass im Regelfall das jeweilige Straßengeviert die nähere Umgebung bildet (OVG MV, U.v. 20.3.2019 - 3 LB 284/15 - Juris Rn. 24 ff.). - VG München, 18.03.2024 - M 8 K 22.5632
Teilweise Einstellung, Vorbescheid, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, …
- VG München, 17.07.2023 - M 8 K 21.6529
Innenbereich, Überbaubare Grundstücksfläche, Maßgeblicher Bereich wechselseitiger …
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