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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45881
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18 OVG (https://dejure.org/2023,45881)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.12.2023 - 3 LB 345/18 OVG (https://dejure.org/2023,45881)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG (https://dejure.org/2023,45881)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 57 Dem Wasserverbandsrecht liegt ein weites Verständnis des Vorteilsbegriffs zu Grunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 34).

    Die Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Flächen sind typischerweise "Nutznießer" der Verbandstätigkeit (vgl. § 28 Abs. 3 WVG), weil diese sie von einer Verantwortung entlastet, die vom Landesgesetzgeber ihrem Eigentum zugerechnet werden darf, auch wenn die Gewässerunterhaltung als öffentliche Aufgabe definiert ist, deren Wahrnehmung einem Zwangsverband obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 33 ff.).

    Rn. 80 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Wasserzufluss aus dem Einzugsgebiet als "nachteilige Einwirkung" anzusehen ist (…Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 28.18 - juris Rn. 29; Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 34;… Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - juris Rn. 3), ist dieser in § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG als Anknüpfungspunkt für eine Kostenverantwortung - ebenso wie zuvor in § 29 Abs. 1 Satz 2 WHG a.F. - besonders geregelt.

    Rn. 84 (5) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Vorteil nicht im Einzelnen nachgewiesen werden muss, sondern zulässigerweise gesetzlich vermutet wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - juris Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 33;… Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - juris Rn. 18; st.Rspr.), betrifft diese Rechtsprechung Grundstücke, die im Einzugsgebiet der zu unterhaltenden Gewässer liegen, nicht aber den hier vorliegenden Fall des "überschießenden Verbandsgebiets" im Hinblick auf die Gewässer erster Ordnung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 48 (1) Dass das Bestehen eines Vorteils als Voraussetzung für die Erhebung von Verbandsbeiträgen in § 3 GUVG normiert ist, entspricht der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 - juris Rn. 31 ;… Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 L 506/16 - juris Rn. 98 f.).

    Rn. 55 bb) Maßgeblich für die Beitragserhebung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GUVG ist der Vorteilsbegriff im wasser- und bodenverbandsrechtlichen Sinn ( OVG Greifswald, Urteil vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 - juris Rn. 33 ).

    In dieser Abnahme oder Entlastung liegt der Vorteil für die Verbandsmitglieder bzw. im zweistufigen System nach § 3 GUVG auch für die Grundstückseigentümer, auf die die Verbandsbeiträge mittels Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren umgelegt werden (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Die Abweichung der landesrechtlichen Regelung von § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG ergebe sich aus dem Vorteilsbegriff in § 3 Abs. 1 GUVG sowie dessen Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald, das in seinem Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - im Rahmen eines obiter dictums hervorgehoben habe, auch wasserwirtschaftliche Regulierungsmaßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung könnten aufgrund der bestehenden Wechselwirkungen mit den Verbandsgewässern einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil begründen.

    Maßgebliches Kriterium für die Zugehörigkeit von Grundstücksflächen zum Verbandsgebiet ist nicht die Gewässerunterhaltungspflicht, sondern die Lage des Grundstücks in einem bestimmten Einzugsgebiet (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - juris Rn. 54 ).

    Soweit dem Urteil des seinerzeit zuständigen 1. Senats vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - (…juris Rn. 53 ff.) eine andere Bewertung zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18

    Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Die Aufgabe, von den Grundstücken der Flächeneigentümer ausgehende "nachteilige Einwirkungen" zu beseitigen, ist Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Rn. 84 (5) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Vorteil nicht im Einzelnen nachgewiesen werden muss, sondern zulässigerweise gesetzlich vermutet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - juris Rn. 29 m.w.N.;… Beschluss vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 33;… Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - juris Rn. 18; st.Rspr.), betrifft diese Rechtsprechung Grundstücke, die im Einzugsgebiet der zu unterhaltenden Gewässer liegen, nicht aber den hier vorliegenden Fall des "überschießenden Verbandsgebiets" im Hinblick auf die Gewässer erster Ordnung.

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 80 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Wasserzufluss aus dem Einzugsgebiet als "nachteilige Einwirkung" anzusehen ist (Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 28.18 - juris Rn. 29;… Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 34;… Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - juris Rn. 3), ist dieser in § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG als Anknüpfungspunkt für eine Kostenverantwortung - ebenso wie zuvor in § 29 Abs. 1 Satz 2 WHG a.F. - besonders geregelt.
  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 84 (5) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Vorteil nicht im Einzelnen nachgewiesen werden muss, sondern zulässigerweise gesetzlich vermutet wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 29.18 - juris Rn. 29 m.w.N.;… Beschluss vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 33; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - juris Rn. 18; st.Rspr.), betrifft diese Rechtsprechung Grundstücke, die im Einzugsgebiet der zu unterhaltenden Gewässer liegen, nicht aber den hier vorliegenden Fall des "überschießenden Verbandsgebiets" im Hinblick auf die Gewässer erster Ordnung.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 80 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Wasserzufluss aus dem Einzugsgebiet als "nachteilige Einwirkung" anzusehen ist (…Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 28.18 - juris Rn. 29;… Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris Rn. 34; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - juris Rn. 3), ist dieser in § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG als Anknüpfungspunkt für eine Kostenverantwortung - ebenso wie zuvor in § 29 Abs. 1 Satz 2 WHG a.F. - besonders geregelt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98

    Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht, …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 67 Allerdings sind Gewässerflächen als solche nicht mangels Vorteils von der Beitragserhebung ausgenommen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Greifswald, 25.06.2018 - 3 A 2217/16

    Wasser- und Bodenverbandsbeiträge

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Rn. 75 Das Bestehen eines Vorteils unter dem Gesichtspunkt der Schadensverhütung setzt nicht den Nachweis voraus, dass im konkreten Einzelfall ein Schadensereignis verhindert wurde (…vgl. Cosack, in: Reinhardt/Hasche, WVG, 2. Aufl. 2021, § 28 Rn. 28; VG Greifswald, Urteil vom 25. Juni 2018 - 3 A 2217/16 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
    Die Regelungen in § 7 Abs. 1, § 8 WaStrG betreffen lediglich die Unterhaltung im Hinblick auf die Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 9 A 13.01 - juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28 …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2018 - 1 L 506/16

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss - Gewässerunterhaltungslast

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 33.70

    Satzung eines Wasserverbands muss keinen Billigkeitserlass von Beiträgen vorsehen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2025 - 3 LZ 1023/18

    Veranlagung einer Fläche zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren; …

    Damit wird vorausgesetzt, dass es einen Vorteil gibt (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 48 und 50; vgl. schon OVG Greifswald…, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 L 506/16 -, juris Rn. 98 f.;… Urteil vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 -, juris Rn. 31 ).

    Rn. 17 Zu dem wasser- und bodenverbandsrechtlichen Vorteilsbegriff hat der Senat mit Urteil vom 5. Dezember 2023 (- 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 56) ausgeführt:.

    In dieser Abnahme oder Entlastung liegt der Vorteil für die Verbandsmitglieder bzw. im zweistufigen System nach § 3 GUVG auch für die Grundstückseigentümer, auf die die Verbandsbeiträge mittels Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren umgelegt werden (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 63; vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Dabei wird - laienhaft ausgedrückt - der übliche Oberflächenwasserabfluss "von oben nach unten" vorausgesetzt (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 70).

    Die in dem Urteil vom 5. Dezember 2023 (- 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 59) formulierte Abweichung von diesem Grundsatz betrifft nur die Flächen von Gewässern erster Ordnung.

    Da Gewässern erster Ordnung durch die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung kein Vorteil vermittelt wird (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris), geht der Senat zudem davon aus, dass Flächen, bei denen das anfallende Niederschlagswasser unmittelbar, d. h. ohne in ein Gewässer zweiter Ordnung zu gelangen, einem Gewässer erster Ordnung zugeführt wird, ebenfalls nicht bevorteilt sind.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2024 - 3 K 748/20

    Gebühren für die Unterhaltung von Schöpfwerken und Deichen; Erhebung eines …

    Damit wird vorausgesetzt, dass es einen Vorteil gibt (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 48 und 50).

    Dabei wird - laienhaft ausgedrückt - der übliche Oberflächenwasserabfluss "von oben nach unten" vorausgesetzt (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 70).

    Die in dem Urteil vom 5. Dezember 2023 (- 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 59) formulierte Abweichung von diesem Grundsatz betrifft nur die Flächen von Gewässern erster Ordnung.

    Da Gewässern erster Ordnung durch die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung kein Vorteil vermittelt wird (OVG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris), geht der Senat zudem davon aus, dass Flächen, bei denen das anfallende Niederschlagswasser unmittelbar, d. h. ohne in ein Gewässer zweiter Ordnung zu gelangen, einem Gewässer erster Ordnung zugeführt wird, ebenfalls nicht bevorteilt sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2025 - 9 A 701/21
    Rn. 43 Vgl. hierzu Cosack, in: Reinhardt/Hasche, Wasserverbandsgesetz, 2. Auflage 2021, § 28 Rn. 24; siehe auch OVG M.-V., Urteil vom 5. Dezember 2023 - 3 LB 345/18 OVG -, juris Rn. 57.
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