Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90
Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Die vorwiegende Benutzung einer von mehreren Wohnungen ist dort anzunehmen, wo sich der Einwohner am häufigsten aufhält (vgl. BVerwG, U. v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110 = NJW 1992, 1121). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Voraussetzung dafür ist, dass schlüssig, konkret und substantiiert dargelegt wird, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - u. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01
Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Das gilt auch für Zweitwohnungen oder andere Wohnungen, die nur zu geringen Zeiten genutzt werden, denn auch hier wird die Vorhalteleistung Abfallbeseitigung ganzjährig uneingeschränkt in Anspruch genommen und muss vorgehalten werden (vgl. auch BVerwG, B. v. 05.11.2001 - 9 B 50/01 - NVwZ-RR 2002, 217 betr. Ferienwohnungen).
- BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07
Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Diese gemischte Maßstabbildung - Personen-/Behältermaßstab - überlagert den zusätzlichen grundstücksbezogenen Ansatz und begegnet grundsätzlich keinen Bedenken (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.2007 - 7 BN 6/07- zit. nach juris, zu Abfallgebühren). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
Ergänzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Diese im gerichtlichen Verfahren nachgeschobenen Ausführungen können im Rahmen von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 VwVfG M-V noch berücksichtigt werden (vgl. Senat, B. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, NVwZ-RR 1999, 409 m.w.N.; B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21). - BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02
Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Voraussetzung dafür ist, dass schlüssig, konkret und substantiiert dargelegt wird, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - u. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Baden-Württemberg
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Ob die Ansicht, die der Antragegegner in der Beschwerdeschrift äußert, dass sich die Ermächtigungsgrundlage unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergibt oder die Satzungsregelungen eine Rechtsgrundlage für Verfügungen im Einzelfall zur Durchsetzung des satzungsrechtlich angeordneten Anschluss- und Benutzungszwangs konkludent enthalten, zutrifft, kommt es danach nicht an (vgl. dazu VGH Mannheim, B. v. 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - NVwZ-RR 2007, 459). - OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Das gilt auch für das zu Grunde gelegte Behältervorhaltevolumen von 10 l pro Person und Kalenderwoche (vgl. OVG Schleswig, U. v. 14.06.2006 - 2 KN 6/05 - AbfallR 2006, 242 (Leitsatz), zit. nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98
Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Diese im gerichtlichen Verfahren nachgeschobenen Ausführungen können im Rahmen von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 VwVfG M-V noch berücksichtigt werden (vgl. Senat, B. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, NVwZ-RR 1999, 409 m.w.N.; B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21). - VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Solche Fehler, die in einer Massenverwaltung wie der Müllgebührenerhebung (beinahe) unvermeidlich sind, müssen ggf. im Verfahren über die Festlegung der Anzahl der Müllgefäße bzw. Gebührenveranlagung, ggf. im Widerspruchsverfahren korrigiert werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 11.10.2007 - 4 K 1038/06 - DÖV 2008, 300, zit. nach juris). - VGH Hessen, 20.06.1990 - 5 UE 2741/86
Keine Befreiung von Anschluß- und Benutzungszwang für die Müllabfuhr - auch dann …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88
MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren
- VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556
110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt
- VG Frankfurt/Oder, 30.03.2006 - 5 L 449/05
- VG Schwerin, 08.03.2010 - 4 A 367/09
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Bereich der Abfallentsorgung
Das Mindestbehältervolumen sei auch vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: - richtig - 3 M 108/08) geprüft und nicht beanstandet worden.Rn. 27 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 (Az.: 3 M 108/08, hier zitiert aus juris) zu einer in der Sache vergleichbaren Ordnungsverfügung des Beklagten Folgendes ausgeführt:.
- VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
Anschluss- und Benutzungszwang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Regelung über die Fälligkeit einer Abgabe als Mindestinhalt einer kommunalen …
Rn. 42 Zu dem vom Kläger im erstinstanzlichen Verfahren kritisierten Anschluss- und Benutzungszwang gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 i. V. m. 10 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 AS für einen 80 l-Restabfallbehälter hat bereits der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschl. v. 02.10.2008 - 3 M 108/08 -, zit n. juris, folgendes ausgeführt:. - VG Schwerin, 11.03.2010 - 4 A 1240/09
Teilumfängliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Rn. 40 Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 (Az.: 3 M 108/08, hier zitiert aus juris) zu einer Ordnungsverfügung des Beklagten im Hinblick auf die Vorhaltung eines größeren Restabfallbehältervolumens der dortigen Antragstellerin als bisher (120 l statt 80 l) Folgendes ausgeführt:. - VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5188/09
Nießbraucher eines Grundstücks kann zur Abfallentsorgungsgebühr im Zummenhang mit …
Rn. 50 Zur Rechtmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. das Urteil der Kammer vom 8. Januar 2008, 14 K 3268/06, juris; vgl. des weiteren OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 M 108/08 - juris.
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