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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2006 - 3 M 116/05 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.02.2006 - 3 M 116/05 (https://dejure.org/2006,80871)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 3 M 116/05 (https://dejure.org/2006,80871)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20
Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger …
Entscheidend ist im Gegenteil, ob sich verlässlich absehen lässt, dass einer formellen Legalisierung nichts entgegensteht (…so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.5.2018, a.a.O., Rn. 15;… vgl. noch restriktiver: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.5.2010 - 3 S 1253/08 -, juris Rn. 36: "Evidenzprüfung …, ob die formelle illegale Gewässerbenutzung mit den materiellen wasserrechtlichen Anforderungen vereinbar ist"; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13.2.2006 - 3 M 116/05 -, juris Rn. 18: "nach einer Vor- oder Evidenzprüfung (muss) erkennbar sein …, dass die formell illegale Gewässerbenutzung mit den materiellen Anforderungen des Wasserrechts vereinbar ist";… Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG § 100 Rn. 76 (Stand: Mai 2011)). - VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056
Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im …
Dies hat zur Folge, dass Inhalt und Umfang des Schwellbetriebs noch nicht behördlich festgelegt und damit ungewiss waren (vgl. auch OVG MV, B.v. 13.2.2006 - 3 M 116/05 - NordÖR 2006, 358 = juris Rn. 16).
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