Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 34 Abs 1 BauGB, TA Lärm
Zumutbarkeit von Parkplatzlärm einer Gaststätte mit Gastraum zu den Nachbarn - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 23.04.2013 - 2 B 874/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13
Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799). - BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13
Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 10 B 459/09
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans mit Festsetzung eines Besucherzentrums nebst …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13
Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799). - OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Hotelbetrieb; Nutzungsuntersagung; Allgemeines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13
Die Annahme, ein solcher Betrieb habe keine Auswirkungen auf die umliegenden allgemeinen Wohngebiete, ist intensiv begründungspflichtig und keinesfalls naheliegend (vgl. OVG Berlin NVwZ-RR 1993, 458; NVwZ-RR 1995, 431; OVG Greifswald U.v. 16.01.2013 - 3 L 25/08).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer …
Ob dieser Lärm das Maß des Zumutbaren überschreitet, kann allerdings verlässlich erst beantwortet werden, wenn - wie die Kläger selbst vortragen - auch dessen Stärke und Häufigkeit, die Tageszeit des Auftretens, die Frequenzzusammensetzung, die Auffälligkeit (Lärmart nebst Impulshaftigkeit) sowie die Informations- und Tonhaltigkeit bekannt sind (OVG MV, Beschl. v. 30.07.2013 - 3 M 122/13 -, juris, RdNr. 34). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17
Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler
Der Senat wies die dagegen erhobenen Beschwerden von Antragsgegnerin und Beigeladenem zu 2. mit Beschluss vom 30. Juli 2013 - Az. 3 M 122/13 - zurück.Zwar hat der Senat mit Blick auf die Definition in § 4 BauNVO erhebliche Zweifel daran geäußert, dass ein Hotel mit einer angeschlossenen Gaststätte, das im Wesentlichen auf die Beherbergung und Bewirtung von Personen ausgerichtet ist, die nicht im Gebiet im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ansässig sind, und eine Gaststätte, die hauptsächlich gebietsfremde Personen zu versorgen bestimmt ist, und damit in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig ist, an einem solchen Standort als Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägungsentscheidung geplant werden kann ( OVG Greifswald, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 M 122/13 -, juris Rn. 30 ).
- VG Schwerin, 31.05.2017 - 2 B 1214/17
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Hotelerweiterung
Einen solchermaßen eingeschränkten Prüfungsmaßstab hat bereits das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (Az. 3 M 122/13 ), mit dem die Beschwerde des Beigeladenen und seiner Ehefrau gegen den stattgebenden Beschluss der Kammer vom 23. April 2013 (Az. 2 B 874/12) im Hinblick auf die ursprünglich für das Vorhaben erteilte Baugenehmigung zurückgewiesen wurde, abgelehnt.Für den vorliegenden Fall ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in dem Beschluss vom 13. Juli 2013 (Az. 3 M 122/13 , amtl. Umdruck S. 12) dabei davon ausgegangen, dass bereits die für das … im Jahr 2003 erteilte Baugenehmigung vom 10. Dezember 2003 das Maß der Immissionsbelastung ausgehend vom … regele.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2025 - 10 B 1003/25
Bebauungsplan; Lärm; Straßenlärm; Parkplatzlärm; Parkplatz; Stellplatz; …
Rn. 38 Aufgrund der spezifischen Merkmale von Parkplatzlärm die grundsätzliche Anwendung der TA Lärm bejahend und gleichzeitig den Rückgriff auf die 16. BImSchV verneinend BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris Rn. 37, sowie Beschlüsse vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 11, und vom 14. November 2000 - 4 BN 44.00 -, juris Rn. 9 (vor Inkrafttreten der TA Lärm 1998 für einen öffentlichen Parkplatz, der in engem funktionalen Zusammenhang mit einer Anlage steht), ebenso für jegliche öffentliche Parkplätze OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2009 - 10 B 459/09.NE -, juris Rn. 19 ff., (wohl) für alle Parkplätze OVG M.-V., Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 M 122/13 -, juris Rn. 35; die Frage der Einschlägigkeit der 16. BImSchV offenlassend OVG NRW, Urteil vom 9. Juni 2016 - 7 D 43/14.NE -, juris Rn. 66 ff.; allein die Anwendbarkeit der 16. BImSchV befürwortend Ziffer 7.2 der DIN 18005 (Juli 2023), sowie Bay. VGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 -, juris Rn. 14 f. (für den Fall einer Tank- und Rastanlage an einer Bundesautobahn); nicht eindeutig Parkplatzlärmstudie (einerseits Ziffer 10.1 auf S. 100, andererseits Ziffer 10.3). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 3 M 108/20
Baurecht: Rücksichtsnahmegebot und Zufahrt zu einer Tiefgarage
Zur Beurteilung der von Parkplätzen und entsprechenden Anlagen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen ( OVG Greifswald, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 M 122/13 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".