Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO
Wegfall des Rechtsschutzinteresses im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Nachbarn bei Rohbaufertigstellung; Prüfung der Voraussetzungen vor Eintragung einer Baulast - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBauO M-V § 6 ; LBauO M-V § 67
Wegfall des Rechtsschutzinteresses des gegen eine Baugenehmigung vorgehenden Nachbarn im Falle der Fertigstellung des Rohbaus der genehmigten baulichen Anlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wegfall des Rechtsschutzinteresses des gegen eine Baugenehmigung vorgehenden Nachbarn im Falle der Fertigstellung des Rohbaus der genehmigten baulichen Anlage
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 13.06.2013 - 2 B 229/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03
Bauaufsichtliches Einschreiten
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Ein Anspruch der Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde sei grundsätzlich dann zu bejahen, wenn das Bauvorhaben nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt und die nachbarlichen Belange mehr als nur geringfügig verletzt werden (OVG Greifswald B.v. 09.04.2003 - 3 M 1/03, juris).Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Anspruch auf Baueinstellung in aller Regel bereits dann zu bejahen, wenn absehbar ist, dass ein Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (B.v.09.04.2003 - 3 M 1/03, juris;… vgl. Decker in Simon BayBO 2008 Art. 75 Rn. 147).
- OVG Saarland, 26.05.2014 - 2 A 345/13
Befreiung von der Grundflächen-Festsetzung; Grundzüge der Planung; Garage; Maß …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Dagegen haben die Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht Schwerin erhoben (2 A 345/13), über die noch nicht entschieden ist. - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
In der Rechtsprechung wird eine mehr als nur geringfügige Betroffenheit in eigenen Rechten für eine Ermessenreduzierung auf Null verlangt (VGH Mannheim B.v.26.10.1994 - 8 S 2763/94, BauR 1995, 219;… vgl die Rechtsprechungsnachweise bei Decker in Simon BayBauO 2008 Art. 76 Rn. 489 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13
Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Im Rahmen der nach § 161 Abs. VwGO nur möglichen und gebotenen überschlägigen Würdigung der Sach- und Rechtslage durch den Berichterstatter muss offen bleiben, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B.v. 18.09.2013 - 2 S 60/13, juris unter Hinweis auf OVG Münster B.v. 17.10.2000 - 10 B 1053/00, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 10 B 1053/00
Ablehnung einer Baugenehmigung mangels Einhaltung von Grenzabständen; Abbruch für …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Im Rahmen der nach § 161 Abs. VwGO nur möglichen und gebotenen überschlägigen Würdigung der Sach- und Rechtslage durch den Berichterstatter muss offen bleiben, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B.v. 18.09.2013 - 2 S 60/13, juris unter Hinweis auf OVG Münster B.v. 17.10.2000 - 10 B 1053/00, juris). - OVG Saarland, 29.08.2000 - 2 R 7/99
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Wirksamkeit und Umfang der Vollmacht sind zu prüfen, ebenso die formellen Voraussetzungen an die Vollmachtsurkunde, die sich § 83 Abs. LBauO M-V ergeben (vgl. OVG Saarlouis U.v. 29.08.2000 - 2 R 7/99, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.1994 - 3 M 11/94
Baugenehmigung; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der sofortigen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13
Der Senat hat allerdings in seiner bisherigen Rechtsprechung mit der h.M. die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entfallen ist, wenn eine bauliche Anlage im Rohbau fertig gestellt worden ist und die Rechte des Antragstellers nur durch die bauliche Anlage als solche, nicht aber durch ihre Nutzung beeinträchtigt werden (OVG Greifswald B.v. 31.5.1994 -3 M 11/94, NVwZ 1995, 400).
- VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …
Es kann dahingestellt bleiben, ob in den Fällen, in denen der Dritte seine Rechte allein durch die Bausubstanz verletzt sieht, das Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit der Erstellung des Rohbaus entfällt (so OVG Bremen, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 B 345/03 -, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 1 CS 17.2337 - juris Rdnr. 3; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 8 S 2720/04 -, juris Rdnr. 2) oder erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (so OVG Sachsen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 -, NVwZ-RR 1995, 251;… a.A.: Funke-Kaiser in Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. Auflage 2018, § 4 Rdnr. 238; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -, juris Rdnr. 5; zweifelnd OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 3 M 147/13 -, juris Rdnr. 23). - VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22
Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß - …
Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -, juris; offenlassend Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 3 M 147/13 -, Rn. 23, juris. - VG Schwerin, 01.09.2014 - 2 B 395/14
Zulässigkeit eines Nachbarantrags gegen eine Baugenehmigung
Rn. 15 Etwas anderes könnte nur anzunehmen sein, wenn die Rechtsbeeinträchtigung über das Vorhandensein des beanstandeten Baukörpers hinaus auch anderweitig, etwa von dessen Nutzung, ausgelöst wird (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.03.2014 - 3 M 218/13 - unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 06.12.2013 - 3 M 147/13 -).
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