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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.1998 - 3 M 163/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14152
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.1998 - 3 M 163/97 (https://dejure.org/1998,14152)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.01.1998 - 3 M 163/97 (https://dejure.org/1998,14152)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 3 M 163/97 (https://dejure.org/1998,14152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstandsflächen; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg; Nachbarschutz; Balkon; Dachgaube; Aufbauten

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 227/97

    Grenzabstandsvorschriften, Festsetzung der Geländehöhe, Dachaufbauten, Vorbauten, …

    Dazu hat der Senat ausgesprochen (Beschl. v. 27.01.1998 - 3 M 163/97 -, VwRR MO 1998, 184, 189), dass Dachgauben nur solche Dachaufbauten sind, die nach Erscheinungsbild und Funktion in das Dach eingeordnet sind.

    Fehlt es hieran, weil erst durch das als Vorbau bezeichnete Bauteil die dem Gebäude oder dem dahinter liegenden Raum zugedachte Funktion erfüllt werden kann, kann nicht von einem Vorbau im Sinne des § 6 Abs. 7 LBauO gesprochen werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 12.07.1996 - 3 M 36/96 -, VwRR MO 1997, 84; Beschluss vom 28.11.1996 - 3 M 104/96 - Beschluss vom 27.01.1998 - 3 M 163/97 -, VwRR MO 1998, 184).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2005 - 3 L 156/01

    Voraussetzung der Inanspruchnahme des 16-Meter-Privilegs an zwei Außenwänden; …

    Soweit dem Beschluss des erkennenden Senats vom 27.01.1998 (3 M 163/97 - BRS 60, 430) Gegenteiliges entnommen werden könnte, hält der Senat nicht daran fest.
  • OVG Thüringen, 20.02.2002 - 1 EO 816/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; …

    In Fällen einer - wie hier - schräg zur Grundstücksgrenze verlaufenden Außenwand sind jedoch bei der Berechnung der für die Anwendung des sog. Schmalseitenprivilegs maßgeblichen Länge der Außenwand nur diejenigen Wandteile zu berücksichtigen, die ihrerseits nicht die volle Tiefe der Abstandsfläche einhalten (sog. "normative" oder "rechtliche" Betrachtungsweise; dafür der überwiegende Teil der Rspr., vgl. etwa: BayVGH, Beschluss des Großen Senats vom 21.4.1986 - Nr. Gr. S. 1/85 - 15 B 84 A.2534 -, BRS 46 Nr. 103; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.9.1988 - 1 B 50/88 -, BRS 48 Nr. 97; OVG Saarland, Urteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 -, BRS 52 Nr. 99; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.1.1998 - 3 M 163/97 -, BRS 60 Nr. 112; für die Regelung des § 6 Abs. 6 ThürBO ebenso der angefochtene Beschluss des VG Weimar m. w. N. sowie Meißner/Graef, Das Baurecht in Thüringen [Loseblatt, Stand: Dez. 1998], § 6 Rdn. 40 f. und Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Michel, Bauordnungsrecht Thüringen [Loseblatt, Stand: Jan.
  • VG Augsburg, 28.06.2016 - Au 5 S 16.856

    Erforderliche Abstandsfläche bei Erweiterung eines vorhandenen Baukörpers

    Ob bei einem größeren Gebäude jenseits dieser Länge die Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes von 1 H erreicht wird, ist für die nachbarlichen Belange hingegen irrelevant (vgl. zum Ganzen OVG MV, B.v. 27.1998 - 3 M 163/97 - BRS 60 Nr. 112 - juris Rn. 80).
  • VG Augsburg, 12.10.2015 - Au 5 E 15.1414

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baugenehmigung im vereinfachten …

    Ob bei einem größeren Gebäude jenseits dieser Länge die Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes von 1 H erreicht wird, ist für die nachbarlichen Belange hingegen irrelevant (vgl. zum Ganzen OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 27.1.1998 - 3 M 163/97 - BRS 60 Nr. 112 - juris Rn. 80).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 5 S 15.518

    Errichtung eines Straßenreinigungs- und Wertstoffdepots

    (vgl. zum Ganzen OVG MV, B.v. 27.1.1998 - 3 M 163/97 - BRS 60 Nr. 112 - juris Rn. 80).
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