Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 14.09.2012 - 5 B 1092/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
Genehmigung eines Vorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12
Der angefochtenen Baugenehmigung, die Gegenstand des vorliegenden Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ist, kann eine Feststellungswirkung im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der §§ 6 und 12 LBauO M-V nicht entnommen werden (vgl. bereits Senat, B. v. 21.12.2010 - 3 M 244/10 -).Wegen der Bedenken im Hinblick auf §§ 6 und 12 LBauO M-V hätten die Antragsteller nämlich erstinstanzlich einen Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO auf Einschreiten des Antragsgegners gegen das Vorhaben aus diesen Gesichtspunkten stellen können (Senat, B. v. 21.12.2010 a.a.O.); ob dieser Erfolg hätte haben können, ist in diesem Verfahren nicht zu beurteilen.
Die von ihm Seite 12 des Beschlusses aufgestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 ; Beschluss vom 21.12.2010 - 3 M 244/10 ; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Baugenehmigung für ein Vorhaben erteilt wird, das nicht zu prüfenden Anforderungen nicht entspricht (Senat, Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 - juris).Die von ihm Seite 12 des Beschlusses aufgestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 ; Beschluss vom 21.12.2010 - 3 M 244/10 ; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
- BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06
Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12
Die von ihm Seite 12 des Beschlusses aufgestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 ; Beschluss vom 21.12.2010 - 3 M 244/10 ; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18
Nachbaranfechtung einer - nicht beantragten - Abweichungsentscheidung; …
Der Nachbar muss wegen Bedenken etwa im Hinblick auf §§ 6 und 12 LBauO M-V (aber auch § 30 LBauO M-V ) einen Antrag auf Einschreiten der Baubehörde stellen (B. v. 07.11.2012 - 3 M 168/12 - NordÖR 2013, 173 , juris). - OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13
Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene …
Der Anspruch des Klägers auf Erteilung der Baugenehmigung im Verfahren nach § 69 LBO kann von der Prüfung dieser bauordnungsrechtlichen Fragen nicht abhängig gemacht werden (…vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2011, 8 A 10636/11, NVwZ-RR 2012, 304; OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.2012, 3 M 168/12, NordÖR 2013, 173).
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