Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eichenprozessionsspinner; Zustandsverantwortlichkeit; Inhaber der tatsächlichen Gewalt; Grundstückseigentümer; Ermessen; nachträgliche Ermessensausübung; Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner
- rechtsportal.de
Zustandsverantwortlichkeit des Inhabers für von mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Bäumen verbundenen Gefahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein grundsätzlicher Vorrang der Inanspruchnahme des Inhabers der tatsächlichen Gewalt gegenüber Sacheigentümer
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Halle, 13.08.2021 - 1 B 297/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 11.06.2019 - 10 CS 19.684
Gesundheitsgefahr durch Eichenprozessionsspinner
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Die Beschwerdebegründung stellt diese im Wesentlichen auf einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 CS 19.684 - juris Rn. 8 f.) beruhenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts nicht, wie es § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebietet (…vgl. Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5 ), mit schlüssigen Gegenargumenten infrage.Die Antragstellerin verweist mit ihrer Beschwerde lediglich auf eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 - juris), der sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof indes ausdrücklich nicht angeschlossen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2019, a. a. O. Rn. 12).
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der genannten Entscheidung die ordnungs- bzw. sicherheitsrechtliche Garantenhaftung des Sachherrn als rechtlichen Anknüpfungspunkt für die Zustandsverantwortlichkeit in Bezug auf die von den Grundstücken mit den vom Eichenprozessionsspinner befallenen Bäumen ausgehenden Gefahren angesehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2019, a. a. O. Rn. 9).
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
§ 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessungserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 31 und 34).Andernfalls würde der Betroffene in seinen Möglichkeiten zu einer sachgemäßen Rechtsverteidigung eingeschränkt, was mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren wäre (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013, a. a. O. Rn. 35;… Urteil vom 13. Dezember 2011, a. a. O. Rn. 18 f.).
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Der Norm lässt sich indes kein generelles Verbot entnehmen, eine Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 9).Andernfalls würde der Betroffene in seinen Möglichkeiten zu einer sachgemäßen Rechtsverteidigung eingeschränkt, was mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren wäre (zum Vorstehenden vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Juni 2013, a. a. O. Rn. 35; Urteil vom 13. Dezember 2011, a. a. O. Rn. 18 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2008 - 2 M 4/08
Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 M 4/08 - juris Rn. 4).Soweit - worauf die Antragsgegnerin abstellt - nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten "sind" und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SOG LSA Maßnahmen auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden "können", wird das behördliche Auswahlermessen nicht im Sinne einer Hierarchie der Inanspruchnahme der Zustandsverantwortlichen eingeschränkt (…so auch zu der inhaltsgleichen Regelung in § 5 PolG NRW: Wittreck/Barczak in: Möstl/Kugelmann, BeckOK PolR Nordrhein-Westfalen, Stand: 1. September 2021, § 5 Rn. 7 m.w.N.; noch in eine andere Richtung tendierend OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2008, a. a. O. Rn. 9).
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11
Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Sie kann den Ausgangsbescheid vielmehr einschließlich seiner Begründung und aller Ermessenserwägungen ändern, aufheben oder ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - juris Rn. 20 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1778/15
Untersagung der aktuellen Nutzung eines Hauses zu bordellartigen Zwecken wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Obwohl beide Normen gleichermaßen bestimmen, dass die Maßnahmen gegen den jeweiligen Verantwortlichen zu richten "sind", hat die zuständige Behörde hier unzweifelhaft eine Auswahlentscheidung nach Ermessen darüber zu treffen, ob sie den Zustands- oder den Verhaltensverantwortlichen für die Gefahrenbeseitigung in Anspruch nehmen will, ohne dass insoweit ein generelles Rangverhältnis in die eine oder andere Richtung besteht (vgl. etwa OVG SH…, Beschluss vom 19. November 2018 - 1 MB 10/18 - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 19. April 2016 - 2 A 1778/15 - juris Rn. 12; ThürOVG…, Beschluss vom 24. April 2013 - 1 ZKO 1171/10 - juris Rn. 5;… siehe auch Bäcker in: Lisken/Denninger, a. a. O. Rn. 207 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - 1 MB 10/18
Anordnung der Nutzungsuntersagung und Störerauswahl
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Obwohl beide Normen gleichermaßen bestimmen, dass die Maßnahmen gegen den jeweiligen Verantwortlichen zu richten "sind", hat die zuständige Behörde hier unzweifelhaft eine Auswahlentscheidung nach Ermessen darüber zu treffen, ob sie den Zustands- oder den Verhaltensverantwortlichen für die Gefahrenbeseitigung in Anspruch nehmen will, ohne dass insoweit ein generelles Rangverhältnis in die eine oder andere Richtung besteht (vgl. etwa OVG SH, Beschluss vom 19. November 2018 - 1 MB 10/18 - juris Rn. 9; OVG NRW…, Beschluss vom 19. April 2016 - 2 A 1778/15 - juris Rn. 12; ThürOVG…, Beschluss vom 24. April 2013 - 1 ZKO 1171/10 - juris Rn. 5;… siehe auch Bäcker in: Lisken/Denninger, a. a. O. Rn. 207 ff.). - OVG Thüringen, 24.04.2013 - 1 ZKO 1171/10
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Obwohl beide Normen gleichermaßen bestimmen, dass die Maßnahmen gegen den jeweiligen Verantwortlichen zu richten "sind", hat die zuständige Behörde hier unzweifelhaft eine Auswahlentscheidung nach Ermessen darüber zu treffen, ob sie den Zustands- oder den Verhaltensverantwortlichen für die Gefahrenbeseitigung in Anspruch nehmen will, ohne dass insoweit ein generelles Rangverhältnis in die eine oder andere Richtung besteht (vgl. etwa OVG SH…, Beschluss vom 19. November 2018 - 1 MB 10/18 - juris Rn. 9; OVG NRW…, Beschluss vom 19. April 2016 - 2 A 1778/15 - juris Rn. 12; ThürOVG, Beschluss vom 24. April 2013 - 1 ZKO 1171/10 - juris Rn. 5;… siehe auch Bäcker in: Lisken/Denninger, a. a. O. Rn. 207 ff.). - VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Kostenerstattung für den Eigentümer
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Die Antragstellerin verweist mit ihrer Beschwerde lediglich auf eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 - juris), der sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof indes ausdrücklich nicht angeschlossen hat (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 11. Juni 2019, a. a. O. Rn. 12). - BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Die Zustandsverantwortlichkeit beruht auf der durch die tatsächliche und/oder rechtliche Sachherrschaft vermittelten spezifischen Verbindung zur Gefahrenquelle, die den Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Lage versetzt, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 4 C 76.82 - juris Rn. 20; OVG LSA…, Beschluss vom 8. Dezember 2003 - 2 L 28/01 - juris Rn. 12;… Bäcker, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, Kap. D Rn. 174). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als …
- VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04
Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Beseitigung von Quecksilber …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2019 - 3 M 1/19
Kein Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung bei missbräuchlichem Verhalten
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2024 - 3 M 105/24
Untersagung von Werbung für unerlaubtes Glücksspiel gegenüber einem …
Rn. 63 Dementsprechend setzt die ordnungsgemäße Ausübung des Auswahlermessens in der Regel voraus, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - juris Rn. 7 m.w.N.).Vor diesem Hintergrund ist das von der Behörde verfolgte Ziel - anders als in Fällen, in denen die angeordnete Maßnahme sowohl vom Verhaltensstörer und vom Zustandsstörer durchgeführt werden könnte (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 8) - durch Anordnungen gegen Zustandsstörer nicht erreichbar.
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 3 M 144/24
Pferdezucht: Anordnung zur Beantragung von Equidenpässen und zur Auflösung eines …
Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - juris Rn. 7 ).Sie kann den Ausgangsbescheid vielmehr einschließlich seiner Begründung und aller Ermessenserwägungen ändern, aufheben oder ersetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 10).
Es kann dahinstehen, welche Anforderungen für ein Nachschieben von Ermessenserwägungen im laufenden Prozess gelten (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 10 f.).
Allerdings macht der Senat von der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO in seinem Ermessen stehenden Möglichkeit Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Anordnung in Ziffer 4 des angefochtenen Bescheides bis zum Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 13).
Der Senat hält es hinsichtlich dieses Teils für sachgerecht, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu einem Viertel aufzulegen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 15).
- OVG Thüringen, 30.04.2024 - 3 EO 75/24
Kindertageseinrichtung; Verlangen nach Nachweis einer Masern-Schutzimpfung; …
Rn. 40 Dieser Ermessensfehler ist auch im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor Ergehen des abschließenden Widerspruchsbescheids beachtlich (vgl. hierzu OVG Schleswig…, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 8/20 - NJW 2020, 1382 [1383] Rn. 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - juris Rn. 2, 6 ff.;… Funke-Kaiser, a. a. O., § 80 Rn. 107;… Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO Kommentar, Bd. 1, 44. Ergänzungslieferung Stand: März 2023, § 80 Rn. 421).
- VG Halle, 08.12.2025 - 7 A 329/23
Untersagungsverfügung gegen Influencer betreffend Verbot von Werbung für …
Rn. 40 Dementsprechend setzt die ordnungsgemäße Ausübung des Auswahlermessens in der Regel voraus, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - juris Rn. 7 m.w.N.).".Vor diesem Hintergrund ist das von der Behörde verfolgte Ziel - anders als in Fällen, in denen die angeordnete Maßnahme sowohl vom Verhaltensstörer und vom Zustandsstörer durchgeführt werden könnte (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O. Rn. 8) - durch Anordnungen gegen Zustandsstörer nicht erreichbar.
- VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Allerdings ist die Widerspruchsbehörde zur Änderung und Ersetzung auch der Ermessenserwägungen des Ausgangsbescheids befugt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, juris, Rn. 20) und unterliegt dabei nicht den von § 114 Satz 2 VwGO gezogenen prozessrechtlichen Beschränkungen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 -, juris, Rn. 10). - VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefahr Waldrand Wohnbebauung
Rn. 24 vgl. Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 Cs 19.684 - ; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - und vom 21. Dezember 2021 - 3 M 177/21 -, alle juris,. - VG Schwerin, 13.05.2024 - 2 B 1772/22
Ablehnung eines Eilantrages gegen einen Gebührenbescheid
Rn. 29 Nicht erforderlich ist daher, dass die im Widerspruchsverfahren erstmalige oder ergänzende Ermessensausübung - wie es für den Fall des Nachschiebens von Ermessensgründen nach § 114 S. 2 VwGO vertreten wird - dem Maßstab hinreichender Bestimmtheit im Sinne von § 37 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) gerecht wird (so aber OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 -, Rn. 10 f., juris;… anders wohl OVG Lüneburg, a. a. O.; wie hier wohl auch OVG Münster…, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 B 1886/06 -, Rn. 19, juris; VG Berlin…, Beschluss vom 31. März 2016 - 19 L 329.15 -, Rn. 35, juris; VG Minden…, Beschluss vom 11. August 2006 - 10 L 217/06 -, Rn. 53, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2025 - 3 M 60/25
Möglichkeit der Befristung der Wirkung der Wiederherstellung oder Anordnung der …
Eine Heilung des Mangels - wie es etwa bei der Schaffung einer wirksamen Satzungsgrundlage (…vgl. hierzu Schoch, a.a.O.) oder der Ausräumung von Fehlern im Widerspruchsverfahren (vgl. hierzu HmbOVG, a.a.O. Rn. 4, Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - juris Rn. 13 ) denkbar wäre - ist nicht möglich.
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