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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 3 M 178/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47403
OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 3 M 178/07 (https://dejure.org/2008,47403)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.06.2008 - 3 M 178/07 (https://dejure.org/2008,47403)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 3 M 178/07 (https://dejure.org/2008,47403)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 3 M 178/07
    Die Aufrechnungserklärung stellt weder einen Verwaltungsakt noch die faktische Vollziehung eines durch Bescheid festgesetzten Rückforderungsbetrages dar (an der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 wird festgehalten).
  • VG Karlsruhe, 30.07.2025 - 10 K 939/24

    Kürzung; Versorgungsbezug; Pfändbarer Teil; Rückforderung; Leistungsbescheid; …

    Denn die Aufrechnung wird nicht aus einer hoheitlichen Position abgegeben, sondern ergeht ähnlich wie eine Willenserklärung auf einer gleichgeordneten rechtlichen Ebene (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, juris Rn. 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.6.2008 - 3 M 178/07 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 L 881/23

    Eilantrag gegen die Aufrechnung mit überzahlten Versorgungsbezügen

    Da eine Aufrechnung keine Vollstreckung eines angefochtenen Verwaltungsaktes darstellt, ist in diesem Fall vorläufiger Rechtsschutz nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels, sondern nur in einem Verfahren nach § 123 VwGO, gerichtet auf das Ziel, eine Aufrechnung vorläufig zu unterlassen, zu erreichen (einhellige Auffassung, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 1977 - I TH 19/77 -, ESVGH 27, 159-163; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 3 M 178/07 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 1. September 2011 - 13 B 3230/11 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 23 L 96/09 -, juris).
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