Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.1994 - 3 M 18/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Karlsruhe, 16.07.2025 - 3 K 3065/23
Verpflichtungsbegehren; Formerfordernis; Antragsrücknahme; Zeitablauf; …
Rn. 114 § 14 Abs. 2 Satz 1 BBergG ist schon von seinem Wortlaut ("hat […] Vorrang") als gebundene Entscheidung und nicht als Ermessensentscheidung ausgestaltet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.05.1994 - 3 M 18/93 -, juris Rn. 21; VG Chemnitz, Urteil vom 25.05.1995 - 4 K 3380/93 -, ZfB 1996, 156, [162];… Franke/Karrenstein, in: Kühne/von Hammerstein/Keienburg/Kappes/Wiesendahl, BBergG, 3. Auflage 2023, § 14 Rn. 14).Rn. 115 Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob der Behörde bei Anwendung der Vorrangregelung des § 14 Abs. 2 Satz 1 BBergG ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (dafür OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.05.1994 - 3 M 18/93 -, juris Rn. 21; VG Chemnitz, Urteil vom 25.05.1995 - 4 K 3380/93 -, ZfB 1996, 156, [162 f.];… Vitzthum/Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz, 3. Auflage 2020, § 14 Rn. 14; dagegen VG Düsseldorf…, Urteil vom 06.05.2014 - 17 K 5545/12 -, juris Rn. 84, 86-91; Wolff, UPR 2005, 409 [413 f.];… Franke/Karrenstein, in: Kühne/von Hammerstein/Keienburg/Kappes/Wiesendahl, BBergG, 3. Auflage 2023, § 14 Rn. 14; offenlassend VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.04.2010 - 6 S 1939/09 -, juris Rn. 43), kann hier dahinstehen.
Zugleich soll vermieden werden, dass die Erteilung von Berechtsamen letztlich dazu dient, eine Bevorratung von Lagerstätten und damit von Rohstoffen zu ermöglichen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.05.1994 - 3 M 18/93 -, juris Rn. 25; VG Düsseldorf…, Urteil vom 06.05.2014 - 17 K 5545/12 -, juris Rn. 93, 95).
Handelt es sich bei den Konkurrenten um juristische Personen, so kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwieweit eine erfahrene und fachkundige Betriebsleitung vorhanden ist und ob und inwieweit auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgegriffen werden kann (OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.05.1994 - 3 M 18/93 -, juris Rn. 29).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2010 - 6 S 1939/09
Zur Verlängerung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Rohstoffen …
Vielmehr ist es Aufgabe der Verwaltung, durch vorausschauende administrative Maßnahmen bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu treffen, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 11.05.1994 - 3 M 18/93 -, juris Rn. 23).Zugleich soll vermieden werden, dass Erlaubnisse und Bewilligungen dazu eingesetzt werden, eine Bevorratung von Lagerstätten und damit von Rohstoffen zu ermöglichen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 11.05.1994, a.a.O., Rn. 25, zur Bewilligung).
Zudem erfordert, anders als die Verlängerung nach § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG, die Entscheidung über eine Erteilung nach § 11 BBergG beim Vorliegen konkurrierender Anträge - wie hier - eine Vorrangentscheidung nach § 14 Abs. 2 BBergG, in deren Rahmen der Bergbehörde nach der Rechtsprechung ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage zukommen soll, welches Arbeitsprogramm bei konkurrierenden Anträgen den Anforderungen einer sinnvollen und planmäßigen Gewinnung am besten Rechnung trägt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 11.05.1994, a.a.O., Rn. 21; VG Gera…, Urt. vom 27.08.1996, a.a.O.; VG Chemnitz…, Urt. vom 24.05.1995 - 4 K 3380/93 -, ZfB 1996, 156; a.A. Wolff, UPR 2005, 409, 413 f.;… wohl auch Kremer/Neuhaus, Bergrecht, 2001, Rn. 132).
- VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 17 K 5545/12 Rn. 99 a.A. ohne Begründung Vitzthum/Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl., § 14, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Mai 1994 - 3 M 18/93 -, juris, Rn. 21; VG Chemnitz, Urteil vom 24. Mai 1995 - 4 K 3380/93 -, ZfB 137 (1996), 156, 162.
Rn. 114 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Mai 1994 - 3 M 18/93 -, juris, Rn. 28.
Rn. 116 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Mai 1994 - 3 M 18/93 -, juris, Rn. 28.
Rn. 158 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Mai 1994 - 3 M 18/93 -, juris, Rn. 21 f.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98
Zulässigkeit eines Factory Outlet Centers)
Berücksichtigt man daneben die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 08.04.1993 - 3 M 18/93 -, BA S. 14), wonach Nachbarschutz aus einem Bebauungsplan nicht ohne weiteres schon deshalb angenommen werden kann, weil die planende Gemeinde Einwände der Nachbargemeinde akzeptiert hat, da es insoweit zunächst nur um berücksichtigungsfähige Belange und nicht schon um Rechtspositionen geht, scheidet vorliegend Gemeindenachbarschutz gegen ein Einkaufszentrum aufgrund der vorliegenden Bebauungsplanfestsetzungen ohne weiteres aus.Da § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ausdrücklich den Schutz bestimmter Bereiche anderer Gemeinden normiert und damit eine Individualisierung und Abgrenzung von der Allgemeinheit zuläßt (vgl. grundlegend zum drittschützenden Charakter baurechtlicher Bestimmungen: BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, DVBl. 1987, 476 ff.), kann dieser Bestimmung insoweit drittschützende Wirkung zukommen (so: Senatsbeschluß vom 08.04.1993, a.a.O.; VGH München…, Urteil vom 14.01.1991 - 2 B 89.785 -, GewA 1991, 314, Geiger in Birkl, Nachbarschutz im Bau, Umwelt- und Zivilrecht, Stand: April 1999, E Rn. 91).
- VG Chemnitz, 24.05.1995 - 4 K 3380/93 Das Gericht hat gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO und in sinngemäßer Anwendung des § 114 VwGO die Verpflichtung des Beklagten zur erneuten Bescheidung ausgesprochen, da dem Beklagten bei der Auslegung des § 14 Abs. 2 BBergG hinsichtlich der Frage, welches Arbeitsprogramm bei konkurrierenden Anträgen den Anforderungen einer sinnvollen und planmäßigen Gewinnung am besten Rechnung trägt, ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 11.05.1994 - Az.: 3 M 18/93 -, in ZfB (1994) 138, S. 230 ff.; Boldt/Weller, BBerG, Komm., 1984, RdNr. 5 zu § 14).
Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich daher in materieller Hinsicht darauf, ob die zuständige Behörde nach objektiven Gesichtspunkten unter Beachtung des Gesetzeszweckes sowie der bei der Ausfüllung von Beurteilungsspielräumen allgemein geltenden Grundsätze, namentlich unter Beachtung des Abwägungsgebotes, entschieden hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 11.05.1994, a.a.O.).
- VG Magdeburg, 15.08.2016 - 10 A 4/16
Klage eines Bergbauunternehmens auf Verlängerung einer bergrechtlichen …
Zugleich solle vermieden werden, dass Erlaubnisse und Bewilligungen dazu eingesetzt würden, eine Bevorratung von Lagerstätten und damit von Rohstoffen zu ermöglichen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.5.1994 - 3 M 18/93 -). - OVG Sachsen, 22.03.2022 - 1 B 313/21
Bergrechtliche Bewilligung; Erlaubnis; Versagungsgründe; konkurrierende Anträge; …
Rn. 18 Während der Dritte in den Fällen des § 14 Abs. 2 BBergG - insoweit vergleichbar mit einem sog. Bewerberverfahrensanspruch bei einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung - anerkanntermaßen rügen kann, dass die vergleichende Bewertung der konkurrierenden Anträge zu seinen Lasten fehlerhaft erfolgt sei (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 1995 - 1 S 46/95 -, ZfB 136 [1995], 204 f., Orientierungssatz auch in juris; OVG LSA, Beschl. v. 11. Mai 1994 - 3 M 18/93 -, ZfB 135 [1994], 230, 232 = juris Rn. 21 ff.;… Franke, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., § 14 Rn. 14;… Vitzthum/Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBerG, 3. Aufl., § 14 Rn. 15), kann sich der Dritte in den Fällen des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBergG nur darauf berufen, dass die formellen Voraussetzungen für eine Vorrangentscheidung zugunsten des Erlaubnisinhabers nicht vorgelegen hätten, mangels einer Verletzung drittschützender Belange nicht jedoch auf das Vorliegen gesetzlicher Versagungsgründen nach § 11 und § 12 BBergG (…Franke a. a. O.;… Vitzthum/Piens a. a. O.). - VG Gera, 27.08.1996 - 1 E 629/96
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Vorrangentscheidung bei der Erlaubnis zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".