Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zulassung zum Studium; Humanmedizin 1. Fachsemester; Schwundquote; Lehrdeputatsermäßigungen; Überbuchung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von sog. Gerichtsmedizinern bei der Berechnung der Schwundquote i.R.d. Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 (1. Fachsemester); Relevanz von gegen Lehrdeputatsermäßigungen und die Qualifikation von Lehrkräften gerichtetes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von sog. Gerichtsmedizinern bei der Berechnung der Schwundquote i.R.d. Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 (1. Fachsemester); Relevanz von gegen Lehrdeputatsermäßigungen und die Qualifikation von Lehrkräften gerichtetes ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 26.03.2018 - 6 B 123/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 3 M 26/15
Rechtmäßigkeit einer Deputatreduzierung für Studienfachberater; Lehrdeputat für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Das Zulassungsrecht versteht dabei unter einer Überbuchung (im engeren Sinne) die Zuweisung einer höheren Zahl von Studienplätzen an Studienbewerber als nach der festgesetzten Zulassungszahl an sich gerechtfertigt ist, um voraussichtliche Nichtannahmen von Studienplätzen auszugleichen und dadurch nach Möglichkeit Nachrückverfahren zu vermeiden (zur Berücksichtigungsfähigkeit einer derartigen Überbuchung siehe OVG LSA, Beschluss 19. März 2015 - 3 M 26/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).Rn. 22 Soweit sich die Antragsteller daneben darauf berufen, es seien vorliegend auch die vom Senat in seinem Beschluss vom 19. März 2015 (a. a. O.) angeführten Kriterien erfüllt, da die Antragsgegnerin (offensichtlich) davon ausgehe, dass über die festzusetzende Zulassungszahl noch weitere Kapazitäten vorhanden seien und demzufolge regelmäßig die errechnete Ausbildungskapazität durch (willkürliche) Erhöhung der Zulassungszahl "überbucht" werde, dringen sie hiermit ebenfalls nicht durch.
Der Hinweis auf den Beschluss des Senates vom 19. März 2015 (a. a. O.) verfängt schon deshalb nicht, weil die dort angestellten Überlegungen im Zusammenhang mit den Überbuchungsregelungen in den §§ 7 Abs. 3 Satz 6, 10 Abs. 1 Satz 4 ZVSVergabeV standen und damit Überbuchungen im (wie dargestellt) engeren Sinne betrafen.
Rn. 23 Abgesehen davon haben sie auch nicht aufgezeigt, dass die vom Senat in seinem Beschluss vom 19. März 2015 (a. a. O.) angeführten Kriterien vorliegend erfüllt sind.
- OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12
Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Die Antragsteller legen nicht dar, dass die zur Überbuchung im engeren Sinne ergangene (und vom Senat in der Entscheidung vom 19. März 2015 auch zitierte) Rechtsprechung zur missbräuchlichen Handhabung der Befugnis zur Überbuchung (Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 NB 386/12 -, juris) sich auf die vorliegend in Rede stehende Überbuchung (im weiteren Sinne) übertragen lässt.Nach der dort in Bezug genommenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 (a. a. O.) mag das Instrument der Überbuchung (im engeren Sinne) dort an Grenzen stoßen, wo es "rechtsmissbräuchlich" gehandhabt werde, etwa um die tatsächlich vorhandenen Kapazitäten zu verschleiern oder um den "Anreiz" zur Führung von Prozessen, die eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung festgesetzter Zulassungszahlen ermöglichen, zu konterkarieren.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12
Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Entsprechend hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss unter Hinweis auf den Beschluss des Senates vom 23. Juli 2013 (- 3 M 311/12 -, juris) festgestellt, Anhaltspunkte dafür, dass eine kapazitätsrechtlich unzulässige "Niveaupflege" betrieben werde, seien nicht ersichtlich.
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10
Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass die Hochschulen des Landes im Regelungsbereich der Zulassungszahlenverordnungen aus eigener Kompetenz keine dort nicht ausgewiesenen Studienplätze vergeben dürfen (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - 6 CN 3.10 -, BVerwGE 139, 210-226, Rn. 15; im Übrigen auch OVG BB…, Beschluss vom 3. November 2017 - OVG 5 NC 18.17 -, juris Rn. 15, wonach ein "Sicherheitszuschlag" dem Kapazitätsrecht fremd sei und einer Kapazitätserweiterung in freier Rechtsschöpfung gleich käme). - OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08
Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Rn. 2 Dabei mag dahinstehen, ob der Beschwerdevortrag bereits nicht berücksichtigt werden kann, weil mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, von den Antragstellern aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben müssen (…so Nds. OVG, Beschlüsse vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5 m. w. N., sowie vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris Rn. 15; offen lassend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; ablehnend: BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 -, juris Rn. 6;… zum Phänomen der sog. "Trittbrettfahrer" siehe auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 49 ff., u.a. unter Hinweis darauf, dass dieser Missstand bereits vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht getadelt worden sei). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10
Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Dies könne etwa der Fall sein, wenn infolge freiwilliger Übernahme einer Überlast und gleichzeitiger Überbuchung (hier: im Sinne der §§ 7 Abs. 3 Satz 6, 10 Abs. 1 Satz 4 ZVSVergabeV) im Ergebnis deutlich mehr Studierende aufgenommen würden als aufgrund der Kapazitätsberechnung festgesetzt worden seien (zu derartigen Einzelfällen mit greifbar weiterer Kapazität siehe etwa OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1640/10 -, juris [Zulassung von weiteren 380 Bewerbern über die kapazitäre Sollzahl von 151 Studienplätzen hinaus] sowie OVG RP, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 6 B 10083/16 -, juris [Zulassung von weiteren 35 Bewerbern und zusätzliche Überbuchung im Umfang von 10 Studienplätzen über die kapazitäre Sollzahl von 4 Studienplätzen hinaus]). - BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Sie beruft sich ausweislich des Kapazitätsberichts vom 13. April 2017 (Generalakte der Antragsgegnerin, Ordnungsnummer 2) vielmehr auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2013 (- 1 BvR 1278/13 -, juris) und das hiermit einhergehende erhebliche Kostenrisiko, das mit der Erhöhung der berechneten Kapazitäten um 4 weitere Studienplätze minimiert werden soll. - OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07
Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Rn. 2 Dabei mag dahinstehen, ob der Beschwerdevortrag bereits nicht berücksichtigt werden kann, weil mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, von den Antragstellern aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben müssen (so Nds. OVG, Beschlüsse vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5 m. w. N., …sowie vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris Rn. 15; offen lassend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; ablehnend: BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 -, juris Rn. 6;… zum Phänomen der sog. "Trittbrettfahrer" siehe auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 49 ff., u.a. unter Hinweis darauf, dass dieser Missstand bereits vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht getadelt worden sei). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Insoweit ist festzustellen, dass nach der Begründung des angefochtenen Beschlusses das Verwaltungsgericht (wie auch die Antragsgegnerin) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss des Senates vom 18. August 2009 - 3 M 18/09 u. a. -, juris) die Gerichtsmediziner bei der Schwundquotenberechnung der Semesterkohorte des ihrer vorläufigen Zulassung nachfolgenden Wintersemesters zugeschlagen hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08
Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18
Rn. 2 Dabei mag dahinstehen, ob der Beschwerdevortrag bereits nicht berücksichtigt werden kann, weil mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, von den Antragstellern aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben müssen (…so Nds. OVG, Beschlüsse vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5 m. w. N., …sowie vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris Rn. 15; offen lassend: OVG LSA, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; ablehnend: BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 -, juris Rn. 6;… zum Phänomen der sog. "Trittbrettfahrer" siehe auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 49 ff., u.a. unter Hinweis darauf, dass dieser Missstand bereits vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht getadelt worden sei). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2016 - 6 B 10083/16
Hochschulzulassungsrecht - Nachvollziehbarkeit der ermittelten Aufnahmekapazität
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2017 - 5 NC 18.17
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019
Ein etwaiges auf Aufklärung gerichtetes Begehren der Antragsteller würde damit einen nicht näher substantiierten (unzulässigen) Ausforschungsbeweis- und Beweisermittlungsantrag darstellen (vgl. (vgl. zuletzt: OVG LSA, Beschuss vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 -, juris Rn. 8 [m. w. N.]).Rn. 32 Nach alledem stellt der in diesem Zusammenhang gestellte Antrag zur Aufdeckung weiterer mutwilliger Überbuchungen durch Vorlage der Belegungslisten für das 2. Fachsemester im SS 2015, das 3. FS im WS 2015/2016 sowie für das 2. und das 4. Fachsemester im SS 2016 einen nicht näher substantiierten (unzulässigen) Ausforschungsbeweis- und Beweisermittlungsantrag dar (vgl. zuletzt: OVG LSA, Beschuss vom 1. Juni 2018, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2019 - 3 M 144/19
Festsetzung der Zulassungszahl für den Studiengang Humanmedizin über der …
Dies dient dem legitimen Zweck, voraussichtliche Nichtannahmen von Studienplätzen auszugleichen und dadurch nach Möglichkeit Nachrückverfahren zu vermeiden (vgl. Beschluss des Senates vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 u.a. - juris Rn. 18 ;… Beschluss des Senates vom 19. März 2015 - 3 M 26/15 - juris Rn. 11 m.w.N.; sowie etwa OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2019 - 13 B 25/19 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 7 CE 18.10065 u.a. - juris Rn. 25).Rn. 16 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 1. Juni 2018 (a. a. O. Rn. 17 ff.) ausgehend von den §§ 1 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3 KapVO LSA ausgeführt, dass der Antragsgegnerin kein Ermessen zusteht, mehr Studienbewerber zuzulassen, als es der ermittelten Aufnahmekapazität entspricht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - 3 M 145/19
Festsetzung der Zulassungszahl für den Studiengang Humanmedizin über der …
Dies dient dem legitimen Zweck, voraussichtliche Nichtannahmen von Studienplätzen auszugleichen und dadurch nach Möglichkeit Nachrückverfahren zu vermeiden (vgl. Beschluss des Senates vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 u.a. - juris Rn. 18 ;… Beschluss des Senates vom 19. März 2015 - 3 M 26/15 - juris Rn. 11 m.w.N.; sowie etwa OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2019 - 13 B 25/19 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 7 CE 18.10065 u.a. - juris Rn. 25).Rn. 10 In dem von den Antragstellern angeführten Beschluss vom 1. Juni 2018 (a. a. O. Rn. 17 ff.) hat der Senat ausgehend von den §§ 1 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3 KapVO LSA ausgeführt, dass der Antragsgegnerin kein Ermessen zusteht, mehr Studienbewerber zuzulassen, als es der ermittelten Aufnahmekapazität entspricht.
- VG Karlsruhe, 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19
Studienort Heidelberg; Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester Medizin; …
Rn. 36 Auch im Übrigen bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragsgegnerin über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus noch ungenutzte Kapazitäten bestehen, aus denen sich ein subjektives Recht der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Zulassung ergibt (vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2018 - 3 M 186/18 -, juris). - VG Berlin, 20.02.2026 - 30 L 323.25 Dabei können - wie vorliegend von der Antragsgegnerin - auch aus der Beurlaubung zurückkehrende und im Vergleichswege zugelassen Studierende mit ihrer jeweiligen Verweildauer berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. April 2012 - OVG 5 NC 49.12 u.a. - juris, Rn. 40, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 - juris, Rn. 4 ff., jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 20.02.2026 - 30 L 418.25 Dabei können - wie vorliegend von der Antragsgegnerin - auch aus der Beurlaubung zurückkehrende und im Vergleichswege zugelassen Studierende mit ihrer jeweiligen Verweildauer berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. April 2012 - OVG 5 NC 49.12 u.a. - juris, Rn. 40, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 - juris, Rn. 4 ff., jeweils m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 2 NB 465/20
Deputatsreduzierung; Dienstleistungsexport; Kapazität; Überbuchung
Zum einen handelt es sich schon nicht um deutliche Überbuchungen, sondern um einzelne Überbuchungen in einem eher geringen Maße (vgl. hierzu sowie zu Einzelfällen einer deutlichen Überbuchung OVG LSA, Beschl. v. 1.6.2018 - 3 M 186/18 -, juris Rn. 23, vgl. ferner OVG NRW, Beschl. v. 19.10.2016 - 13 C 41/16 -, juris Rn. 42 ff.).
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