Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.12.2025 - 7 B 567/25
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2025 - 13 S 1530/25
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die besondere Dringlichkeit eines Widerrufs nach § 25 Abs. 1 Satz 1 PBefG - wie hier - mit einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmern begründet werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4. November 2025 a.a.O. Rn. 24; OVG NRW…, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 13 B 1037/23 - juris Rn. 99; HmbOVG…, Beschluss vom 5. Mai 2015 - Bs 73/15 - juris Rn. 12; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2023 - 6 L 1791/23 - juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 19. April 2013 - 7 L 224/13 - juris Rn. 20).Dem Betroffenen wird nicht die Möglichkeit genommen, seinen Beruf überhaupt auszuüben (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 10. März 2022 - 6 S 3548/21 - juris Rn. 27; Beschluss vom 4. November 2025 - 13 S 1530/25 - juris Rn. 25).
Wie ausgeführt, handelt es sich um schwerwiegende Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche Vorschriften, die den fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern von Gelegenheitsverkehren (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und 3 PBefG) beeinträchtigen (vgl. dazu VGH BW, Beschluss vom 4. November 2025, a.a.O. Rn. 24).
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13
Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Dieses Gebot für einsatzbereite Fahrzeuge liege allerdings der Rückkehrpflicht unausgesprochen zugrunde (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 196/13 - juris Rn. 17).Ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht sei demnach dann nicht gegeben, wenn ein Mietwagen nach Ausführung eines Beförderungsauftrages an den Betriebssitz des Unternehmens zurückkehrt, dort bis zum Ende der Dienstzeit des Fahrers verbleibt, aber anschließend zu anderen Zwecken genutzt wird, oder wenn der Mietwagen vom Fahrer für die Anfahrt zum Dienst zum Betriebssitz genutzt wird und er von dort aus den ersten Beförderungsauftrag ausführt (Urteil vom 30. April 2015, a.a.O. Rn. 23).
Es ist zwar zutreffend, dass das Rückkehrgebot kein Selbstzweck ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2015, a.a.O. Rn. 22).
- OLG Bamberg, 08.09.2020 - 3 U 189/20
Keine Rückkehrpflicht der Fahrer zum Betriebssitz, wenn der Beförderungsauftrag …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
In diesem Zusammenhang beruft sich die Antragstellerin auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 - juris), des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 124/86 und vom 26. April 1989 - I ZR 107/87 -) und des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 8. September 2020 - 3 U 189/20 -).Soweit in dem Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 8. September 2020 (- 3 U 189/20 - juris Rn. 4) zum Ausdruck kommen sollte, dass auf die Rückkehr des Mietfahrzeugs zum Betriebssitz generell verzichtet werden kann, wenn der Mietwagen nicht taxiähnlich auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereitgestellt wird, folgt der Senat dem nicht.
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der sofort vollziehbare Widerruf der Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen, anders als etwa der sofort vollziehbare Widerruf einer Approbation eines Arztes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 11 f.), nur die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Mietwagenunternehmer zur Personenbeförderung untersagt. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Dass sich die Gründe für den Erlass der Ordnungsverfügung mit denen für die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung decken können, ist insbesondere für Maßnahmen der Gefahrenabwehr anerkannt, gilt aber auch in anderen Fallkonstellationen, in denen eine (Teil-)Identität zwischen Erlass- und Vollziehungsinteresse bestehen kann (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21
Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Dem Betroffenen wird nicht die Möglichkeit genommen, seinen Beruf überhaupt auszuüben (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. März 2022 - 6 S 3548/21 - juris Rn. 27;… Beschluss vom 4. November 2025 - 13 S 1530/25 - juris Rn. 25). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
In diesem Zusammenhang beruft sich die Antragstellerin auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 - juris), des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 124/86 und vom 26. April 1989 - I ZR 107/87 -) und des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 8. September 2020 - 3 U 189/20 -). - EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
Der Einwand der Antragstellerin, ein Verstoß liege nicht vor, weil Bereitschaftszeiten der Kraftfahrer einbezogen seien, greift nicht durch, weil - wie sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ArbZG ergibt - auch Bereitschaftsdienst Arbeitszeit i.S. des § 2 Abs. 1 ArbZG ist (…Vogelsang, in: Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 21. Aufl. 2025, § 156 Rn. 20;… Katerndahl, in Moll/Eckhoff/Reufels, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 6. Aufl. 2025, § 14 Rn. 12; vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-243/09 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23
Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die besondere Dringlichkeit eines Widerrufs nach § 25 Abs. 1 Satz 1 PBefG - wie hier - mit einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmern begründet werden kann (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 4. November 2025 a.a.O. Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 13 B 1037/23 - juris Rn. 99; HmbOVG…, Beschluss vom 5. Mai 2015 - Bs 73/15 - juris Rn. 12; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2023 - 6 L 1791/23 - juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 19. April 2013 - 7 L 224/13 - juris Rn. 20). - VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23
Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2026 - 3 M 2/26
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die besondere Dringlichkeit eines Widerrufs nach § 25 Abs. 1 Satz 1 PBefG - wie hier - mit einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmern begründet werden kann (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 4. November 2025 a.a.O. Rn. 24; OVG NRW…, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 13 B 1037/23 - juris Rn. 99; HmbOVG…, Beschluss vom 5. Mai 2015 - Bs 73/15 - juris Rn. 12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2023 - 6 L 1791/23 - juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 19. April 2013 - 7 L 224/13 - juris Rn. 20). - BGH, 05.05.1988 - I ZR 124/86
"Rückkehrpflicht"; Verletzung der Rückkehrpflicht des Mietwagenfahrers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 13 B 12/18
Erteilung einer befristeten Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs …
- BVerwG, 27.09.1979 - 7 B 56.79
Keine Notwendigkeit einer vorherigen schriftlichen Abmahnung vor der Rücknahme …
- BGH, 16.11.1989 - I ZR 107/87
RDM
- VG Gelsenkirchen, 19.04.2013 - 7 L 224/13
Widerruf Taxigenehmigung Widerruf Mietwagengenehmigung finanzielle …
- VG Aachen, 06.04.2020 - 10 L 190/20
Mietwagenverkehr; Mietwagengenehmigung; Widerruf; Zuverlässigkeit; schwerwiegende …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 238/96
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 11 CS 26.1442
Widerruf von Mietwagengenehmigungen wegen Unzuverlässigkeit, unzureichende …
Diese sind (gleichfalls) wesentliche bzw. "Kardinalspflichten" des Mietwagenunternehmers, die nicht nur dem Schutz des Taxenverkehrs, sondern auch einer funktionierenden Verkehrsordnung dienen (…vgl. VGH BW, B.v. 4.11.2025 - 13 S 1530/25 - GewArch 2025, 518 Rn. 21; OVG LSA, B.v. 14.4.2026 - 3 M 2/26 - juris Rn. 27).Damit drohen nicht nur - im Verhältnis zu konkurrierenden Taxisowie gesetzestreuen Mietwagenunternehmen - Gefahren für den fairen Wettbewerb, der zu den schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit gehört, sondern auch für die Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs als solche, woran nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 u.a. - juris Rn. 54) nach wie vor ein gewichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 11 CE 20.2844 - juris Rn. 30;… VGH BW, B.v. 4.11.2025 a.a.O. Rn. 24; OVG LSA, B.v. 14.4.2026 - 3 M 2/26 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 11 CS 26.1088
Widerruf der Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, verweigerte Mitwirkung …
Diese sind (gleichfalls) wesentliche bzw. "Kardinalspflichten" des Mietwagenunternehmers, die dem Schutz des Taxenverkehrs sowie einer funktionierenden Verkehrsordnung dienen (…vgl. VGH BW, B.v. 4.11.2025 - 13 S 1530/25 - juris Rn. 21; OVG LSA, B.v. 14.4.2026 - 3 M 2/26 - juris Rn. 27).Damit drohen nicht nur - im Verhältnis zu konkurrierenden Taxisowie gesetzestreuen Mietwagenunternehmen - Gefahren für den fairen Wettbewerb, der zu den schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit gehört, sondern auch für die Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 u.a. - juris Rn. 54) ein gewichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 11 CE 20.2844 - juris Rn. 30;… VGH BW, B.v. 4.11.2025 - 13 S 1530/25 - juris Rn. 24; OVG LSA, B.v. 14.4.2026 - 3 M 2/26 - juris Rn. 31).
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