Arbeitszeitgesetz
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2) |
(1) 1Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. 2Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
1. | auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder | |
2. | Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30.07.1996
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.11.1996 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien | 30.07.1996 |
Rechtsprechung zu § 2 ArbZG
501 Entscheidungen zu § 2 ArbZG in unserer Datenbank:
- BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
Zum selben Verfahren:
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
- BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
- BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
- BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
Unterhaltsvorschussleistungen; Unterhaltsregress; schuldnerschützende Wirkung; ...
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18
Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 3 Sa 43/18
Faktenerhebung hinsichtlich radioaktiver Abfälle, die in einem Bergwerk gelagert ...
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 3 Sa 43/18
§ 2 ArbZG in Nachschlagewerken
- § 2 ArbZG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitszeit
Nachtarbeit
Querverweise
Auf § 2 ArbZG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
- Sonderregelungen
- § 21a (Beschäftigung im Straßentransport)