Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.06.1998 - 3 M 2114/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64
Enteignung (Küstenfischer)
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.1998 - 3 M 2114/98
Sie vermitteln insoweit nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder Chancen, die eigentumsrechtlich nicht gesichert sind (BVerfGE 45, 143, 173; BGHZ 45, 150, 155).
- OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei …
Sie vermitteln insoweit nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder -chancen, die eigentumsrechtlich nicht gesichert sind (…grundlegend BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, BVerwGE 66, 307 ff. "Dünnsäureverklappung"; seitdem st. Rspr.; ebenso Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, NordÖR 2005, 74 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl.Die Fanggründe von Berufsfischern, die - wie die Kläger - in dem von dem Vorhaben berührten Bereich nicht über eine verliehene Rechtsposition verfügen und der dort vorgefundene Fischbesatz gehören nicht in der Weise zu dem durch Art. 14 GG geschützten Eigentum, dass ihre bloße - auch schwere - Beeinträchtigung schon einen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen würde (NdsOVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl. 1998, 264f.).
Eine ausgleichspflichtige Rechtsbeeinträchtigung liegt erst dann vor, wenn der eingerichtete und ausgeübte Fischereibetrieb durch die planfestgestellte Maßnahme schwer und unerträglich getroffen wird, so dass sein Bestand ernsthaft in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, aaO; NdsOVG, Beschl. v. 30.6.1998, aaO; Hamb. OVG, Beschl. v. 30.9.2004, aa0).
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