Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2007 - 3 M 224/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20520
OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2007 - 3 M 224/07 (https://dejure.org/2007,20520)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2007 - 3 M 224/07 (https://dejure.org/2007,20520)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2007 - 3 M 224/07 (https://dejure.org/2007,20520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-SchulG § 41 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht / Schulgesetz LSA: Ausnahmegenehmigung; Belastung; Betreuungsaufwand; Härtefall; Ordnungsprinzip; Schulauslastung; Schulbezirk; Umstellungsschwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Schulrecht / Schulgesetz LSA

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Schulrecht / Schulgesetz LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines "Härtefalls" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme vom Schulbezirkssystem im Grundschulbereich und Sekundarschulbereich; Umstellungsschwierigkeiten und vorhandene soziale Kontakte eines Kindes sowie zusätzliche Belastungen und Schwierigkeiten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2001 - 2 M 225/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2007 - 3 M 224/07
    Daher kommt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Satz 3 a.a.O. nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall Gründe bestehen, die auch angesichts der Überlegungen des Gesetzgebers für den Regelfall für die Betroffenen ein Festhalten an dem vorgegebenen Schulbezirkssystem unzumutbar erscheinen lassen; d. h. es müssen insoweit für die Erteilung einer Ausnahme besondere Umstände hinzutreten, welche die Annahme eines "Härtefalles" rechtfertigen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 315/99 - Beschl. v. 8.8.2001 - 2 M 225/01 -).

    Gleichwohl bleibt festzustellen, dass bei der Frage nach dem Vorliegen besonderer Umstände, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist, aber auch Gründe in der Person der Eltern, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 315/99 - Beschl. v. 8.8.2001 - 2 M 225/01 - m. w. Nachw.).

  • VG Magdeburg, 17.03.2016 - 7 A 252/15

    Ausnahmegenehmigung zum Schulwechsel

    Vielmehr ist im Rahmen der Ermessensausübung darauf zu achten, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt bleibt und die vom Schulträger vorgenommene Einteilung der Schulbezirke nicht praktisch leer läuft (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2007, Az: 3 M 224/07, veröffentlicht in juris).

    Bloße Unbequemlichkeiten oder Schwierigkeiten, von denen eine Vielzahl von Kindern und Eltern aufgrund des Umstandes, dass ein Schulbezirk festgelegt worden ist, in gleicher oder ähnlicher Weise betroffen sind, können einen Härtefall nicht begründen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2007, a. a. O.).

    Das Ordnungsprinzip des Schulbezirkssystems, wonach die Schule eben nicht frei gewählt werden kann, lässt für derartige Erwägungen keinen Raum (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08

    Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen …

    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 08.08.2001, - 2 M 225/01 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in eine andere allgemeinbildende Schule, die nicht von § 41 Abs. 1 SchulG LSA erfasst wird und für die nach § 41 Abs. 2 SchulG LSA Schuleinzugsbereiche festgelegt sind, setzt im Gegensatz zu Absatz 1 a. a. O. keinen Härtefall voraus; auch müssen keine zwingenden pädagogischen oder sonstigen - rechtlich oder tatsächlich - unabweisbaren Gründe (z. B. Teilnahme am Religionsunterricht) vorliegen, damit dem Wunsch auf Aufnahme an einer anderen allgemeinbildenden Schulen zu entsprechen ist (Beschl. d. Senats v. 31.08.2007 a. a. O.; vgl. u. a. auch VG MD, Beschl. v. 16.07.2001 - 5 B 372/01 MD -).

  • VG Magdeburg, 16.04.2026 - 7 A 906/25

    Ausnahme vom Schuleinzugsbereich

    Die damit verbundenen Einschränkungen für die Schüler und ihre Sorgeberechtigten sind in aller Regel nicht unangemessen und nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 -, beide zitiert nach juris).

    Rn. 62 Selbst wenn man aus verfassungsrechtlichen Gründen - insofern entgegen des Wortlautes des § 41 Abs. 1 S. 5 SchulG LSA - davon ausgeht, dass bei einer verweigerten Zustimmung der beteiligten Schulträger oder einem der beteiligten Schulträger eine Verpflichtung zur Gestattung einer Beschulung außerhalb des zugewiesenen Schuleinzugsbereichs zur Vermeidung verfassungsrechtlich unzumutbarer Folgewirkungen für Eltern und Schüler auch nach der nunmehr geltender Rechtslage möglich sein muss, kommt die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung im Anschluss an die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall Gründe bestehen, die für die Betroffenen ein Festhalten an dem vorgegebenen Schuleinzugsbereichssystem als unzumutbare Härte erscheinen lassen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.10.2022 - 4 M 157/22 - Beschl. v. 30.07.2010 - 3 M 361/10 - Beschl. v. 15.10.2008 - 3 M 536/08 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - und Beschl. v. 31.07.2007 - 3 M 223/07 -, alle zitiert nach juris).

    Rn. 72 Eine Privilegierung von Berufen, an deren Ausübung ein besonderes öffentliches Interesse besteht, ist dabei für die Frage, ob ein Härtefall im vorgenannten Sinne vorliegt, nicht sachgerecht; eine solche Differenzierung liefe auf eine Privilegierung bestimmter Berufsgruppen hinaus, womit das der Schuleinzugsbereichseinteilung zugrunde liegende Ordnungsprinzip in nicht unerheblicher Weise entwertet würde (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13

    Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule

    In Fällen der Vorwegnahme der Hauptsache muss der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet und davon auszugehen sein, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren aller Voraussicht nach durchdringen wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 3 M 241/07

    Ausbildungsgang; Beschulung; Bildungsangebot; Elternrecht; Fremdsprachen; …

    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (…in diesem Sinne bereits: Beschl. v. 8.8.2001, a. a. O.; Beschl. v. 31.8.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 S 315/99 -).
  • VG Magdeburg, 12.08.2015 - 7 B 236/15

    Ausnahmeregelung zur Beschulung im Schulbezirk (hier: nein)

    Es handelt sich dabei um ein Ordnungsprinzip, welches der gleichmäßigen Auslastung der Schulen dient und diese gleichmäßige Auslastung sicherstellen soll (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2007 - 3 M 224/07 -, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 2 C 22.07
    D.h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als Härte darstellen (…in diesem Sinne bereits: Beschl. v. 8.8.2001, a.a.O.; Beschl. v. 31.8.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 S 315/99 -).
  • VG Magdeburg, 23.08.2013 - 7 B 177/13

    Beschulung an einer bestimmten Schule - Berücksichtigung als Härtefall - hier: …

    Auch ein gegebenenfalls erhöhter Betreuungsaufwand und sonstige Erschwernisse im privaten und beruflichen Alltag vermögen grundsätzlich einen Ausnahmefall nicht zu begründen; derartige Nachteile sind vielmehr regelmäßig hinzunehmen (OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2007 - 3 M 224/07 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht