Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2000 - 3 M 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem ausländischen Ehegatten eines Deutschen zum Zwecke des Schutzes von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft; Fortbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft für die Erteilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Schwerin - 6 B 359/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2000 - 3 M 35/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 192
- NJ 2001, 108
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2000 - 3 M 35/00
Auf den Aufenthalt im Bundesgebiet ist der Ausländer ferner dann nicht mehr angewiesen, wenn die Beziehung der Eheleute auseinander gegangen ist oder sich so weit reduziert hat, dass sie sich nicht mehr in gemeinsamer Lebensführung Beistand leisten, sondern einander ohne Lebensgemeinschaft lediglich begegnen (vgl. BVerwG, InfAuslR 1998, 213, 214).
- VGH Hessen, 09.08.2004 - 9 TG 1179/04
Ausländerrecht: Glaubhaftmachung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft
Eine Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft hat von folgenden, die neuere Rechtsprechung zu diesem Problemkreis tragenden Grundsätzen auszugehen (vgl. hierzu etwa die Senatsbeschlüsse vom 21. März 2003 - 9 TG 2001/02 - und vom 16. Januar 2004 - 9 TG 3438/03 - Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426 = EZAR 023 Nr. 25; BVerfG, 2. Senat 1. Kammer…, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 2000 - 3 M 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 192 = InfAuslR 2001, 128 = EZAR 023 Nr. 21 = AuAS 2001, 52; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. November 2000 - 4 M 80/00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, ZAR 2003, 23 = AuAS 023 Nr. 27): . - OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit …
Entscheidend ist der betätigte Wille, ein gemeinsames Leben zu führen (OVG MV, Beschl. v. 22.06.2000 - 3 M 35/00 -, InfAuslR 2001, 128 [130], RdNr. 25). - OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 ME 144/10
Abschiebung eines zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung …
Eine familiäre Lebensgemeinschaft setzt daher nicht zwingend eine häusliche Gemeinschaft voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, InfAuslR 2009, 150, 151;… BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.11.2009, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.6.2000 - 3 M 35/00 -, InfAuslR 2001, 128, 130;… GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 68 ff.), auch wenn der Grundtypus der familiären Lebensgemeinschaft die häusliche Lebensgemeinschaft ist, in der sich die persönliche Verbundenheit der Eheleute nach außen erkennbar zeigt. - VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08 Die tatsächliche Verbundenheit der Eheleute muss in konkreter Weise in Erscheinung treten und in der Ausgestaltung der Beziehung ihren fassbaren Niederschlag finden, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. August 2004, - 9 TG 1179/04 -, FamRZ 2005, 982, und vom 24. Juli 2000 - 9 TG 1908 - AuAS 2000, 244; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Februar 1993, 1 B 35/93; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. November 2000, 11 M 3199/00, InfAuslR 2001, 82; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 2000 - 3 M 35/00- InfAuslR 2001, 52; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 - vgl. ferner Marx in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 27 AufenthG, Rdnr. 69 ff.; Welte in: Aktuelles Ausländerrecht, § 27, Rdnr. 25, 26; Hoffmann in: Handkommentar-AuslR, § 30, Rdnr. 3.
- VG Schleswig, 02.08.2004 - 8 B 49/04
Aufenthaltsrechtlicher Schutz der Ehe nur bei ehelicher Lebensgemeinschaft.
Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute bzw. das Innehaben zweier Wohnungen schließt die Annahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft daher nicht von vornherein aus (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. vom 15.11.2000 - 11 M 3199/00 - InfAuslR 2001, 82) und ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf plausiblen, insbesondere beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 22.06.2000 - 3 M 35/00 -).
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