Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 5 Abs 1 AufenthG
Voraussetzung für Kindernachzug (im Rahmen PKH)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 32 Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 Abs 4 AuslG, § 166 VwGO
Nigeria; Kindernachzug; Altersgrenze; Altersfeststellung; Adoleszenzgutachten; Begutachtung einer Röntgenaufnahme der Hand; Ermittlungen eines Vertrauensanwalts; fehlende Sprachkenntnisse; Gewährleistung der Integration; besondere Härte; maßgeblicher Zeitpunkt; ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 32 Abs. 3
Kindernachzug, Nigeria, Visumsverfahren, Altersfeststellung, Auswärtiges Amt, Vertrauensanwalt, Handwurzeluntersuchung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.05.2009 - 28 V 57.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Ist es bereits volljährig, kommt es auf den Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres an (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17/08 -, InfAuslR 2009, 270, bei juris Rz. 37, wonach für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt abzustellen sei, der für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich sei). - BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte ist grundsätzlich die letzte mündliche Verhandlung der Tatsacheninstanz, sofern das Kind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370, bei juris Rz. 30). - BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe bzgl. einer entfernten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Prozesskostenhilfe darf jedoch verweigert werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 -, NJW 2010, 288, m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09
Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Das Vorliegen einer Härte setzt voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - 2 B 4.09 -, juris, Rz. 19). - BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rz 5. Senatsbeschluss vom 5. November 2009 - 3 B 6.07 -, EA S. 9). - BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Von Bedeutung ist ferner, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rz. 3). - BVerwG, 03.04.2007 - 3 B 6.07
Bescheinigung des Übergangs einer Milchreferenzmenge nach Ablauf eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rz 5. Senatsbeschluss vom 5. November 2009 - 3 B 6.07 -, EA S. 9).
- VG Berlin, 21.08.2023 - 12 L 275.23 Das Vorliegen einer Härte setzt voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2010, 47064 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet; …
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370). - VG Berlin, 23.08.2012 - 3 K 377.11
Erteilung eines Visums für eine Türkin zum Familiennachzug
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Rn. 19, sowie Beschlüsse vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 - Rn. 4 und 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 - Rn. 5, alle bei juris;… Sennekamp, a. a. O., § 32 AufenthG, zu Abs. 4, 09/2010, Nr. 2.3 m. w. N.). - VGH Bayern, 14.11.2011 - 10 C 11.2188
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens; …
Eine besondere Härte in diesem Sinne wäre beispielsweise dann anzunehmen, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig ist, weil sich diejenigen Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglicht haben, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.3.2011 Az. OVG 3 M 39.09 RdNr. 4 m.w.N.).
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