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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39595
OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14 (https://dejure.org/2014,39595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.10.2014 - 3 M 406/14 (https://dejure.org/2014,39595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 3 M 406/14 (https://dejure.org/2014,39595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 7 FeV, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Vorbem FeV, Anl 4 Nr 3.1 FeV, Anl 4 Nr 9.1 FeV
    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im Beschwerdeverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis bei zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 7
    Stützen des Entzugs der Fahrerlaubnis auf einen zurück liegenden Drogenkonsums trotz zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stützen des Entzugs der Fahrerlaubnis auf einen zurück liegenden Drogenkonsums trotz zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung hat es dabei die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen und im vorliegenden Fall zu prüfen, ob in dem für Anfechtungsklagen maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.2010 - 3 C 15.09 -, Rn. 22 juris, zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung) - die Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges vorlagen und insoweit unter Berücksichtigung der zu erwartenden Vollzugsfolgen ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes (fort-)bestand (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 80 Rdn. 158 m. w. N.).

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung ist - wie eingangs erwähnt - der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.2010 - 3 C 15.09 -, NJW 2010, 1828 = juris; BayVGH, Beschl. v. 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267 -, juris).

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267

    Entziehung der Fahrerlaubnis; regelmäßiger Cannabiskonsum; stabiler …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Rn. 16 Der Nachweis einer wiedererlangten Fahreignung setzt allerdings in Anlehnung an die Wertung in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht nur den Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz voraus, sondern erfordert neben einer positiven Veränderung der körperlichen Befunde zugleich einen nachhaltige und stabilen Einstellungswandel, der es wahrscheinlich erscheinen lässt, dass der Betroffene auch in Zukunft drogenfrei bleibt, mithin an seinem Konsumverzicht auch zukünftig festhalten wird (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 11 CS 06.1475 -, juris; Beschl. v. 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 -, NJW 2011, 1303 = Rn. 13 juris).

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung ist - wie eingangs erwähnt - der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.2010 - 3 C 15.09 -, NJW 2010, 1828 = juris; BayVGH, Beschl. v. 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Nach Ablauf eines Jahres beginnend ab dem Tag, den der Betroffene als Beginn seiner Betäubungsmittelabstinenz angibt oder von dem an zumindest Anhaltspunkte für eine dahingehende Entwicklung vorliegen (sog. "verfahrensrechtliche Einjahresfrist"), entfällt damit die Möglichkeit einer allein auf den Drogenkonsum gestützten Einziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, juris; Beschl. d. Senats v. 14.06.2013 - 3 M 68/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Rn. 16 Der Nachweis einer wiedererlangten Fahreignung setzt allerdings in Anlehnung an die Wertung in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht nur den Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz voraus, sondern erfordert neben einer positiven Veränderung der körperlichen Befunde zugleich einen nachhaltige und stabilen Einstellungswandel, der es wahrscheinlich erscheinen lässt, dass der Betroffene auch in Zukunft drogenfrei bleibt, mithin an seinem Konsumverzicht auch zukünftig festhalten wird (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 11 CS 06.1475 -, juris; Beschl. v. 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 -, NJW 2011, 1303 = Rn. 13 juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 3 M 68/13

    Verfahrensrechtliche Frist für die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Nach Ablauf eines Jahres beginnend ab dem Tag, den der Betroffene als Beginn seiner Betäubungsmittelabstinenz angibt oder von dem an zumindest Anhaltspunkte für eine dahingehende Entwicklung vorliegen (sog. "verfahrensrechtliche Einjahresfrist"), entfällt damit die Möglichkeit einer allein auf den Drogenkonsum gestützten Einziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, juris; Beschl. d. Senats v. 14.06.2013 - 3 M 68/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier: …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Nach ständiger Rechtsprechung führt dabei schon die einmalige Einnahme von sog. harten Drogen - zu denen auch Amphetamine gehören - regelmäßig zur Ungeeignetheit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. u. a. Beschl. d. Senats v. 13.04.2012 - 3 M 47/12 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Wie bereits ausgeführt, obliegt es gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung inhaltlich auseinander zu setzen und im Einzelnen aufzuzeigen, weshalb diese keinen Bestand haben kann (vgl. u. a. Nds. OVG, Beschl. v. 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - 16 B 356/12

    Vorliegen eines Erstkonsums bei einer Amphetaminkonzentration von 97 µ/l Serum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Nach ständiger Rechtsprechung führt dabei schon die einmalige Einnahme von sog. harten Drogen - zu denen auch Amphetamine gehören - regelmäßig zur Ungeeignetheit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. u. a. Beschl. d. Senats v. 13.04.2012 - 3 M 47/12 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Inbezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. u. a. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2014 - 22 CS 14.568 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14
    Rn. 16 Der Nachweis einer wiedererlangten Fahreignung setzt allerdings in Anlehnung an die Wertung in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht nur den Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz voraus, sondern erfordert neben einer positiven Veränderung der körperlichen Befunde zugleich einen nachhaltige und stabilen Einstellungswandel, der es wahrscheinlich erscheinen lässt, dass der Betroffene auch in Zukunft drogenfrei bleibt, mithin an seinem Konsumverzicht auch zukünftig festhalten wird (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 11 CS 06.1475 -, juris; Beschl. v. 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 -, NJW 2011, 1303 = Rn. 13 juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 15 CS 17.1055

    Anordnung zur Ertüchtigung von Rettungswegen bei bestandsgeschütztem Gebäude

    Im Beschwerdeverfahren sind vom Verwaltungsgerichtshof nur die dargelegten Gründe zu prüfen, § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris;… B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris;… B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 - 1 S 1798/23

    Beobachtung politischer Parteien

    Rn. 108 Diese Darlegung ergibt sich auch nicht aus der pauschalen Bezugnahme der Beschwerdebegründung (…Schriftsatz vom 05.12.2023, S. 90 = Bl. 182 der VGH-Akte) auf den erstinstanzlichen Schriftsatz vom 17.10.2023, Seite 35 ff. Diese teilweise Bezugnahme genügt dem Darlegungserfordernis nicht (…vgl. allgemein zur Verfehlung der Darlegungsanforderungen nach § 146 Abs. 4 VwGO durch eine pauschale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen: HambOVG, Beschl. v. 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 - juris Rn. 5; OVG LSA, Beschl. v. 01.10.2014 - 3 M 406/14 - juris Rn. 5;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 23.01.2004 - 3 NB 472/03 u.a. - juris Rn. 3; je m.w.N.), insbesondere da die in Bezug genommenen erstinstanzlichen Ausführungen, soweit sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention erstrecken, bis Seite 52 des benannten Schriftsatzes reichen.
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