Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LSA-PsychKG § 29; ; LSA-PsychKG § 30
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA-PsychKG § 29; LSA-PsychKG § 30
Befugnisse nach dem PsychKG LSA: Altenheim; Besuchskommission; Betretensrecht; Informationsrecht; Pflegeheim - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Befugnisse nach dem PsychKG LSA
- iffland-wischnewski.de
(Kurzinformation)
Besuchskommissionen: Kein Kontrollrecht in Altenheimen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Aufgabenkreises der vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung zu bildenden Besuchskommissionen; Erweiternde Auslegungsfähigkeit des § 29 Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 03.04.2008 - 1 B 31/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 637 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Im Übrigen ist die Verbreitung von Informationen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für betroffene Wettbewerber auf das zur Informationsgewährung Erforderliche zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschl. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 - BVerfGE 105, 252). - BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Die nicht als Eingriffe und Beschränkungen im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizierenden behördlichen Betretungs- und Besichtigungsbefugnisse unterliegen einem geringeren verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsstandard, den das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen so umschrieben hat (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54): Es muss eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigen; das Betreten der Räume, die Vornahme der Besichtigungen und Prüfungen müssen einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein; das Gesetz muss den Zweck des Betretens, den Gegenstand und Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lassen; das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung ist nur in den Zeiten statthaft, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. die seit dem 1. Juli 2008 geltenden Regelungen in § 114 a SGB XI zu den Prüfungs- und Besichtigungsrechten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) für durch Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtungen). - BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Um eine übermäßige Einengung des Begriffs der "Eingriffe und Beschränkungen" im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG und damit eine Aushöhlung des durch Art. 13 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutzes zu vermeiden, müssen die in der vorgenannten Entscheidung definierten (Abgrenzungs-)Kriterien eng ausgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 - NVwZ 2007, 1049). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04
Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Es ist zunächst festzuhalten, dass die Träger von (stationären) Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Angebotes von Pflegeleistungen als Wettbewerber auf einem Pflegemarkt auftreten (vgl. hierzu: OVG LSA, Urt. v. 22.06.2006 - 3 L 176/04 - juris).
- VG Göttingen, 27.10.2021 - 1 A 416/18
Alten- und Pflegeheime; Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen …
Rn. 21 Die Klage konnte aber nicht im Wege der subjektiven Klagehäufung gegen beide Beklage gerichtet werden, da nur der Beklagte zu 1 richtiger Klagegegner ist (vgl. anders - aber ohne sich mit der Frage des richtigen Klagegegners auseinanderzusetzen - wohl VG Oldenburg…, Urteil vom 18.12.2012, a. a. O., S. 14; VG Halle, Beschluss vom 04.04.2008 - 1 B 31/08 -, BeckRS 2008, 42994 sowie nachfolgend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2009 - 3 M 433/08 -, juris, Rn. 3).Schon aus dem Wortlaut des § 30 Abs. 3 NPsychKG folgt, dass die Einrichtungen gerade nicht der Unterbringung und Behandlung von psychisch Kranken dienen müssen (vgl. zu einer abweichenden Formulierung etwa im Altrecht des Landes Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2009 - 3 M 433/08 -, juris, Rn. 10; dazu auch VG Oldenburg…, Urteil vom 18.12.2012, a. a. O., S. 20).
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