Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 146 Abs 4 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 269 Abs 3 S 1 ZPO, § 269 Abs 4 ZPO
Wirkungslosigkeit einer Beschwerde gegen erstinstanzliche Sachentscheidung im Eilverfahren bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 161 Abs. 2
Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Sachentscheidung im Eilverfahren bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Sachentscheidung im Eilverfahren bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 12.12.2014 - 1 B 893/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OVG Hamburg, 15.01.2010 - 3 Nc 151/09
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Entscheidung zur Sache in erster …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14
In Bezug auf die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sind die Beteiligten im Umfang der Erledigung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG von einer Kostenbelastung freizuhalten, weil es insoweit bei richtiger Sachbehandlung in der ersten Instanz zu dem Beschwerdeverfahren nicht gekommen wäre (vgl. HambOVG, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 3 Nc 151/09 -, juris Rn. 3).Im Übrigen ist es sachgerecht, dass beide Seiten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 15. Januar 2010, a.a.O.).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14
Die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO getroffene Regelung steht in solchen Fällen dem Eintritt der Wirksamkeit der Entscheidung entgegen (vgl. für den Fall der Klage- bzw. Berufungsrücknahme BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 -, NVwZ-RR 1994, 702; LSG Bln-Bbg…, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 -, juris Rn. 43;… Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 92 Rn. 36). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
Bindung des Gerichts an den Streitgegenstand
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14
Die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO getroffene Regelung steht in solchen Fällen dem Eintritt der Wirksamkeit der Entscheidung entgegen (vgl. für den Fall der Klage- bzw. Berufungsrücknahme BVerwG…, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 -, NVwZ-RR 1994, 702; LSG Bln-Bbg, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 -, juris Rn. 43;… Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 92 Rn. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 22 E 362/93
Entstehen der Gebühr; Wirksamkeit eines Endurteils; Wirksame Klagerücknahme; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14
Die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO getroffene Regelung steht in solchen Fällen dem Eintritt der Wirksamkeit der Entscheidung entgegen (vgl. für den Fall der Klage- bzw. Berufungsrücknahme BVerwG…, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 -, NVwZ-RR 1994, 702; LSG Bln-Bbg…, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 -, juris Rn. 43;… Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 92 Rn. 36).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 M 89/20
Beschwerde gegen eine trotz übereinstimmender Erledigungserklärungen ergangene …
Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten wurde die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits unmittelbar beendet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 27.90 - juris Rn. 20; Beschluss des Senats vom 20. Januar 2015 - 3 M 521/14 - juris Rn. 3 ).Wegen des Rechtsscheins, den die Entscheidung erzeugt, kann sie indes gleichwohl mit den allgemeinen Rechtsmitteln - hier der Beschwerde nach § 146 Abs. 1 und 4 VwGO - angefochten werden (vgl. Beschluss des Senates vom 20. Januar 2015, a.a.O.).
Rn. 7 4. In Bezug auf die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sind die Beteiligten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG von einer Kostenbelastung freizuhalten, weil es bei richtiger Sachbehandlung in der ersten Instanz zu dem Beschwerdeverfahren nicht gekommen wäre (vgl. Beschluss des Senates vom 20. Januar 2015, a.a.O. Rn. 5).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2022 - 1 M 122/22
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Sachentscheidung trotz …
Da weder der Antragsteller noch der Antragsgegner es zu vertreten haben, dass es zu dem vorliegenden (überflüssigen) Beschwerdeverfahren gekommen ist, erschiene es für beide Seiten unzumutbar, sich an den außergerichtlichen Kosten der Gegenseite zu beteiligen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 M 521/14 -, juris Rn. 5 ; HambOVG…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 3 Nc 151/09 -, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 15.03.2022 - 1 B 470/21
Beseitigung der Rechtshängigkeit des Steitgegenstandes von Beginn an durch die …
Das gilt auch für eine in erster Instanz ergangene einstweilige Anordnung, wenn im Beschwerdeverfahren der Rechtsstreit von beiden Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2014 - 3 M 521/14, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 B 321/20, juris).
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