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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52083
OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14 (https://dejure.org/2014,52083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.12.2014 - 3 M 527/14 (https://dejure.org/2014,52083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 (https://dejure.org/2014,52083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
    Würde der Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das in einem Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel (im Wesentlichen) erreichen, ist an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rdnr. 191 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
    Gleichwohl hat der Gesetzgeber im Rettungsdienstgesetz - anders als etwa in § 13 Abs. 3 PBefG - auf eine gesetzliche Privilegierung der (zuverlässigen) Tätigkeit des bisherigen Genehmigungsinhabers im Sinne einer Bestandsschutzregelung verzichtet (zur Bedeutung des § 13 Abs. 3 PBefG bei einem im Vergleich zum Neubewerber schlechteren Angebot des Altunternehmers: BVerwG, Urt. v. 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
    Im Hinblick auf die den Behörden bei der Bestimmung und Gewichtung der Auswahlkriterien i. S. d. § 13 Abs. 1 RettDG LSA eingeräumten Beurteilungsspielräume und das Ermessen bei der Auswahlentscheidung vermittelt zudem § 13 Abs. 1 RettDG LSA regelmäßig nur einen Anspruch auf Durchführung eines chancengleichen Verfahrens (vgl. zur bisherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes bereits OVG LSA, Urt. v. 22.02.2012 - 3 L 259/10 -, juris m. w. N.).
  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 484/12
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
    Soweit sich die Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung, dass das Kriterium "Kosten" zwingend nur nachrangig zu berücksichtigen sei, auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Juli 2012 (8 B 484/12, juris) beruft, würdigt sie nicht näher den Umstand, dass zwar auch das Hessische Rettungsdienstgesetz vom 16. Dezember 2010 (HRDG) ein sog. Konzessionsmodell vorsieht, die Regelungen in den §§ 1 Satz 2, 5 HRDG, welche sich (generell) mit der wirtschaftlichen Durchführung des Rettungsdienstes befassen, jedoch bereits dem Wortlaut nach nicht mit den Regelungen der §§ 3, 13 Abs. 5 RettDG LSA vergleichbar sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
    Rn. 7 Soweit die Antragstellerin zunächst einwendet, dass es sich bei der Antragstellerin - anders als bei dem Beigeladenen - um eine "Bestandsbewerberin" handele, die einen Schutz für die bereits geschaffene wirtschaftliche Existenzgrundlage in Gestalt eines eingerichteten und bislang ausgeübten Betriebes für die Leistungserbringung im bodengebundenen Rettungsdienst im Bereich des "Loses 2" genieße, berücksichtigt sie nicht, dass das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ein solches "Altunternehmerprivileg" nicht kennt, sondern vielmehr nunmehr ausdrücklich einen diskriminierungsfreien Wettbewerb aller potentiellen Bewerber postuliert (vgl. zu einer vorgehenden Fassung des Rettungsdienstgesetzes bereits OVG LSA, Beschl. v. 21.12.2000 - 1 M 316/00 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA…, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4 ).

    Rn. 24 Was überdies die seit dem 1. Januar 2013 geltende Rechtslage anbelangt, so hat der Senat zur Regelung in § 13 Abs. 1 RettDG LSA festgestellt, dass die objektiven Auswahlkriterien, anhand deren die Bewerbungen gewertet werden sollen, durch die Genehmigungsbehörde zu bestimmen sind, um die Bewerbung mit dem besten Leistungs-Kosten-Verhältnis zu ermitteln (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O. Rn. 5).

    Hierzu gehören jedenfalls auch die Festlegung der objektiven Auswahlkriterien und deren Gewichtung (zur möglichen Gewichtung der verschiedenen Auswahlkriterien siehe auch OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O.).

    Rn. 42 Der Beklagte meint, der Senat habe mit Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 4) festgestellt, dass § 13 Abs. 1 RettDG LSA regelmäßig nur einen Anspruch auf Durchführung eines chancengleichen Verfahrens vermittele.

    Im Übrigen hat sich der Senat in der Vergangenheit bereits mit den §§ 12, 13 RettDG LSA auseinandergesetzt (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2025 - 3 M 67/25

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen; sog. verdrängende Konkurrentenklage im …

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 - juris).

    § 13 Abs. 1 RettDG LSA vermittelt vielmehr im Hinblick auf die den Behörden bei der Bestimmung und Gewichtung der Auswahlkriterien i. S. d. § 13 Abs. 1 RettDG LSA eingeräumten Beurteilungsspielräume und das Ermessen bei der Auswahlentscheidung regelmäßig nur einen Anspruch auf Durchführung eines transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Verfahrens (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22. Juni 2018 - 3 M 265/18 - n.v. und vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 - juris Rn. 4).

  • OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22

    Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des …

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit vermeintlichen Fehlern des Auswahlverfahrens nach § 13 RettDG LSA in der Hauptsache befasst und ist also von der Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsweges ausgegangen (vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 30.12.2014, 3 M 527/14 ; v. 10.08.2016, 3 L 6/16 ; v. 24.03.2017, 3 L 201/16 , alle nach juris).
  • VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25

    Vergabe bodengebender Rettungsdienst

    Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA…, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4 ).

    Rechtliche Folge von Fehlern in der Auswahlentscheidung ist dabei die Verpflichtung der Behörde zu einer erneuten Auswahlentscheidung, rechtliche Folge von Fehlern im Auswahlverfahren - wozu auch die fehlerhafte Bestimmung und Gewichtung der Auswahlkriterien gehört - ist die erneute Durchführung des Auswahlverfahrens, eventuell mit einem teilweisen neuen Bewerberfeld und neu zu gestaltenden Angeboten (OVG LSA, Beschl. v. 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 ).

  • VG Magdeburg, 16.12.2016 - 7 B 769/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im höheren Fachsemester

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 14.04.2016 - 7 B 550/15

    Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 21.12.2016 - 7 B 398/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester, außerkapazitär); …

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, Sommersemester 2016, 2. Fachsemester

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 378/16

    Schulrecht: Versetzung in die Qualifikationsphase

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
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