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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35971
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14 (https://dejure.org/2014,35971)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.06.2014 - 3 M 58/14 (https://dejure.org/2014,35971)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 (https://dejure.org/2014,35971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1983 - 4 A 248/82
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14
    Selbst wenn dies nicht in dem Fall gelten sollte, in dem von einer früheren Verwaltungspraxis abgewichen werden soll (so OVG Münster, U. v. 01.07.1983 - 4 A 248/82, NVwZ 1983, 746), rechtfertigte dies nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, weil die Anhörung im Widerspruchverfahren nachgeholt wird ( § 45 Abs. 2 VwVfG M-V ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 3 L 182/08

    Verschiedenheit der Definitionen des Begriffs Wohnhaus in der BauO MV

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14
    Danach ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren nur dann möglich und vorgeschrieben, wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, eine sonstige bauliche Anlage, die kein Gebäude ist oder ein Nebengebäude oder eine Nebenanlage zu Bauvorhaben der eben genannten Art. Der Antragsteller trägt selbst nicht vor, dass der Bootsschuppen zukünftig ein Wohngebäude im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 2 LBauO M-V sein soll (dazu OVG Greifswald, B. v. 15.07.2009 - 3 L 182/08 - juris) oder dass die Anlage kein Gebäude im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 LBauO darstellt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2004 - 3 M 253/03
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14
    Es kommt nicht darauf an - und zwar auch nicht für den Eintritt der Fiktionswirkung nach § 63 Abs. 2 Satz 2 LBauO M-V - ob der Antragsteller sein Vorhaben so beurteilt, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren aus seiner Sicht in Betracht kommt (so bereits OVG Greifswald, B. v. 09.03.2004 - 3 M 253/03 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Die Versagung eines begünstigenden Verwaltungsaktes fällt nicht hierunter (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - juris Rn. 35; OVG BBg…, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 45; OVG MV, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 juris Rn. 6;… Engel/Pfau, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 28 Rn. 32;… a.A. Schneider, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 28 Rn. 23;… Kallerhoff/Mayer, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 31 ff.).
  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16

    Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im …

    Ungeachtet dessen, dass eine Anhörung im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn - wie vorliegend - der Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts abgelehnt wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46/81 -, BVerwGE 66, 184 = juris Rn. 35, …und vom 30. April 1981 - 3 C 13 5/79 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3 = juris Rn. 64; SächsOVG…, Urteil vom 20. August 2015 - 5 A 104/16 -, juris Rn. 28; OVG M-V, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 -, juris Rn. 6), hat die Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass die 1. Vorsitzende des Klägers am 18. November 2015 in Bezug auf den beabsichtigten Bauchladenverkauf bei ihr vorgesprochen hatte und es vor Erlass des Bescheids zudem Telefon- und E-Mail-Verkehr gab, so dass dem Anhörungserfordernis insoweit Genüge getan wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - 9 S 1004/24

    Eilantrag auf vorläufige Zulassung zu einer mündlichen Abiturprüfung und …

    Selbst wenn die Antragstellerin vor Nichtzulassung zur mündlichen Abiturprüfung mit Schreiben vom 20.06.2024 nicht nach § 28 Abs. 1 LVwVfG gehört worden sein sollte (der Verwaltungsgerichtshof hat die Anwendbarkeit des § 28 Abs. 1 LVwVfG in dem Fall, dass der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, bisher offengelassen;… vgl. Senatsurteil vom 12.08.2014 - 9 S 1722/13 -, juris Rn. 48 , …und Beschluss vom 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, juris Rn. 2; gegen eine Anwendbarkeit: BVerwG…, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, juris Rn. 35; OVG Saarland…, Beschluss vom 12.04.2023 - 1 B 209/22 -, juris Rn. 9; OVG MV, Beschluss vom 23.06.2014 - 3 M 58/14 -, Rn. 6;… OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11 -, juris Rn. 45) und ein darin möglicherweise liegender Verfahrensfehler nicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG geheilt worden wäre (eine Heilung durch funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken; vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, juris, Rn. 17;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2022 - DL 16 S 752/22 -, juris Rn. 57 ), würde der Antragstellerin aus den oben unter 3. genannten Gründen nicht der begehrte Anspruch auf Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung nach § 25 Abs. 1 und 2 AGVO zukommen.
  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 1222/14

    Baugenehmigung für ein Bootshaus im Uferbereich - Erweiterung einer …

    Eine solche Wahlfreiheit, wie sie teilweise in anderen Bundesländern gewährt wird, hat der Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern den Bauherrn nicht eingeräumt ( Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, Rn. 86, juris und Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 -, Rn. 6 , juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13

    Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre - …

    Eine solche Wahlfreiheit hat - anders als teilweise die Bauordnungen anderer Bundesländer - der Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern den Bauherrn nicht eingeräumt ( OVG Greifswald, B. v. 23.06.2014 - 3 M 58/14 , juris).
  • VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23

    Aufhebung von einzelnen Nebenbestimmungen in einem Bescheid über die Erlaubnis …

    Rn. 146 Das Anhörungserfordernis ist hier auch nicht nach der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung (OVG Saarland, Beschluss vom 12. April 2023 - 1 B 209/22; VG Lüneburg - 10. Mai 2017 - 5 A 104/16; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14; jeweils juris) entfallen, weil es sich hier entgegen der dort entschiedenen Konstellation weder um eine bloße Verpflichtungsklage handelt, noch die bloße Ablehnung einer Vergünstigung betroffen ist, sondern vielmehr im Rahmen einer Anfechtungsklage eine Vielzahl an für die Klägerin belastenden und isoliert anfechtbaren Nebenbestimmungen eines begünstigenden Erlaubnisbescheides betroffen ist.
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 2262/20

    Kein Anspruch auf Corona-Soforthilfe ohne Angabe einer eigenen Bankverbindung

    Die Versagung eines begünstigenden Verwaltungsaktes, fällt nach überwiegender Ansicht hierunter nicht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 -, juris Rn. 6 ;… Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 28 Rn. 31, 32b).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25

    Anhörung; Jahrmarkt; Konkurrentenverdrängungsklage; Volksfest; Zulassung zu einem …

    Dies ist im Falle eines Verpflichtungsbegehrens - wie hier - nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.06.2014 - 3 M 58/14 -, juris;… vgl. zum Meinungsstand in der Literatur: Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 31 ff.).
  • VG Halle, 08.05.2025 - 7 B 279/24

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Nebenbestimmungen …

    Rn. 30 Das Anhörungserfordernis ist hier auch nicht nach der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung (OVG Saarland, Beschluss vom 12. April 2023 - 1 B 209/22; VG Lüneburg - 10. Mai 2017 - 5 A 104/16; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14; jeweils juris) entfallen, weil es sich hier entgegen der dort entschiedenen Konstellation weder um eine bloße Verpflichtungsklage handelt, noch die bloße Ablehnung einer Vergünstigung betroffen ist, sondern vielmehr im Rahmen einer Anfechtungsklage eine Vielzahl an für die Klägerin belastenden und isoliert anfechtbaren Nebenbestimmungen eines begünstigenden Erlaubnisbescheides betroffen ist.
  • OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24

    Zulassung zum Bremer Freimarkt, 1 B 331/24, Beschluss vom 15.10.2024 - Freimarkt; …

    Denn ein Verwaltungsakt der "Eingriffsverwaltung" in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt wird, der - wie hier - erst eine Rechtsposition gewähren soll; es fehlt in diesen Fällen an der Umwandlung eines status quo in einen status quo minus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 35; OVG MV, Beschl. v. 23.06.2014 - 3 M 58/14, juris Rn. 6;… OVG Bln-Bbg, Urt. v. 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11, juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Saarlouis, 29.11.2023 - 5 K 956/2
  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 787/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Schwerin, 09.04.2015 - 2 A 1214/13

    Bauordnungsrechtlicher Wohngebäudebegriff; Bauvorlagen: Zur Angabe der …

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