Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 3 M 58/93 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 1993 - 3 M 58/93 (https://dejure.org/1993,10725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwaltungsakt; Vorläufiger Rechtsschutz; Dienstraum
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.10.1993 - 11 B 50/93
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 3 M 58/93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 3 M 58/93
Ein Hochschullehrer ist mit seiner dienstlichen Stellung in die Institution der Universität eingebunden, so daß er Einschränkungen seines grundrechtlich geschützten Freiraums im Interesse der Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebes hinnehmen muß (vgl. BVerfG, Urt. vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 -, E 35, 79 (122)). - VGH Hessen, 25.08.1980 - VI OE 55/75
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 3 M 58/93
Die in dem Recht des Antragsgegners auf Entscheidung über die Verwendung der Personal- und Sachmittel begründete Neuaufteilung der Räume (vgl. § 65 Abs. 3 Satz 1 HSG) stellt eine innerdienstliche Anordnung dar, da sie als Maßnahme der Mittelverteilung lediglich die Ausgestaltung des konkreten Amtes im funktionellen Sinne betrifft (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.12.1986 10 OVG B 1554/86 - Hess.VGH, Urt. vom 25.08.1980 - VI OE 55/75 ESVGH 31, 60;… Kähler in: Denninger, Kommentar zum HRG, § 43 Rdn. 32;… Schrimpf in: Denninger, aaO, § 64 Rdn. 33).
- VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168
Allgemeine Leistungsklage; Änderung der Raumaufteilung im Universitätsinstitut; …
Sie betreffen lediglich den konkreten Aufgaben- und Funktionsbereich des Klägers, also sein funktionelles Amt im konkreten Sinne; auch mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 GG steht nicht die persönliche, sondern die dienstliche Rechtsstellung des Klägers in Rede und wird sein "Grundverhältnis" als Professor nicht berührt (vgl. VGH BW vom 21.4.1999 NVwZ-RR 1999, 636/637; BayVGH vom 19.9.1996 DÖV 1997, 79; OVG Schleswig-Holstein vom 25.11.1993 Az. 3 M 58/93 - Juris;… Reich, HRG 7. Aufl. 2000, RdNr. 10 zu § 43).
dejure.org
Übersicht OVG Schleswig-Holstein
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.