Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abfallentsorgung durch privates Unternehmen: Zulässigkeit der Sammlung von Papier- und Kartonageabfällen bei Privathaushalten; Vermeidung einer Gebührensteigerung als überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterlassung einer privatwirtschaftlichen Abfallsammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 1; KrW-/AbfG § 13 Abs. 2
Wegfall der Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushaltungen bei einer gewerblichen Sammlung von Papierabfällen, Pappeabfällen und Kartonageabfällen (PPK-Abfällen) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wegfall der Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushaltungen bei einer gewerblichen Sammlung von Papierabfällen, Pappeabfällen und Kartonageabfällen (PPK-Abfällen)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 17.04.2008 - S 7 B 60/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2008 - 3 M 63/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07
Gewerbliche Altpapiersammlung ist zulässig
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Ob danach die Überlassungspflicht bereits durch die Einschaltung eines Dritten entfallen kann oder lediglich eine Eigenverwertung zulässig ist (vgl. zum Meinungsstand OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zit n. juris, m.w.N.unter Rn. 7;… VGH Mannheim, B. v. 11.02.2008 - 10 S 2422/07 -zit. n. juris, Rn. 15), kann offen bleiben, da jedenfalls § 13 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG Ausnahmemöglichkeiten von der Überlassungspflicht vorsieht und hier die Voraussetzungen der (Rück-)Ausnahme des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG - gewerbliche Sammlung - vorliegen (s.u. 2.).Die von der Beschwerde angeführte systematische Unterscheidung zwischen "Sammeln" und "Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme" führt nicht zu einem Ausschluss von Sammlungen der beschriebenen, von der Antragstellerin beabsichtigten Art. Die unterschiedlichen Begriffe in § 4 Abs. 5 KrW-/AbfG erfassen lediglich die (zeitlichen) Phasen der Abfallentsorgung und die Arten des Umgangs mit Abfall, die zur Kreislaufwirtschaft zählen (…vgl. Kunig, a.a.O., § 4 Rn. 42), und geben für eine auf § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 KrW-/AbfG übertragbare Abgrenzung von Tatbeständen nichts her (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008, a.a.O. Rn. 8).
Selbst wenn man das Interesse an niedrigen Abfallentsorgungsgebühren mit Blick auf den Zweck und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes als ein öffentliches Interesse im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ansehen will (a.A. VGH Mannheim, B. v. 24.01.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008, a.a.O.), gilt dies nicht für die Vermeidung jeglicher Gebührensteigerungen in Folge gewerblicher Sammlungen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 22.04.2008 - 4 LB 7/06 -).
- BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Überlassen ist der Abfall erst mit der Abholung der Tonne; bis dahin besteht die Überlassenspflicht des Besitzers (BVerwG, U. v. 13.12.2007 - 7 C 42.07 -, zit. n. juris, Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06
Abfallüberlassungspflicht
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Selbst wenn man das Interesse an niedrigen Abfallentsorgungsgebühren mit Blick auf den Zweck und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes als ein öffentliches Interesse im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ansehen will (…a.A. VGH Mannheim, B. v. 24.01.2008, a.a.O.;… OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008, a.a.O.), gilt dies nicht für die Vermeidung jeglicher Gebührensteigerungen in Folge gewerblicher Sammlungen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 22.04.2008 - 4 LB 7/06 -). - BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05
Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung stellt ein derartiges Interesse dar (BVerwG, U. v. 16.03.2006 - 7 C 9.05 -, BVerwGE 125, 337), weil dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gem. § 15 KrW-/AbfG eine Auffangverantwortlichkeit für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen zukommt. - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07
Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Ob danach die Überlassungspflicht bereits durch die Einschaltung eines Dritten entfallen kann oder lediglich eine Eigenverwertung zulässig ist (…vgl. zum Meinungsstand OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zit n. juris, m.w.N.unter Rn. 7; VGH Mannheim, B. v. 11.02.2008 - 10 S 2422/07 -zit. n. juris, Rn. 15), kann offen bleiben, da jedenfalls § 13 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG Ausnahmemöglichkeiten von der Überlassungspflicht vorsieht und hier die Voraussetzungen der (Rück-)Ausnahme des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG - gewerbliche Sammlung - vorliegen (s.u. 2.).
- OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09
Vergabenachprüfungsverfahren: Verlangen der Einstellung der Sammlung von …
Die gewerbliche Sammlung von PPK steht im Einklang mit dem KrW-/AbfG (siehe OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8.07.2008, Az. 3 M 63/08).Als überwiegend öffentliche Interessen kommen nur Interessen in Betracht, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des KrW-/AbfG gerichtet sind (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8.07.2008, Az. 3 M 63/08; VG Leipzig, Beschluss vom 7.08.2008, 1 L 53/08).
Die Konkurrenz mit der Abfallverwertung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 15 KrW-/AbfG) ist mit der Zulassung gewerblicher Sammlungen in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG bereits im Gesetz angelegt, die Verdrängung der öffentlich-rechtlichen Entsorgung durch die gewerbliche Sammlung in bestimmten, besonders lukrativen Bereichen wie hier den PPK-Abfällen wird - bei bestehender Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Trägers im Übrigen - zwangsläufig in Kauf genommen wird (vgl. OVG MV, Beschluss vom 8.07.2008, 3 M 63/08).
- VK Sachsen, 10.05.2011 - 1/SVK/009-11
Vergabeunterlagen müssen angemessene Risikoverteilung enthalten!
Die gewerbliche Sammlung von PPK steht im Einklang mit dem KrW-/AbfG (siehe OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8.07.2008, Az. 3 M 63/08).Als überwiegend öffentliche Interessen kommen nur Interessen in Betracht, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des KrW-/AbfG gerichtet sind (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8.07.2008, Az. 3 M 63/08; VG Leipzig, Beschluss vom 7.08.2008, 1 L 53/08).
Die Konkurrenz mit der Abfallverwertung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 15 KrW-/AbfG) ist mit der Zulassung gewerblicher Sammlungen in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG bereits im Gesetz angelegt, die Verdrängung der öffentlich-rechtlichen Entsorgung durch die gewerbliche Sammlung in bestimmten, besonders lukrativen Bereichen wie hier den PPK-Abfällen wird - bei bestehender Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Trägers im Übrigen - zwangsläufig in Kauf genommen wird (vgl. OVG MV, Beschluss vom 8.07.2008, 3 M 63/08).
- VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10
Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt …
Rn. 50 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 10 S 2422/07 -, Rn. 28 (juris); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 M 63/08 - ,Rn. 9 (juris); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 7 ME 91/08 -, Rn. 6 (juris); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 14 L 856/08 -, Rn. 126 (juris);.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2008 - 3 M 63/08 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 17.04.2008 - S 7 B 60/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2008 - 3 M 63/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".