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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 3 N 110.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34999
OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 3 N 110.08 (https://dejure.org/2010,34999)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2010 - 3 N 110.08 (https://dejure.org/2010,34999)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 3 N 110.08 (https://dejure.org/2010,34999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG
    Grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterliche Klärung im Laufe des Zulassungsverfahrens; nachträglich geltend gemachte Divergenz; unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage sowie der Divergenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 3 N 110.08
    Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) ist, wie von den Klägern geltend gemacht, in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn die zunächst aufgeworfene grundsätzliche Frage nachträglich durch eine divergierende höchstrichterliche Entscheidung beantwortet worden ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, NVwZ 2000, Beilage I, 33, 34; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 9 B 57/00 -, juris).
  • BVerwG, 21.02.2000 - 9 B 57.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 3 N 110.08
    Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) ist, wie von den Klägern geltend gemacht, in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn die zunächst aufgeworfene grundsätzliche Frage nachträglich durch eine divergierende höchstrichterliche Entscheidung beantwortet worden ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, NVwZ 2000, Beilage I, 33, 34; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 9 B 57/00 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 10 N 45.08

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Divergenz; Türkei; PKK; …

    Die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, InfAuslR 2000, 308, juris Ls. 2; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57/00 -, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - OVG 3 N 110.08 -, juris Ls. 1;… Berlit in: GK-AsylVfG, § 78 AsylVfG, Rn. 186 ff. m.w.N.).
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