Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 20/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
Bauleitplanung: Ausweisung eines Wohngebiets in der Nähe eines stark emittierenden landwirtschaftlichen Betriebs, Abwägungsängel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BBauG
Ausweisung eines Wohngebiets neben einem stark emittierenden landwirtschaftlichen Betrieb
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 20/83
- VGH Hessen, 22.09.1989 - 3 N 20/83
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet
Eine solche Verpflichtung trifft die Gemeinde insbesondere dann, wenn durch ihre vorhabenbezogene Planung entweder der Standort eines schon vorhandenen emittierenden Betriebs abgesichert oder die Ansiedlung eines solchen Betriebs planungsrechtlich ermöglicht werden soll und dabei Lärmkonflikte mit einer Wohnbebauung zu erwarten sind (vgl.: Hessischer VGH, Urteil vom 19. Januar 1979 - IV N 13/76 - Beschluss vom 22. September 1988 - 3 N 20/83 - Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 N 81 A. 2080 -, BRS 40 Nr. 11). - BVerwG, 08.09.1992 - 4 NB 17.92
Bauplanungsrecht: Entbehrlichkeit einer konkreten Bestimmung des Fristendes der …
Unbegründet ist schließlich auch die Rüge der Beschwerde, das Normenkontrollgericht sei von dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1988 - 3 N 20/83 - (BRS 48 Nr. 11) abgewichen und deshalb vorlagepflichtig gewesen. - OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 5147/97
Ausschluss von landwirtschaftlichen Betrieben im MD; Gliederung des Dorfgebietes …
Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11;… OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99
Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff; …
Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11;… OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).". - VGH Hessen, 12.01.1989 - 3 NG 4239/88
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes mittels einstweiliger Anordnung nach …
Ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn der Antragsteller durch die zu prüfende Rechtsvorschrift oder durch deren Anwendung negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung Ober den Erlaß oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift berücksichtigt, werden muß (BVerwG, Beschluß vom 09. November 1979 BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4 - BVerwG 59, 87 ; Beschluß des Senats vom 22. September 1988 - 3 N 20/83 -). - BVerwG, 23.10.1989 - 4 NB 27.89
Rechtsmittel
Der angefochtene Beschluß weicht auch nicht von dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1988 - 3 N 20/83 - (RdL 1989, 26 f.) ab. - VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 614/85
Bebauungsplan - Einschränkung der Betriebserweiterungsmöglichkeit eines …
Ein Nachteil im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Antragsteller durch die zu kontrollierende Rechtsvorschrift oder deren Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift berücksichtigt werden mußte (BVerwGE 59, 87, 99; Hess. VGH, Beschluß vom 22.09.1988 -- 3 N 20/83 --).
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- VGH Hessen, 22.09.1989 - 3 N 20/83
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 23.10.1989 - 4 NB 27.89
Rechtsmittel
Der angefochtene Beschluß weicht auch nicht von dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1988 - 3 N 20/83 - (RdL 1989, 26 f.) ab.
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