Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11821
VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

  • Judicialis

    HGO § 25 Abs. 6; ; VwGO § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Befangenheit eines Gemeindevertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschützender Charakter abwägungserheblicher Privatbelange; Erhöhte Immissionsbelastung durch erhöhte Verkehrsbelastung; Verfahrensfehler durch die Mitwirkung befangener Gemeindevertretungsmitglieder; Ausschluß von der Entscheidungsfindung wegen Vermeidung des "bösen ...

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 41 (Ls.)
  • BauR 2004, 1664 (Ls.)
  • BauR 2004, 1987 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, lässt sich nicht grundsätzlich, sondern nur innerhalb des Einzelfalles unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation des von der Planung erfolgten konkreten Ziels beantworten (vgl. BVerwG, B. v. 21.07.1989 - 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13).

    Bei der von einer festgesetzten Verkehrsfläche ausgehenden Immission endet die vom Abwägungsgebot geforderte Berücksichtigung gegenläufiger Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht an den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans (BVerwG, B. v. 21.07.1989, a.a.O., m. w. N.).

  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91

    Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Eine Ausnahme wird allerdings für Bebauungspläne gemacht, weil sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks ohne Hinzutreten weiterer Umstände unmittelbar regeln (Hess. VGH, U. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 15.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

    Auch die Festlegung von Straßen und die damit für das geplante Baugebiet bewirkte Verkehrsleitung kann sich nachteilig auf die Wohnsituation, insbesondere die Wohnruhe eines Grundstücks auswirken (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156, in dem es um ein Mitwirkungsverbot für Gemeindevertreter ging, die Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks waren und Vor- oder Nachteile durch die Verkehrslenkung hinzunehmen hatten).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Bebauungspläne Hamburg

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Eine Ausnahme wird allerdings für Bebauungspläne gemacht, weil sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks ohne Hinzutreten weiterer Umstände unmittelbar regeln (Hess. VGH, U. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 15.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

    Die durch das Inkrafttreten des Bebauungsplans bewirkte Bebaubarkeit oder der Wegfall der Bebaubarkeit eines Grundstücks, die Einschränkung von Zufahrtsmöglichkeiten, die Änderung der baulichen Nutzbarkeit von Nachbargrundstücken und Ähnliches sind Maßnahmen, die die direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Eigentümers haben (BVerfG, B. v. 14.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

  • VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88

    Befangenheit eines Vereinsvorsitzenden bei Legalisierung einer Vereinsgaststätte

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; Hess. VGH, B. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).

    Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass erstens eine Abwägung überhaupt stattfindet, zweitens in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, drittens weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen oder privaten Belange verkannt noch viertens der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Das in § 1 Abs. 6 BauGB verankerte Abwägungsgebot hat drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher Privatbelange, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, soweit er nach der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 - BRF 24 Nr. 15).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Den Anwohnern einer Straße, die den Zu- und Abfahrtsverkehr für ein geplantes Baugebiet aufnehmen sollen, ist die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag andererseits nicht schon deshalb abzusprechen, weil die errechnete Erhöhung des Verkehrslärms geringfügig ist oder weil eine solche Entwicklung zu erwarten gewesen wäre (BVerwG, B. v. 18. März 1994 - 4 NB 24/93 - DÖV 1994, 873).
  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 12/80

    Befangenheit bei Beratung einer Beitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Zum Teil wurde Unmittelbarkeit bejaht, wenn die Entscheidung ohne Hinzutreten eines weiteren Umstands die mitwirkende Person direkt berührt (vgl. Hess. VGH, U. v. 10.03.1981 - II OE 12/80 - NVwZ 1982, 44).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, B. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren; …

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Bebauungsplan - Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Nachteil - Verkehrslärm - Zu- …

  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10a NE 40/90

    Nichtigkeit eines Bebauungsplan; Befangenheit eines Ratsmitglieds

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen …

  • VGH Hessen, 22.04.2003 - 9 NG 561/03
  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12

    Darlehensgeber ist nicht befangen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2007 - 3 N 2168/98 (juris) zu den Voraussetzungen einer Befangenheit im Bauleitplanverfahren ausgeführt:.

    (vgl. insgesamt Hess. VGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - in juris).

  • VG Greifswald, 05.11.2008 - 6 B 1350/08
    Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken ( HessVGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 -, zit.n. jur.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; HessVGH, Beschluss vom 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).

    Auf der einen Seite sollen Entscheidungen in eigener Sache verhindert werden, auf der anderen Seite soll das Mitwirkungsverbot gerade in Fällen einer vielschichtigen und differenzierten Interessenlage im Hinblick auf den weiten Kreis der möglichen Betroffenen im Interesse der Funktionsfähigkeit des Rates und der demokratischen Teilhabe nicht ausufern ( HessVGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 -, zit.n. jur.).

  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3120/11

    Kommunalrechts

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil v. 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris;… VG Gießen, Urteil v. 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3094/11

    Ausschluss des Gemeindevertreters von den Beschlussfassungen der …

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil v. 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris;… VG Gießen, Urteil v. 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3121/11

    Kommunalrechts

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris; VG Gießen…, Urteil vom 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht