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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87, 3 N 3922/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10069
VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87, 3 N 3922/87 (https://dejure.org/1993,10069)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.05.1993 - 3 N 3920/87, 3 N 3922/87 (https://dejure.org/1993,10069)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - 3 N 3920/87, 3 N 3922/87 (https://dejure.org/1993,10069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, § 29 Abs 1 Nr 2 BNatSchG
    (Keine Verletzung des Mitwirkungsrechts eines anerkannten Verbandes durch Aufstellung eines Bebauungsplans ohne die Aufnahme eines Landschaftsplans iSd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 25.02.1988 - 3 NG 3923/87
    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Rn. 14 Sie ist der Auffassung, der Antrag der Antragstellerin sei aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 25.02.1988 - 3 NG 3923/87 - unzulässig, der Antrag des Antragstellers unbegründet.

    Der Senat hält an seiner in dem diesem Verfahren vorausgegangenen einstweiligen Anordnungsverfahren im Beschluß vom 25.02.1988, ESVGH 38, 162 f., hierzu vertretenen Auffassung fest.

    Die vorstehenden Rechtsgedanken sind auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ohne Landschaftsplan gemäß § 4 HENatG nicht übertragbar, denn ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.02.1988, a.a.O.; und 25.01.1988, NVwZ-RR 1989, 130) auch ohne Landschaftsplan wirksam erlassen werden.

  • VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Die vorstehenden Rechtsgedanken sind auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ohne Landschaftsplan gemäß § 4 HENatG nicht übertragbar, denn ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Senats (…Beschlüsse vom 25.02.1988, a.a.O.; und 25.01.1988, NVwZ-RR 1989, 130) auch ohne Landschaftsplan wirksam erlassen werden.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 25.01.1988 (a.a.O.) ausgeführt hat, hat der Hessische Landesgesetzgeber die bundesrechtliche Verpflichtung und Ermächtigung des § 6 Abs. 1 und 4 BNatSchG für die örtliche Landschaftsplanung in § 4 HENatG ausgestaltet.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Einen Nachteil kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1977 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 (100);… Beschluß des Senats vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1992 - 10 S 2234/92

    Zulassung einer Abfallentsorgungsanlage ohne Planfeststellung durch bloße …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Danach kommt eine Verletzung des den anerkannten Naturschutzverbänden zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechts auf Beteiligung auch dann in Betracht, wenn ein Vorhaben rechtswidrig ohne Planfeststellung durch (bloße) Plangenehmigung zugelassen werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.11.1992, NuR 1993, 144; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1992, UPR 1992, 394; Bay. VGH, Beschluß vom 15.04.1991, NVwZ 1991, 1009).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.1992 - 3 A 221/88

    Naturschutzverbände; Beteiligungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Aufspülen von …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Danach kommt eine Verletzung des den anerkannten Naturschutzverbänden zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechts auf Beteiligung auch dann in Betracht, wenn ein Vorhaben rechtswidrig ohne Planfeststellung durch (bloße) Plangenehmigung zugelassen werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.11.1992, NuR 1993, 144; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1992, UPR 1992, 394; Bay. VGH, Beschluß vom 15.04.1991, NVwZ 1991, 1009).
  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Zwar ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich anerkannt, daß den anerkannten Verbänden in § 29 Abs. 1 BNatSchG ein selbständig durchsetzbares subjektiv-öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren eingeräumt worden ist (BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, NVwZ 1991, 1062 (1064) und Hess. VGH, Beschluß vom 11.07.1988, NVwZ 1988, 1040 zu § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG; Beschluß des Senats vom 09.03.1988 - 3 N 3703 und 3735/87 zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); die Antragstellerin hat jedoch durch den angefochtenen Bebauungsplan keinen Nachteil erlitten oder zu erwarten, weil die Durchführung des Bauleitplanverfahrens keine Mitwirkung der Antragstellerin im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG vorsieht und die Wirksamkeit eines Bebauungsplans nicht davon abhängt, daß ein Landschaftsplan nach § 4 Abs. 2 HENatG, bei dem der Antragstellerin ein Mitwirkungsrecht zusteht, in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87

    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
    Einen Nachteil kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1977 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 2204/90

    Zur Verbandsbeteiligung nach BNatSchG § 29 Abs 1

    Rn. 27 Zwar ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich anerkannt, daB den anerkannten Verbänden in § 29 Abs. 1 BNatSchG ein selbständig durchsetzbares subjektiv-öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren eingeräumt worden ist (BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 - BRS 50 Nr. 225, NVwZ 1991, 162 und Hess. VGH, Beschluß vom 11.07.1988 - 2 TH 740/88 -, NVwZ 1988, 1040 und U. v. 11.02.1992 NuR 1992, 382 zu § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG; Beschluß vom 09.03.1988 - 3 N 3703 und 3735/87 - ESVGH Bd. 38 S. 170 = RdL 1988, 303 = UPR 1988, 354 zu § 29 Ab 1 Nr. 1 BNatSchG; B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 -); der Antragsteller hat jedoch keinen Nachteil erlitten oder zu erwarten, weil er im Aufstellungsverfahren des angefochtenen Bebauungsplans mit Landschaftsplan angehört und damit an der Vorbereitung eines Planes im Sinne des § 6 BNatschG beteiligt worden ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    Aus diesem Grunde muß vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans eine etwa entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung aufgehoben werden (…Hess. VGH, U. v. 27.07.1988, a.a.O.; B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 -); auf Auslegungsfragen, die sich insofern stellen können, kommt es hier nicht an.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die vorstehenden Rechtsgedanken auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens unter den genannten Voraussetzungen Anwendung finden (vgl. zur Anwendbarkeit auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ohne Landschaftsplan gemäß § 4 HeNatG Hess. VGH, B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 - B. v. 25.02.1988 - 3 NG 3923/87 - ESVGH Bd. 38, 162), denn die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Vogelschutzgehölz Sandhof war unwirksam.

  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Widerspruch des Bebauungsplans zu einer …

    Geschieht das nicht, ist der Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung unwirksam (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 - AgrarR 1989, 255 = ESVGH Bd. 38, 310 = NuR 1989, 87; B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 - BRS 48 Nr. 17 = UPR 1989, 112).
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