Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 VwGO
Normenkontrollverfahren: Bebauungsplannichtigkeit wegen Befangenheit eines Ratsmitglieds (Bürgermeister) bei Planaufstellung; hier: Nutzungsbefugnis eines Sportheims als unmittelbarer Vorteil - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 VwGO; § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 6 HGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Befangenheit eines Vereinsvorsitzenden bei Legalisierung einer Vereinsgaststätte
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 319 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 72
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung - …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Eine mögliche Beeinträchtigung der Wohnruhe eines Hausgrundstücks durch Straßenverkehr und Sportbetrieb ist nach § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen (Beschluß des Senats vom 02.06.1993, NVwZ-RR 1993, 156).Es ist in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß die Eigentümer von im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücken von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung des Bebauungsplans ausgeschlossen sind, da sich die Festsetzungen des Bebauungsplans unmittelbar rechtsgestaltend auf die materiell-rechtliche Bebaubarkeit der im Plangebiet gelegenen Grundstücke auswirken (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.05.1985, DVBl. 1985, 1126; Beschluß des Senats vom 02.06.1992, NVwZ-RR 1993, 156;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Juni 1994, § 2 Rdnr. 54).
- VGH Hessen, 12.01.1989 - 3 NG 4239/88
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes mittels einstweiliger Anordnung nach …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Rn. 8 Am 08.11.1988 haben die Antragsteller einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 8 VwGO gestellt, der durch Beschluß des Senats vom 12.01.1989 - 3 NG 4239/88 - abgelehnt wurde.Rn. 18 1. Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde vom 13.01.1966, 2. Bebauungsplan Nr. 1a der Gemeinde vom 17.11.1966, - beide nebst Aufstellungsunterlagen - 3. Bebauungsplan nebst Aufstellungsunterlagen, 4. ein Hefter Hauptsatzungsrecht der Gemeinde, 5. Flächennutzungsplan der Gemeinde nebst Aufstellungsunterlagen, 6. Widerspruchsakten des Regierungspräsidenten in a) 35-A 2 B-79-42/85, b) 34-61 d 06-01 (09), c) 35-A 2-12-23 a/b/87, 7. Bauakten des Landkreises 198/81 N 3 betreffend Sportheim, 8. Restakten des Senats 3 TG 3402/89 betreffend das Verfahren der Antragsteller auf Untersagung der Nutzung des Sportheims als Gaststätte, 9. Gerichtsakten 3 NG 4239/88.
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Führt eine Planänderung dazu, daß Nachbargrundstücke in anderer Weise als bisher genutzt werden, so gehören die Interessen der Nachbarn an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes ebenfalls grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial (BVerwG, Beschluß vom 20.08.1992, DÖV 1993, 120).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Einen Nachteil im Sinne der vorgenannten Bestimmung kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei der Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 (100);… Beschluß des Senats vom 10.02.1994 - 3 N 630/88 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., § 10 Rdnr. 15). - BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
Bebauungspläne Hamburg
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Es ist in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß die Eigentümer von im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücken von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung des Bebauungsplans ausgeschlossen sind, da sich die Festsetzungen des Bebauungsplans unmittelbar rechtsgestaltend auf die materiell-rechtliche Bebaubarkeit der im Plangebiet gelegenen Grundstücke auswirken (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.05.1985, DVBl. 1985, 1126; Beschluß des Senats vom 02.06.1992, NVwZ-RR 1993, 156;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Juni 1994, § 2 Rdnr. 54). - VGH Hessen, 10.02.1994 - 3 N 630/88
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler bei Ausweisung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Einen Nachteil im Sinne der vorgenannten Bestimmung kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei der Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 10.02.1994 - 3 N 630/88 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., § 10 Rdnr. 15). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1983 - 10 C 9/83
Antrag auf gerichtliche Normenkontrolle unter Berufung auf formelle und …
Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88
Personen, die wegen eines unmittelbaren Eigeninteresses am Ausgang des Verfahrens oder wegen enger Beziehungen zu natürlichen oder juristischen Personen, die aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Interesse an der Entscheidung haben, nicht die Gewähr für eine unbeeinflußte Wahrnehmung ihrer Befugnisse bieten, sollen von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen sein, damit bereits der "böse Schein" einer sachwidrigen Verfolgung von Sonderinteressen in der Kommunalverwaltung vermieden wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 07.12.1993, NVwZ 1984, 670; OVG NW, Urteil vom 20.09.1983, NVwZ 1984, 667 (678)).
- VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12
Darlehensgeber ist nicht befangen
Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; Hess. VGH, B. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).
- VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet
Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; Hess. VGH, B. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).
- VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06
Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 9. Februar 1995 - 3 N 4484/88 - (NVwZ-RR 1996, 72) Folgendes ausgeführt:.
- VG Greifswald, 05.11.2008 - 6 B 1350/08 Ziel der Mitwirkungsverbote ist, den bösen Schein einer sachwidrigen Verfolgung von Sonderinteressen zu vermeiden ( OVG Greifswald, Urteil vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, zit.n. juris; VGH Kassel, Beschluss vom 09.02.1995, NVwZ-RR 1996, 72f.).
Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken ( HessVGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 -, zit.n. jur.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; HessVGH, Beschluss vom 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02
Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig
Vorteil und Nachteil des § 24 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V sind nicht nur wirtschaftlich zu verstehen, sondern umfassen auch eine nicht wirtschaftliche Besserstellung und Schlechterstellung (vgl. VGH Kassel, U. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - NVwZ-RR 1996, 72). - VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 569/12
KommunalrechtsWahl eines hauptamtlichen Stadtrats
Eine solche direkte Berührtheit ist nicht nur bei einer Teilnahme an einem konkreten Wahlgang oder einer konkreten Abstimmung gegeben, sondern kann je nach den Besonderheiten des konkreten Einzelfalles auch wahl- oder abstimmungsvorbereitende Handlungen erfassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.04.1988 .- 4 N 4/87, NVwZ 1998, 916 zur Mitwirkung in Verfahren auf Aufstellung eines Bauleitplanes; vgl. dazu auch HessVGH, Beschl. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88, NVwZ-RR 1996, 72). - VG Gießen, 02.02.2007 - 8 E 4086/05
Mitwirkungsverbot in einem kommunalen Ausschuß bei Interessenkollision
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 09.02.1995 - 3 N 4484/88 -, NVwZ-RR 1996, 72 zur Frage des Widerstreits der Interessen Folgendes ausgeführt:.
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