Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 2 VwGO
Frage des Nachteils für einen Landwirt durch das Heranrücken einer Wohnbebauung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81
Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Aufgrund der den landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers umgebenden Wohnbebauung im Bereich des "S-weg" und der Straße "A. H." ist der Antragsteller bei Beachtung des an sich objektiv-rechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das sich nachbarschützend und einen Abwehranspruch vermittelnd auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89) bereits in bezug auf eine Betriebserweiterung entscheidend eingeschränkt.Dies gilt auch für den Fall, daß - wie hier - die heranrückende Wohnbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 -4 C 28.81 - RdL. 1983, 91 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1983 - OVG A 151/81 - AgrarR 1983, 277).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Zwar stellt nicht jede denkbare Entwicklungsmöglichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes einen bei der Abwägung zu berücksichtigenden Belang dar und gewährt im Normenkantrollverfahren eine Antragsbefugnis; erforderlich ist vielmehr, daß die durch den Bebauungsplan negativ betroffene Entwicklung des landwirtschaftlichen Anwesens entweder bereits konkret ins Auge gefaßt oder bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt (OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Januar 1983 - 1 OVG C 2/8 - NuR 1984, 108 ff.).Dies gilt auch für den Fall, daß - wie hier - die heranrückende Wohnbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 -4 C 28.81 - RdL. 1983, 91 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1983 - OVG A 151/81 - AgrarR 1983, 277).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Einwirkungen dieses Grades sind den davon Betroffenen grundsätzlich nicht zumutbar (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - RdL 1978, 38).
- VGH Hessen, 27.02.1987 - 4 OE 56/83
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Schafstalls
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Soweit keine VDI-Richtlinien bestehen, greift er auf aus Erfahrung gewonnene andere sachverständige Grundlagen zurück, die ihren Niederschlag in dem Arbeitsblatt des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft aus dem Jahre 1983, dem KTBl.-Arbeitsblatt Nr. 30 76 "Prognose der Geruchsimmissionsbereiche landwirtschaftlicher Betriebe" gefunden haben (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1984, ESVGH 35, 64 /67/; Urteil des 4. Senats des Hess. VGH vom 27. Februar 1987 - 4 OE 56/83 -). - VGH Hessen, 27.01.1987 - 4 N 2172/86
Antragsbefugnis des Nachbarn im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BBauG auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs beachtlich sein können (Hess. VGH, Beschluß vom 27. Januar 1987 - 4 N 2172/86 - Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG, Stand: April 1986, § 1 Rdnr. 313). - VGH Bayern, 27.01.1987 - 2 B 85 A.2566
Rücksichtnahmegebot bei Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs im …
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Zum Merkmal des Einfügens gehört dabei auch, daß ein Vorhaben auf seine Umgebung objektiv-rechtlich die gebotene Rücksicht nimmt, wobei sich ein Nachbar jedoch nur insoweit auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebots berufen kann, als hiergegen in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise verstoßen wird und durch die Erteilung der Baugenehmigung die Nutzung eines Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987 - Nr. 2 B 85 a 2566 - /982/ AgrarR 1987, 143 ff.). - VGH Hessen, 04.10.1984 - III N 17/82
Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Bei der Bemessung dessen, was einem durch einen Betrieb Belästigten zugemutet werden kann, bietet sich eine Anlehnung an die Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - BlmSchG - an (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1984 - III N 17/82 - ESVGH 35, 64 ff.).
- VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin
Voraussetzung ist, dass diese Entwicklung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der von dem Landwirt aufzuzeigenden betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (s. Niedersächsisches OVG…, Urt. vom 22. März 2001 - 1 K 2294/99 -, BRS 64 Nr. 9; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 24.09.1987 - 3 N 6/83 -, BRS 47 Nr. 28; Beschluss vom 08.10.1999 - 4 NG 1439/98 - Urteile vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 - , vom 22.06.2004 - 4 N 3442/99 - und vom 21.06.2005 - 4 N 3185/02 - m.w.N). - OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Nicht abwägungsbeachtlich sind also insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.09.1987 - 3 N 6/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 1 C 11128/10 -). - VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
Wohnbebauung - landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung
Das Interesse eines Landwirtes, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung seines landwirtschaftlichen Betriebes störende Wohnbebauung fernzuhalten, ist ein im Rahmen des § 1 Abs. 6 BauGB abwägungserheblicher Belang, ebenso wie eine durch einen Bebauungsplan negativ betroffene Entwicklungsmöglichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes, die bereits konkret ins Auge gefasst worden ist oder bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24.09.1987 - 3 N 6/83 - BRS 47 Nr. 28; Beschluss vom 08.10.1999 - 4 NG 1439/98 - Urteil vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -). - VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch …
Auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs können beachtlich sein (…vgl. BGH, Urt. v. 28.06.1984 - III R 35783 -, RdL 1984, 209, 214; Hess. VGH, u. a. Beschl. v. 27.01.1987 - 4 N 2172/86 -, NVwZ 1987, 514; Beschl. v. 24.09.1987 - 3 N 6/83 -). - OVG Niedersachsen, 12.10.1994 - 1 K 4374/92
Bebauungsplan; Aufhebung; Wohnbauland; Nachbarschaft; Landwirtschaftlicher …
Erforderten diese für sich genommen schon Betriebseinschränkungen oder Immissionsschutzvorkehrungen (vgl. - jeweils unter dem Gesichtspunkt des Nachteils im Sinne des § 47 Abs. 2 VwGO - OVG Lüneburg, Urt. v. 19.6.1987 - 6 C 5/85 -, BRS 47 Nr. 26, und VGH Kassel, Beschl. v. 24.9.1987 - 3 N 6/83 -, BRS 47 Nr. 28), dann wäre dies auch einer eventuellen Bebauung im Plangebiet zugute gekommen.
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