Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verkündung einer Naturschutzverordnung - fehlender Hinweis auf Einsichtsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84
Rn. 27 Obwohl § 16 Abs. 3 HENatG keine Verpflichtung zur Anhörung der betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten enthält und der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht gebietet, vor jedem Rechtssetzungsakt rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.03.1974, BVerfGE 36, 321 ; Hess. VGH, Beschluß vom 21.01.1986, ESVGH 36, 165 ), hat der Antragsgegner den Entwurf der Naturschutzverordnung offengelegt und den betroffenen Eigentümern die Möglichkeit eröffnet, Einwendungen zu erheben, wovon die Antragstellerinnen auch Gebrauch gemacht haben. - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz - …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84
Die Ersatzverkündung steht nur dann mit dem Rechtsstaatsprinzip im Einklang, wenn der Aufbewahrungsort der Karten nicht ungebührlich weit ab von dem Betroffenen liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1967, BVerwGE 26, 129 , Hess. Staatsgerichtshof, Urteil vom 10.05.1987, DVBl. 1989, 656 ). - StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals: …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84
Die Ersatzverkündung steht nur dann mit dem Rechtsstaatsprinzip im Einklang, wenn der Aufbewahrungsort der Karten nicht ungebührlich weit ab von dem Betroffenen liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1967, BVerwGE 26, 129 , Hess. Staatsgerichtshof, Urteil vom 10.05.1987, DVBl. 1989, 656 ). - VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85
Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84
Rn. 27 Obwohl § 16 Abs. 3 HENatG keine Verpflichtung zur Anhörung der betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten enthält und der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht gebietet, vor jedem Rechtssetzungsakt rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.03.1974, BVerfGE 36, 321 ; Hess. VGH, Beschluß vom 21.01.1986, ESVGH 36, 165 ), hat der Antragsgegner den Entwurf der Naturschutzverordnung offengelegt und den betroffenen Eigentümern die Möglichkeit eröffnet, Einwendungen zu erheben, wovon die Antragstellerinnen auch Gebrauch gemacht haben. - VGH Hessen, 31.03.1976 - IV TG 17/76
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84
So führt es zur Nichtigkeit des Bebauungsplans, wenn bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Hinweis fehlt, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31.03.1976 -- IV TG 17/76 -- zu § 2 Abs. 5 Satz 2 BBauG;… Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand: Lfg. 36, § 3 Rdnr. 42).
- VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1638/86
NATURSCHUTZGEBIET; WAIZENBERG BEI HOHENZELL
Insoweit hat sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 -) angeschlossen.Diese Handhabung würde nach Auffassung des Senats auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.01.1967, BVerwGE 26, 129 ) und des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 -DVBl. 1989, 656 = NVwZ 1989, 1153 = StAnz. 1989, 1237) genügen, derzufolge die Ersatzverkündung nur dann mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang steht, wenn der Aufbewahrungsort der Karten nicht ungebührlich weitab von dem Betroffenen liegt, worauf der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.02.1990, a.a.O.).
- VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1134/86
AM KALTEN BORN; ERSATZVERKÜNDUNG; KARTE; NATURSCHUTZGEBIET; PLAN; …
Insoweit hat sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 -) angeschlossen.1989, 1237) genügen, derzufolge die Ersatzverkündung nur dann mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang steht, wenn der Aufbewahrungsort der Karten nicht ungebührlich weitab von dem Betroffenen liegt, worauf der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.02.1990, a.a.O.).
- VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92
ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN; …
Jedenfalls hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 6a VerkG durch das Dritte Änderungsgesetz vom 07.03.1983 (GVBl. I S. 28) eine Regelung getroffen, die - wenn von dieser Alternative zu § 6 VerkG Gebrauch gemacht werden soll - insgesamt einzuhalten ist und nicht wiederum in wesentliche Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, und Soll-Vorschriften, deren Verletzung ohne Einfluß auf die Wirksamkeit der Verkündung bleibt, unterteilt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - NuR 1992, 480;… Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87
Nichtigkeit einer Naturschutzverordnung - Hinweis auf Gebietskarte; …
Insoweit schließt sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (B. v. 27.02.1990 -- 3 N 728/84 --) an. - VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91
Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen …
Jedenfalls hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 6a VerkG durch das Dritte Änderungsgesetz vom 07.03.1983 (GVBl. I S. 28) eine Regelung getroffen, die - wenn von dieser Alternative zu § 6 VerkG Gebrauch gemacht werden soll - insgesamt einzuhalten ist und nicht wiederum in wesentliche Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, und Soll-Vorschriften, deren Verletzung ohne Einfluß auf die Wirksamkeit der Verkündung bleibt, unterteilt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - NuR 1992, 480;… Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - a.a.O.). - VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 1273/85
AUTAL; BAD ORB; NATURSCHUTZGEBIET
Insoweit schließt sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (B. v. 27.02.1990 - 3 N 728/84 -) an. - VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2668/85
BREITENBORN; LITTERBACHTAL; NATURSCHUTZGEBIET
Insoweit schließt sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (B. v. 27.02.1990 - 3 N 728/84 -) an. - VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 2204/90
Zur Verbandsbeteiligung nach BNatSchG § 29 Abs 1
1989, 51 = NVwZ-RR 1989, 627 = RdL 1989, 627; vgl. auch Hess. VGH, B. v. 27.02.1990 - 3 N 728/84 = NuR 1992, 480; B. v. 16.05.1991 - 4 N 1134/86 -). - VGH Hessen, 27.01.1995 - 3 N 1429/90
Naturschutzverordnung: Verordnungskompetenz nachgeordneter Verwaltungsbehörden; …
Nach Verkündung der Änderungsverordnung vom 12.05.1992 im Staatsanzeiger 1992, S. 1242 liegt kein Veröffentlichungsproblem mehr vor (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.07.1992 - 3 N 686/88 -), wie es in vergleichbaren Fällen in früheren Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Nichtigkeit der Norm geführt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - Beschlüsse vom 23.04.1990 - 4 N 2668/85 - und - 4 N 2028/87 -). - VGH Hessen, 30.07.1992 - 3 N 686/88
Untersagung von Schlittschuhlaufen und Jagd auf Raubwild und Raubzeug in einem …
Nach Verkündung der Änderungsverordnung vom 12.05.1992 mit Text und Karte im Staatsanzeiger liegt kein Veröffentlichungsproblem mehr vor, wie es in vergleichbaren Fällen in früheren Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Nichtigkeit der Norm geführt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - Beschlüsse vom 23.04.1990 - 4 N 2668/85 - und - 4 N 2028/87 -).
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