Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; KapVO § 9; ; KapVO § 13; ; KapVO § 16; ; LVVO § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; ÄAppO § 2 Abs. 2 Satz 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zum Medizinstudium; Feststellung der jährlichen Aufnahmekapazität einer Hochschule auf Grund der personellen Ausstattung; Ermittlung der personellen Kapazität einer Universität durch Gegenüberstellung des Lehrangebots und der Lehrnachfrage; Berücksichtigung des ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.08.2004 - 12 ZE 2534/03
- OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (11)
- OVG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Nc 34/98
Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin außerhalb der festgesetzten …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Ein Verstoß der Streichung von Stellen im Bereich der Lehreinheit Vorklinische Medizin der Universität Hamburg gegen Art. 12 GG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000 S. 219; v. 18.10.1999, WissR 2000 S. 78 = NordÖR 2000 S. 158; v. 29.3.2000, HmbJVBl. 2000 S. 85) ist nicht länger festzustellen, weil die Stellenstreichungen durch kapazitätssteigernde Maßnahmen des Staates bzw. der Hochschule soweit zurückgeführt sind, dass die verbleibende Verringerung der Aufnahmekapazität weniger als 5 v.H. beträgt.Das Beschwerdegericht hat in den letzten Jahren die von ihm beanstandete Streichung von Planstellen im Bereich der Lehreinheit Vorklinische Medizin zum Anlass genommen, Deputatstunden zu fingieren und in die gerichtliche Kapazitätsberechnung einzustellen, um eine mit Art. 12 GG nicht vereinbare Verminderung der Ausbildungskapazität zwar nicht faktisch, aber hinsichtlich ihrer rechtlichen Auswirkungen zu verhindern (vgl. Beschl. v. 26.3.1999 - 3 Nc 34/98 u.a. - Med.
SS 1998 - BA S. 5 ff. - NVwZ-RR 2000 S. 219; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 Nc 110/99 u.a. - Med.
SS 1999 - WissR 2000 S. 78 = NordÖR 2000 S. 158, BA S. 16 f.;… ebenso Beschl. v. 29.3.2000 - 3 Nc 1/00 u.a. - Med.
Das Beschwerdegericht hat in seiner Rechtsprechung stets den Standpunkt vertreten, dass auch in Studiengängen mit großem Bewerberüberhang in Zeiten einer angespannten Haushaltslage eine maßvolle Verringerung der Ausbildungskapazität nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoße (OVG Hamburg, Urt. v. 18.6.2003 - 3 Bf 4/01 - Psych. SS 1997 - UA S. 11
; Beschl. v. 26.3.1999 - 3 Nc 34/98 u.a. - Med. SS 1998 - BA S. 23 - NVwZ-RR 2000 S. 219, 222).Soweit das Beschwerdegericht in seiner ersten sich mit den Stelleneinsparungen befassenden Entscheidung (Beschl. v. 26.3.1999 - 3 Nc 34/98 u.a. - Med. SS 1998 - NVwZ-RR 2000 S. 219) die Streichung von Planstellen lediglich in einem solchen Umfang für rechtmäßig erklärt hat, als der damit verbundene Verlust von Deputatstunden nicht mehr als 10 SWS betrug - dies entspricht einer Sparquote von weniger als 5 v.H. -, gibt das Gericht diesen Standpunkt auf.
- OVG Hamburg, 17.10.2002 - 3 Nc 19/02
Zulassung zum Humanmedizinstudium
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Die Beschwerde des Studienbewerbers führt zu einer umfassenden Prüfung von Amts wegen erst dann, wenn die von diesem dargelegten Gründe für sich genommen - ohne Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens anderer Studienbewerber - die angefochtene Entscheidung erschüttern (Abgrenzung zu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2002, NVwZ-RR 2004 S. 34 = KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 38).Soweit eine umfassende Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts eröffnet ist, ist für ein von einigen Antragstellern für sich in Anspruch genommenes "Entdeckerprivileg" kein Raum (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2002 - 3 Nc 19/02 u.a. - Med. SS 2002 - NVwZ-RR 2004 S. 34 - BA S. 4).
Die Annahme des Verwaltungsgerichts, es seien 10 derartige Stellen vorhanden, ist unrichtig (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2002 - 3 Nc 19/02 u.a. - Med. SS 2002 - NVwZ-RR 2004 S. 34 - BA S. 6).
Eine weitere Steigerung der Aufnahmekapazität um 8 SWS, die schon für den Berechnungszeitraum 2001/2002 zu registrieren ist, resultiert aus je 4 SWS, um die sich das vom Physiologischen Institut sowie vom Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie bereitgestellte Lehrangebot erhöht hat (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2002 - 3 Nc 19/02 u.a. - Med. SS 2002 - BA S. 14).
Das Beschwerdegericht hat den durch die Stellenstreichung bedingten Wegfall von Deputatstunden zuletzt mit 56 SWS angenommen und die dadurch bewirkte Kapazitätsminderung lediglich im Umfang von 18 SWS anerkannt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2002 - 3 Nc 19/02 u.a. - Med. SS 2002 - BA S. 13 f.).
- BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88
Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1990 - 7 C 90/88 - (Buchholz 421.21 Nr. 49) ist ein solcher Grundsatz trotz seines weit formulierten Leitsatzes 2 nicht zu entnehmen.Soweit einige Antragsteller sich demgegenüber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1990 - 7 C 90/88 - (Buchholz 421.21 Nr. 49) beziehen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass sie für ihren Standpunkt zwar den Leitsatz 2 der genannten Entscheidung in Anspruch nehmen können, wonach für die mit Lehraufgaben betrauten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Beamtenverhältnis und für die angestellten Mitarbeiter in vergleichbaren Dienstverhältnissen in Anlehnung an den Entwurf einer KMK-Vereinbarung vom 2. September 1982 regelmäßig ein Lehrdeputat von acht Semesterwochenstunden anzusetzen ist.
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Bereits auf Grund der vorstehenden Erwägungen kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004 S. 2803 ff.), auf das verschiedene Antragsteller sich berufen, schwerlich die Konsequenz haben, dass diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen eine Lehrverpflichtung von 8 SWS haben, deren Verträge nach dem 22. Februar 2002 abgeschlossen worden sind und in denen ein Befristungsgrund nicht genannt ist. - OVG Hamburg, 18.10.1999 - 3 Nc 110/99
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
SS 1998 - BA S. 5 ff. - NVwZ-RR 2000 S. 219; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 Nc 110/99 u.a. - Med. - OVG Hamburg, 29.03.2000 - 3 Nc 1/00
Nichtanerkennung der Streichung von Planstellen des wissenschaftlichen …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
SS 1999 - WissR 2000 S. 78 = NordÖR 2000 S. 158, BA S. 16 f.; ebenso Beschl. v. 29.3.2000 - 3 Nc 1/00 u.a. - Med. - OVG Hamburg, 29.10.2001 - 3 Nc 7/01
Zulassung zum Medizinstudium
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Diese Stellen standen der Lehreinheit Vorklinische Medizin seit längerem zur Verfügung, blieben jedoch ohne Deputat (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 29.10.2001 - 3 Nc 7/01 - Med. SS 2001 - BA S. 6). - OVG Hamburg, 12.10.2000 - 3 Nc 42/00
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Da der für Biochemie zunächst errechnete Wert noch um 4 SWS zu kürzen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2000 - 3 Nc 42/00 u.a. - Med. SS 2000 - BA S. 14), reduziert sich der Umfang des Dienstleistungsbedarfs auf (47,83 - 4 =) 43, 83 SWS. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 1 B 442/03
Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Benennung des Statusamtes und der …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Die Feststellung, dass die von dem Verwaltungsgericht gegebene Begründung nicht zutrifft, reicht für sich allein nicht aus, der Beschwerde stattzugeben (…so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 16.9.2002, NordÖR 2003, S. 67, 69; Beschl. v. 9.12.2003 - OVG 3 Bs 415/02; vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 27.6.2003, NWVBl 2004 S. 60, 61; VGH München, Beschl. v. 21.5.2003, NVwZ 2004 S. 251; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2003, Az: 9 TG 6/03, Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002, EzAR 240 Nr. 10). - VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03
Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Die Feststellung, dass die von dem Verwaltungsgericht gegebene Begründung nicht zutrifft, reicht für sich allein nicht aus, der Beschwerde stattzugeben (…so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 16.9.2002, NordÖR 2003, S. 67, 69; Beschl. v. 9.12.2003 - OVG 3 Bs 415/02; vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 27.6.2003, NWVBl 2004 S. 60, 61; VGH München, Beschl. v. 21.5.2003, NVwZ 2004 S. 251; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2003, Az: 9 TG 6/03, Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002, EzAR 240 Nr. 10). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2004 - 2 N 14/04
Rechtsschutzbedürfnis der Universität im Rahmen einer Beschwerde gegen die …
- OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05
Zulassung zum Studium
Erst wenn das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein weiterer Studienplatz zur Verfügung steht, prüft das Beschwerdegericht wie ein Erstgericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 - m. weit. Nachw.).Dieser Ansatz entspricht der Korrektur im Beschluss des Beschwerdesenats vom 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04), auf den insoweit verwiesen wird.
Diese Arbeitsverträge lassen bei den auf diesen Stellen beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitern deshalb das Abfordern einer Lehrtätigkeit von mehr als 4 SWS nicht zu (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -).
Entgegen dem Kapazitätsbericht sind die Lehrdeputate der wissenschaftlichen Angestellten Dr. We. und Wi. entsprechend dem Beschluss des Beschwerdesenats vom 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04) auf 8 SWS zu erhöhen.
(7) Wie bereits im Beschluss des Beschwerdesenats vom 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04), aus den insoweit verwiesen wird, ausgeführt wurde, sind Deputatstunden wegen der seit Mitte der neunziger Jahre erfolgten Streichung von Planstellen nicht mehr zu fingieren.
Wie der Beschwerdesenat bereits im Beschluss vom 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04) ausgeführt hat, ist dieser Curricularnormwert zu hoch.
Um eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazität zu bewirken, ist wie im vorangegangenen Berechnungszeitraum aus den im Beschluss vom 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04) dargelegten Gründen von einem Curricularnormwert von 2, 42 auszugehen.
- OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Nc 90/07
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem die Antragstellerin darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).(5) Soweit Antragsteller wiederum vortragen, dass das für die Anatomie ermittelte Lehrangebot im Hinblick auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. August 2004 (12 ZE 1754/03) und 19. September 2001 (12 VG Z 294/2001) wegen der Stellenverlagerung aus der Lehreinheit Zahnmedizin um weitere 4 SWS zu erhöhen sei, wird auf die Beschlüsse des Beschwerdegerichts vom 13. Oktober 2006 (…3 Nc 156/05, a. a. O.), 22.12.2004 (3 Nc 59/04, a. a. O.) und 17.10.2002 (3 Nc 19/02, NVwZ-RR 2004, 34) verwiesen.
a) Das Beschwerdegericht hält es für ausreichend, wenn der Eigenanteil durch einen hinreichend detaillierten quantitativen Studienplan bestimmt wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12 2004, 3 Nc 59/04, a. a. O.).
b) Hinsichtlich der Heranziehung der Lehreinheit Klinisch-praktische Medizin zu der Durchführung von vorklinischen Lehrveranstaltungen wird auf die Beschlüsse des Beschwerdesenats vom 26. Oktober 2005 (…3 Nc 75/05, a. a. O.) und 22. Dezember 2004 (3 Nc 59/04, a. a. O.) verwiesen.
Der hier anzuwendende - provisorische - Curricularnormwert von 2, 42 (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, a. a. O.) wird durch den Studienplan quantitativ ausgefüllt.
- OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
Zulassung zum Studium
Die Antragsgegnerin rügt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, Medizin WS 2003/2004, Juris) zu Recht, dass das Verwaltungsgericht bei 15, 5 von 17, 5 Stellen BAT IIa/Ia Zahnarzt ein Lehrdeputat von jeweils 8 SWS in Ansatz bringt.In den Streitverfahren betreffend die vorläufige Zulassung zum Studium prüft das Beschwerdegericht danach von Amts wegen auch das Bestehen eines Anordnungsgrundes, selbst wenn die beschwerdeführende Hochschule die Entscheidung des Verwaltungsgerichts allein wegen der - für den Anordnungsanspruch maßgeblichen - Ermittlung unbesetzter Studienplätze außerhalb der Zulassungszahl (mit Erfolg) angegriffen hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, Medizin WS 2003/2004, Juris).
Das Lehrangebot aus Stellen der Lehreinheit Klinisch-praktische Medizin ist bisher schon ohne die Stellen der ZMKG-Chirurgie größer gewesen, als es für die Ausbildung der bei der Antragsgegnerin im Studiengang Medizin zugelassenen Studienanfänger im klinischen Abschnitt des Studiums benötigt wird (vgl. zu den Verhältnissen im Wintersemester 2003/2004 OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04 u.a. -, BA S. 32, Juris).
Die Antragsgegnerin hat diese Stelleninhaberin daher auf Grund des Analogiegebots in Nr. 2.1.9.2 der (hier zum Berechnungsstichtag 1. Juni 2004 noch heranzuziehenden) KMK-Vereinbarung vom 12. Juni 2003 hinsichtlich der Lehrtätigkeit so zu behandeln wie einen beamteten wissenschaftlichen Mitarbeiter (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 - Medizin WS 2003/2004, Juris).
- OVG Hamburg, 13.10.2006 - 3 Nc 156/05
Zulassung zum Studium
Vor diesem rechtlichen Hintergrund prüft das Beschwerdegericht erst dann wie ein Erstgericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht, wenn das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein weiterer, nicht besetzter Studienplatz zur Verfügung steht, (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, m. weit. Nachw., Juris).Die Auffassung, die Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsverhältnis seien unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag generell mit einer Lehrverpflichtung von 8 oder 9 SWS zu berücksichtigen, wird vom Beschwerdesenat nicht geteilt (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 26.10.2005, a. a. O.; Beschluss vom 22.12.2004, a. a. O.).
Deputatstunden wegen der seit Mitte der neunziger Jahre erfolgten Streichung von Planstellen der Lehreinheit Vorklinische Medizin sind seit dem Berechnungszeitraum 2003/2004 nicht mehr zu fingieren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004, a. a. O.).
Der hier anzuwendende - provisorische - Curricularnormwert von 2, 42 (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004, a. a. O.) wird durch den Studienplan quantitativ ausgefüllt.
- OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11
Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es - in diesem Fall bei einer Beschwerde der Hochschule - darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts für die Antragsteller mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).Andererseits könnte es geboten sein, im Wege richterlicher Notkompetenz, soweit tatsächlich möglich, die betreffenden Werte durch angemessene Werte zu substituieren, wie das Beschwerdegericht dies bereits in Fällen getan hat, in denen zwar ein Curricularnormwert durch Rechtsverordnung festgesetzt war, dieser sich aber im Rahmen der kapazitätsrechtlichen Überprüfung als fehlerhaft erwies, was rechtlich zur Nichtigkeit des festgesetzten Werts und damit zu einer vergleichbaren Konsequenz wie im Fall eines von vornherein fehlenden Curricularnormwerts führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris, Rn. 74 ff.).
- OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …
Denn letztlich ändert dieses Anliegen des Normgebers nichts an der Organisationsbefugnis der Antragsgegnerin, die ihr es ermöglicht, die für den ersten Studienabschnitt festgelegten Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinische Medizin vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 NC 59/04 -, das darauf hinweist, dass auch nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄAppO in der Fassung vom 21.12.1989 - Abschnitt I Nrn. 7-9 - die Seminare klinische Bezüge aufweisen sollten.Ferner kann für die vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren nicht angenommen werden, dass in die Berechnung der Kapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin den CAp dieser Lehreinheit mindernde Dienstleistungen der Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin einzustellen sind, die durch Aktivierung nicht erfüllter Lehrverpflichtungen von Lehrpersonen der letztgenannten Lehreinheit zu bestreiten sind vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, das eine dahingehende Verpflichtung zur Ausschöpfung der Kapazität für das Verhältnis Vorklinischer zu Klinisch-Praktischer Lehreinheit in den Raum stellt.
- OVG Hamburg, 15.10.2007 - 3 Nc 45/06
Zulassung zum Studium
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein weiterer, nicht besetzter Studienplatz zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).Dabei liegt es auf der Hand, Studiengänge mit absolutem numerus clausus in stärkerem Maße von Sparmaßnahmen zu verschonen als solche Studiengänge, in denen lediglich der gewünschte Studienort nicht jedem Bewerber zugewiesen werden kann (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.1999, a. a. O. S. 221; Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).
Vier dieser Stellen (09340351, 09337563, 09337571, 09340505, Besetzung: K....., S....., S....... und B......) ist ein Deputat von jeweils 4 SWS zuzuordnen; auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (BA S. 10), die der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts entsprechen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris; Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris; Beschl. v. 13.10.2006, 3 Nc 156/05, juris), wird Bezug genommen.
- OVG Hamburg, 12.10.2012 - 3 Nc 44/11
Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg außerhalb der …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen des Antragstellers die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem der Antragsteller darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).Rn. 19 Die Entscheidung der Antragsgegnerin, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelfall eine geringere Lehrverpflichtung abzuverlangen, als sie nach der Lehrverpflichtungsverordnung möglich wäre, ist bei der gerichtlichen Kapazitätsüberprüfung in der Regel zu respektieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, m. weit. Nachw., juris).
Auch die vom Beschwerdegericht in ständiger Praxis erforderlichenfalls bei nicht ordnungsgemäßer Festsetzung des Curricularnormwerts vorgenommene gerichtliche Substituierung beachtet, dass der Wert durch einen hinreichend detaillierten quantitativen Studienplan fachlich bestimmt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl v. 16.9.2011, 3 Nc 57/10; vgl. auch Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris) und orientiert sich damit an bereits bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Vorgaben für die Studiennachfrage.
- OVG Hamburg, 27.08.2008 - 3 Nc 141/07
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zum …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).Dies gilt auch im Hinblick auf die unbefristet Beschäftigten (vgl. dazu den Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris, unter Würdigung der diesbezüglich vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
- OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12
Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es - in diesem Fall bei der Beschwerde eines Antragstellers - darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts für die Antragsteller mindestens ein Studienplatz mehr zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).So ist das Beschwerdegericht bereits in Fällen vorgegangen, in denen zwar ein Curricularnormwert durch Rechtsverordnung festgesetzt war, dieser sich aber im Rahmen der kapazitätsrechtlichen Überprüfung als fehlerhaft erwies, was rechtlich zur Nichtigkeit des festgesetzten Werts (…rechtlich fehlerhafte Rechtsnormen sind, sofern es keine einschlägigen gesetzlichen Heilungsvorschriften gibt, nichtig, vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2006, 3 Bf 294/03, juris Rn. 90) und damit zu einer vergleichbaren Konsequenz wie im Fall eines von vornherein fehlenden Curricularnormwerts führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris, Rn. 74 ff.;… Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris Rn. 26, 114).
- OVG Hamburg, 06.06.2013 - 3 Nc 50/12
Nutzung der Ausbildungskapazität beim integrierten Modellstudiengang Medizin
- OVG Hamburg, 19.10.2009 - 3 Nc 82/08
Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …
- OVG Hamburg, 26.10.2010 - 3 Nc 40/09
Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 13 C 93/09
Anforderungen einen substantiierten Vortrag betreffend rechtlich beachtliche …
- OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - 13 C 52/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
- OVG Hamburg, 27.09.2011 - 3 Nc 27/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg außerhalb …
- OVG Hamburg, 05.02.2013 - 3 Nc 228/12
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgelegten Kapazitäten …
- OVG Hamburg, 28.09.2015 - 3 Nc 125/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Berechnung des Lehrangebots
- OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
- OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13
Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 78/06
- OVG Hamburg, 05.04.2018 - 3 Nc 102/17
Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg zum …
- OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
- OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
Einstweilige Anordnung - Zum Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der …
- OVG Hamburg, 04.04.2012 - 3 Nc 53/11
In der Regel keine vorläufige Zulassung zum Studium in Hamburg in …
- VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13
Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem …
- OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19
Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 606/10
Kapazitätsverordnung; Kapazitätsberechnung; Studiengebühren; Curricularnormwert; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06
Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007
- OVG Hamburg, 22.03.2017 - 3 Bs 240/16
Zum Anspruch auf vorläufige Zulassung im Bachelorstudiengang "Lehramt an …
- OVG Hamburg, 12.10.2016 - 3 Nc 51/15
Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität
- OVG Hamburg, 14.06.2016 - 3 Nc 127/15
Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg; …
- OVG Hamburg, 08.03.2017 - 3 Nc 166/16
Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie
- OVG Hamburg, 28.02.2017 - 3 Nc 10/16
Studienzulassung: Zuordnung eines in Kooperation mit ausländischer Hochschule …
- VGH Hessen, 13.07.2010 - 10 B 411/10
- OVG Hamburg, 13.06.2019 - 3 Nc 1/19
Zulassung zum Studium; erschöpfte Kapazität in dem betreffenden Studiengang; …
- OVG Hamburg, 02.04.2019 - 3 Nc 51/18
Zulassung zum Bachelorstudiengang Logistik / Technische Betriebswirtschaft; …
- VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09
Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 13 C 51/06
Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
- OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes
- OVG Hamburg, 01.06.2012 - 3 Nc 51/11
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Studienplatz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - 13 C 56/13
Einstweiliger Rechtschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin …
- OVG Hamburg, 01.02.2017 - 3 Nc 165/16
Zulassung zu einem Masterstudiengang im Rahmen der Härtequote - zur Verteilung …
- OVG Hamburg, 18.07.2016 - 3 Nc 259/15
Zulassung zum Bachelorstudiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I mit …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1267/10
Vorläufige Zulassung zum Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit …
- OVG Hamburg, 26.10.2010 - 3 Nc 96/09
Zulassung zum Studium der Medizin - Hochschulpakt 2020
- OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 2 ME 585/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 13 C 261/05
Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität; Antrag …
- OVG Hamburg, 07.05.2012 - 3 Nc 145/11
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1736/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - 13 C 53/13
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten …
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