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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18765
OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06 (https://dejure.org/2006,18765)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - 3 Nc 1/06 (https://dejure.org/2006,18765)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - 3 Nc 1/06 (https://dejure.org/2006,18765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Bedeutung der Differenzierung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Lehre für das Stellenprinzip des § 8 Abs. 1 S. 1 Kapazitverordnung (KapVO); Möglichkeit einer Sonderbehandlung der Stellengruppe wissenschaftlicher ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    Mit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1990 (DVBl. 1990 S. 940) gegebenen Begründung, den wissenschaftlichen Mitarbeitern oblägen nach der gesetzlichen Funktionsbeschreibung in § 53 Abs. 2 Satz 1 Hochschulrahmengesetz [in der Fassung des Gesetzes v. 14.11.1985, BGBl. I S. 2090] - HRG a.F. - als Teil ihrer wissenschaftlichen Dienstleistungen lediglich Aufgaben in der unselbständigen Lehre, lasse sich die Abweichung vom Stellen- und Sollprinzip nicht mehr rechtfertigen.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1990 (DVBl. 1990 S. 940) sei weiterhin maßgeblich.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1990 (DVBl. 1990 S. 940) zwingt zu keiner abweichenden Beurteilung.

    Der Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter soll nicht das Angebot an ausbildungstragender selbständiger Lehre erhöhen, sondern die selbständige Lehre im erforderlichen Umfang um unselbständige Lehre ergänzen und sie zugleich entlasten (BVerwG, Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 940, 941;… Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 362).

  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    Das Beschwerdegericht sieht es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht als geboten an, das Stellenprinzip der Kapazitätsberechnung auch auf die Stellengruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter strikt anzuwenden (Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 u.a. - Zahnmedizin WS 2004/2005; Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 u.a. - Medizin WS 2004/2005, Juris).

    a) Der Beschwerdesenat hat in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05 - Zahnmedizin WS 2004/2005 -) ausgeführt (BA S. 19 f.): .

  • OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    Das Beschwerdegericht hat es jedenfalls als erwägenswert angesehen, die Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktion als Stellengruppe einheitlich zu behandeln und jeder Stelle ungeachtet des jeweiligen konkreten Aufgabenzuschnitts ein Deputat von 4 SWS zuzuordnen (Beschl. v. 13.11.2003 - 3 Nc 146/02 - HWP Wintersemester 2002/2003, BA S. 16, Juris).

    Demgemäß hat das Beschwerdegericht den Einwand für unbeachtlich erklärt, der Studienplan der Hochschule sehe für einen bestimmten Studiengang Lehrveranstaltungen mit unselbständiger Lehre nicht vor (Beschl. v.13.11.2003 - 3 Nc 146/02 -, Juris).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    Der Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter soll nicht das Angebot an ausbildungstragender selbständiger Lehre erhöhen, sondern die selbständige Lehre im erforderlichen Umfang um unselbständige Lehre ergänzen und sie zugleich entlasten (…BVerwG, Urt. v. 20.4.1990, DVBl. 1990 S. 940, 941; Urt. v. 23.7.1987, NVwZ 1989 S. 360, 362).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt (Urt. v. 20.7.1990, NVwZ-RR 1991 S. 78 m.w.N.), dass wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne der durch das Hochschulrahmengesetz geschaffenen neuen Personalstruktur grundsätzlich als Lehrpersonen in die Ermittlung des Lehrangebots einzubeziehen sind.
  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06
    Das Beschwerdegericht sieht es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht als geboten an, das Stellenprinzip der Kapazitätsberechnung auch auf die Stellengruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter strikt anzuwenden (Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 u.a. - Zahnmedizin WS 2004/2005; Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 u.a. - Medizin WS 2004/2005, Juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2013 - 3 Nc 209/12

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes

    Eine Funktionsstelle liegt allerdings nur dann vor, wenn dem betreffenden Mitarbeiter spezielle Dienstaufgaben übertragen sind, die im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben verbieten (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.3.2006, 3 Nc 1/06, juris Rn. 17).
  • VG Hamburg, 22.11.2012 - 19 ZE BASA WS 2012/13

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zum Wintersemester …

    Denn auch vakante Stellen von Angestellten sind im Rahmen der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen, weil die Kapazitätsverordnung, wie sich aus deren § 8 ergibt, grundsätzlich von der Zahl der Stellen und nicht von der Zahl der Lehrpersonen ausgeht (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.3.2006, 3 Nc 1/06, HmbJVBl 2008, 30, zit. nach juris Rn. 12 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 30.10.2008, 19 ZE BASA WS 2008/2009;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006, 5 Nc 72.06, juris Rn. 7 ff.).
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