Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Obliegenheit, während der Dauer des Zulassungsrechtsstreits das ZVS-Verfahren für den streitgegenständlichen Studiengang zu durchlaufen
- Judicialis
VwGO § 123; ; VergabeVO-ZVS § 3; ; VergabeVO-ZVS § 6
- Justiz Hamburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Hochschulzulassung - Vorliegen eines Anordnungsgrundes für die vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Direktbewerbungen als Voraussetzung für eine Studienplatzklage?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an einen Anordnungsgrund i.S.d. § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität; Aktuelle und ordnungsgemäße ZVS-Bewerbung für einen Studiengang als Voraussetzung für das ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.11.2007 - 11 ZE 559/07
- OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 25 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07
Auf der anderen Seite ist wenig damit gewonnen, wenn diese Fallgruppe von Antragstellern im Laufe eines Beschwerdeverfahrens wegen Wegfalls des Anordnungsgrundes wieder aus ihrem bereits aufgenommenen Studium entfernt wird: Platz für andere, bisher erfolglose Antragsteller entsteht dadurch aktuell nicht, da der Studienplatz mit der Annahme durch den betreffenden Antragsteller und dem Beginn der Lehrveranstaltungen kapazitätswirksam besetzt worden und deshalb "verbraucht" ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7). - OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 53/05
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07
Die materielle Einheit des Zulassungsanspruchs findet auch darin ihren Ausdruck, dass die anderweitige Zulassung zum gewünschten Studium zur Erledigung des Zulassungsstreits führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, NVwZ-RR 2006, 797). - OVG Hamburg, 24.06.1991 - Bs III 193/91
Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07
a) Das Beschwerdegericht hat bisher in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zwecks vorläufiger Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität zur Vermeidung wesentlicher Nachteile des jeweiligen Antragstellers nur dann geboten ist, wenn dieser seinerseits das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um einen Studienplatz in dem betreffenden Fach zu erhalten, und dementsprechend der nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderliche Anordnungsgrund fehlt, wenn der betreffende Antragsteller dieser Obliegenheit nicht genügt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.1991, NVwZ-RR 1992, 22 f.). - OVG Hamburg, 19.11.2003 - 3 Nc 23/03
Hochschulrecht, Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07
Im Hinblick auf den materiellen Anspruch auf Zulassung zum gewünschten Studium bildet die erstrebte Zulassung zum Studium innerhalb und außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl keine je eigenen, getrennten Verfahrens- oder Streitgegenstände (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2003, 3 Nc 23/03, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09
Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität - …
Hierfür ist indes erforderlich, dass sich - wie vorliegend auch durch fast alle Bewerber geschehen - der jeweilige Studienbewerber auch bei der ZVS im zentralen Vergabeverfahren um einen Studienplatz in dem betreffenden Studiengang beworben hat (vgl. dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.04.2008 - 3 NC 216/07 -).Ob anderes im Hinblick auf die Möglichkeit der Bewerbung für das Hochschulauswahlverfahren gilt, bei dem - jedenfalls im Falle geschickter Ortswahl - eine Zulassungschance wohl nie mit Sicherheit verneint werden kann (vgl. dazu Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.04.2008 - 3 NC 216/07 -), muss vorliegend nicht entschieden werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 C 268/10
Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …
Rn. 6 Vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 -, juris; vgl. auch VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009 - 9 L 45/09 -, juris; ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2010 - 13 C 122/10 -, NVwZ-RR 2010, 438, juris.Rn. 12 Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 -, a. a. O.; vgl. auch VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009 - 9 L 45/09 -, a. a. O.
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2009 - NC 9 S 1329/09
Studienplatzvergabe anhand eines "Zulassungsnähequotienten" der Abiturnote
Hierfür ist indes erforderlich, dass sich - wie vorliegend auch durch fast alle Bewerber geschehen - der jeweilige Studienbewerber auch bei der ZVS im zentralen Vergabeverfahren um einen Studienplatz in dem betreffenden Studiengang beworben hat (vgl. dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.04.2008 - 3 NC 216/07 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09
Anhörungsrüge - Verpflichtung des Gerichts zur ausdrücklichen Bescheidung jedes …
Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in offenbar ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu den Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 - juris Rn. 6 f. und Rn. 9) die Auffassung vertritt, dass das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Regelfall eine ordnungsgemäße Bewerbung auch in den Folgesemestern voraussetzt, betrifft dies zum einen lediglich solche Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind und bei denen die Chance auf Zulassung wegen der Option, im ZVS-Bewerbungsverfahren bis zu sechs Studienorte anzugeben, deutlich höhere sind als wenn die Studienplatzvergabe der Hochschule selbst obliegt. - VGH Bayern, 30.04.2013 - 7 CE 13.10032
Anspruch auf Zulassung zum Studium
Das Verwaltungsgericht kann einem Studienbewerber Rechtsschutz in Bezug auf den Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung insbesondere nicht deshalb verweigern, weil dem Studienbewerber ein Zulassungsantrag innerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich und zumutbar wäre (a.A. OVG Hamburg, B.v. 23.4.2008 - 3 Nc 216/07 - juris). - VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10048
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Das Verwaltungsgericht kann einem Studienbewerber Rechtsschutz in Bezug auf den Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung insbesondere nicht deshalb verweigern, weil dem Studienbewerber ein Zulassungsantrag innerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich und zumutbar wäre (a.A. OVG Hamburg, B.v. 23.4.2008 - 3 Nc 216/07 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2013 - 3 M 650/12
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Rn. 4 Der Senat lässt es offen, ob die Beschwerde der Antragstellerin im Verfahren 3 M 656/12 bereits mangels eines Anordnungsgrundes deshalb zurückweisen ist, weil sich die Antragstellerin nicht um einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin bei der Stiftung Hochschulzulassung beworben hat (so Beschluss des Senates vom 08.03.2012 - 3 M 27/11 u.a - OVG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 3 Nc 216/07 -, juris; dagegen nunmehr unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung: OVG Münster, Beschl. v. 20.03.2013 - 13 C 91/12 -, juris; offen lassend: BayVGH, Beschl. v. 19.02.2013 - 7 CE 13.10032 -, juris). - VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10062
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Das Verwaltungsgericht kann einem Studienbewerber Rechtsschutz in Bezug auf den Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung insbesondere nicht deshalb verweigern, weil dem Studienbewerber ein Zulassungsantrag innerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich und zumutbar wäre (a.A. OVG Hamburg, B.v. 23.4.2008 - 3 Nc 216/07 - juris). - VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 43/10
Sich aus einem Stellenplan ergebende Stellenzuordnung als eine den rechtlichen …
Rn. 5 vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 1. September 2010, 15 Nc 15/10, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 C 268/10, jeweils juris und www.nrwe.de, ferner Beschluss der Kammer vom 23. November 2010, 15 Nc 84/10, juris und www.nrwe.de, im Einzelnen zu den Anforderungen einer innerkapazitären Bewerbung für die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 3 Nc 216/07, juris, und VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009, 9 L 45/09, juris,. - VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 17/10
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege eines Eilrechtsschutzgesuchs; …
Rn. 4 vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 1. September 2010, 15 Nc 15/10, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 C 268/10, jeweils juris und www.nrwe.de, ferner Beschluss der Kammer vom 23. November 2010, 15 Nc 84/10, juris und www.nrwe.de, im Einzelnen zu den Anforderungen einer innerkapazitären Bewerbung für die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 3 Nc 216/07, juris, und VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009, 9 L 45/09, juris,. - OVG Hamburg, 26.10.2010 - 3 Nc 96/09
Zulassung zum Studium der Medizin - Hochschulpakt 2020
- VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
- VG Münster, 12.03.2009 - 9 L 45/09
Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der (vorläufigen) Studienzulassung an der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - 3 M 27/11
Zulassung zum Hochschulstudium im Wege der einstweiligen Anordnung
- VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10051
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10050
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
- VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 15 Nc 84/10
Zulassungsantrag zum Studium außerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität im …
- VG Düsseldorf, 20.09.2010 - 15 Nc 15/10
Rechtsschutzinteresse Zulassung Studium Kapazität innerhalb außerhalb …
- VG Düsseldorf, 10.03.2011 - 15 K 8067/09
Anspruch auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".