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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8592
OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 (https://dejure.org/2014,8592)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 (https://dejure.org/2014,8592)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 3 Nc 24/13 (https://dejure.org/2014,8592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 123 VwGO
    Einstweilige Anordnung - Zum Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung des medizinischen Modellstudiengangs "iMed" in Hamburg als Erprobung eines neuen Studienganges oder neuer Studienmethoden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Nc 90/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht durften damit im Hinblick auf die bisherige Entwicklung der Studienanfängerzahlen des Studiengangs Zahnmedizin die tatsächlichen Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013, die zum Berechnungsstichtag 2. Mai 2013 verlässlichsten aktuellen Zulassungszahlen, für die Berechnung verwenden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2008, 3 Nc 90/07, juris).

    Gleichwohl ist bei der Berechnung des Dienstleistungsbedarfs der jeweilige Curricularanteil des nicht zugeordneten Studiengangs nicht deswegen zu korrigieren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2008, 3 Nc 90/07, juris).

  • OVG Hamburg, 06.06.2013 - 3 Nc 50/12

    Nutzung der Ausbildungskapazität beim integrierten Modellstudiengang Medizin

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Bei dem medizinischen Modellstudiengang "iMed" in Hamburg handelt es sich nicht um die Erprobung eines neuen Studienganges oder neuer Studienmethoden im Sinne des Kapazitätsrechts (Bestätigung von OVG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2013, 3 Nc 50/12, juris).

    Wie das Beschwerdegericht in seinen Beschlüssen zum vorherigen Berechnungszeitraum entschieden hat, handelt es sich bei dem neu konzipierten medizinischen Modellstudiengang "iMed" nicht um die Erprobung eines neuen Studienganges oder neuer Studienmethoden im Sinne des Kapazitätsrechts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2013, 3 Nc 50/12, juris).

  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Denn das Beschwerdegericht geht davon aus, dass Immatrikulationen nur dann nicht als kapazitätsdeckend zu berücksichtigen sind, wenn sie noch keine Lehrkapazität verbraucht haben, was nur dann der Fall ist, wenn ihre Exmatrikulation bzw. hier ihre Beurlaubung vor Vorlesungsbeginn erfolgt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris).
  • OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem der Beschwerdeführer darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr als vom Verwaltungsgericht angenommen zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris).
  • OVG Hamburg, 19.10.2009 - 3 Nc 82/08

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Wie das Beschwerdegericht in einem früheren Berechnungszeitraum festgestellt hat, kann das Wahlfach nur aus der Liste der Wahlfächer gewählt werden, die vom Dekanat jährlich veröffentlicht wird, müssen die zum Abschnitt Medizin I gehörenden Institute des Fachbereichs Medizin ein Wahlfach anbieten und beschließt das Dekanat über den Verteilungsmodus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.10.2009, 3 Nc 82/08, juris).
  • OVG Hamburg, 26.10.2010 - 3 Nc 40/09

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Rn. 16 Darunter fallen auch die Studierenden, die z. B. aufgrund von Vergleichen nach den Rechtsverhältnissen früherer Jahre ihr Studium begonnen haben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2010, 3 Nc 40/09, juris).
  • OVG Hamburg, 12.10.2012 - 3 Nc 44/11

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg außerhalb der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2014 - 3 Nc 24/13
    Rn. 12 4. Die Einwendungen gegen den vom Beschwerdegericht mit Beschluss vom 12. Oktober 2012 (3 Nc 44/11, juris) akzeptierten Curricularanteil für den von der Lehreinheit Vorklinische Medizin zu erbringenden Dienstleistungsbedarf für den Studiengang Zahnmedizin bieten keinen Anlass, die Entscheidung erneut zu überdenken; sie sind damals berücksichtigt worden.
  • OVG Hamburg, 12.10.2016 - 3 Nc 51/15

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem der Beschwerdeführer darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz mehr als vom Verwaltungsgericht angenommen zur Verfügung steht, der nicht bereits kapazitätswirksam vergeben ist, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, juris Rn. 6).

    Ferner sind gerechtfertigter Weise je 0, 5 LVS für die 5 Modulgruppenleiter Prof. E. , Prof. G. ., Prof. H. ., Prof. E. und Prof. v. d. K. (hierzu bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, juris Rn. 10;… Beschl. 6.6.2013, 3 Nc 50/12, juris Rn. 31), je 1 LVS für die 4 Fachleitungen verteilt auf 8 Professoren, wobei die Verminderung der Lehrverpflichtung von Prof. H. nicht berücksichtigt werden kann, weil er der Lehreinheit Vorklinische Medizin offenbar nicht zugeordnet ist (…hierzu OVG Hamburg, Beschl. 6.6.2013, 3 Nc 50/12, juris Rn. 31), sowie 1 LVS für Prof. E. wegen dessen Leitung des Zentrums für Experimentelle Medizin (…hierzu OVG Hamburg, Beschl. 6.6.2013, a.a.O.) vorgesehen.

    Rn. 55 a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht den Curricularanteil für den von der Lehreinheit Vorklinische Medizin zu erbringenden Dienstleistungsbedarf für den Studiengang Zahnmedizin mit 0, 9356 angenommen (…hierzu ausführlich Beschl. v. 12.10.2012, 3 Nc 44/11, juris Rn. 41 ff.;… ferner Beschl. v. 6.6.2013, 3 Nc 50/12, juris Rn. 38; Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, juris Rn. 12 ff.).

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht es akzeptiert, dass hinsichtlich des Curricularanteils von 0, 1 für den Wahlpflichtbereich die Hälfte der vorklinischen Lehreinheit (und die andere Hälfte der klinisch-praktischen Lehreinheit) zugeordnet wird (…vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 19.10.2009, 3 Nc 82/08, juris Rn. 99; Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - NC 9 S 677/25

    Hochschulzulassung; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung; Vorklinik; Lehrangebot; …

    Ohne weitere Gründe wurden in der Folgezeit vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Doppelstudierende in diese rechtliche Wertung einbezogen (OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 -, juris Rn. 79; vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 -, juris Rn. 17, insoweit noch zwischen Doppel- und Zweitstudierende differenzierend Beschluss vom 18.10.1999 - 3 Nc 110/99 - Rn. 46).

    Das Kapazitätserschöpfungsgebot verlangt daher nicht, Zweitstudierende bei der Bestimmung des Dienstleistungsexports herauszurechnen (ebenso Bayerischer VGH…, Beschluss vom 01.12.2020 - 7 CE 19.10126 -, juris Rn. 13; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 07.04.2016 - 2 LB 324/15 -, juris Rn. 70 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11.05.2004 - 13 C 1283/04 -, juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 -, juris Rn. 17…, vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 -, juris Rn. 79;… vom 13.10.2006 - 3 Nc 156/05 -, juris Rn. 50…, vom 18.10.1999 - 3 Nc 110/99 - Rn. 46; a. A. Hessischer VGH…, Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T -, juris Rn. 9; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 13.02.2025 - 9 C 51/24 -, juris Rn. 76 ff.; VG Frankfurt…, Beschluss vom 28.11.2022 - 3 L 2222/22.FM.W.22 -, juris Rn. 81).

  • OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19

    Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische …

    Für den Masterstudiengang Renewable Energy Systems, für den nur im Wintersemester Studierende zugelassen werden, sieht die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtages geltende (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.4.2019, 3 Nc 51/18, juris Rn. 49;… Beschl. v. 14.6.2016, 3 Nc 127/15, juris Rn. 52; Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, HRZ 5, Nr. 1, 81 [2016], juris Rn. 15 - die beiden Letzteren zu den tatsächlichen Zulassungszahlen) Satzung über die Zulassungshöchstzahlen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Studienjahr 2018 (…Hochschulanzeiger Nr. 130/2018, S. 2) 25 Zulassungen vor, woraus sich der Wert Aq / 2 von 12, 5 ergibt (wie auch von der Antragsgegnerin bei ihrer Berechnung zugrunde gelegt, Hefter BWFG, E 23202-08, Anlage 2d).
  • OVG Hamburg, 14.06.2016 - 3 Nc 127/15

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg; …

    Der Senat hat es bislang nicht beanstandet, wenn die Antragsgegnerin zur Ermittlung des Dienstleistungsexports auf die Zahl der in der Vergangenheit immatrikulierten Studierenden abgestellt hat (Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 3 Nc 51/18

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Logistik / Technische Betriebswirtschaft; …

    Für den Masterstudiengang Renewable Energy Systems, für den nur im Wintersemester Studierende zugelassen werden, sieht die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtages geltende (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.6.2016, 3 Nc 127/15, juris Rn. 52; Beschl. v. 28.2.2014, 3 Nc 24/13, HRZ 5, Nr. 1, 81 [2016], juris Rn. 15 - zu den tatsächlichen Zulassungszahlen) Satzung über die Zulassungshöchstzahlen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Studienjahr 2017 (Amtl. Anz. 2017, 29) 24 Zulassungen vor, woraus sich der Wert Aq / 2 von 12, 0 ergibt.
  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu …

    Hinzu kommt, dass der Normgeber unterstellt, dass sich alle Studierenden entsprechend dem Studienplan verhalten, ungeachtet individueller Abweichungen z. B. wegen Vorkenntnissen aus einem vorausgegangenen Studium der Medizin (Beschluss der Kammer vom 11.07.2014 - NC 7 K 2553/13 -, n.v.; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 - und vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 -, jeweils juris).
  • VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

    Rn. 78 Die in der Rechtsprechung vertretene Gegenauffassung, wonach die Berücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden wegen ihrer geringen Anzahl zu vernachlässigen sei (OVG Münster…, Beschluss vom 11.05.2004 --- 13 C 1283/04 ---, juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2014 --- 3 Nc 24/13 ---, juris Rn. 17), in der Praxis zahlreiche Fälle bekannt seien, in denen auch Doppel- und Zweitstudierende die Dienstleistung der Vorklinik in Anspruch nähmen (OVG Lüneburg…, Urteil vom 07.04.2016 --- 2 LB 324/15 ---, juris Rn. 77) sowie eine Erfassung der Doppel- und Zweitstudierenden für die Kapazitätsberechnung systemwidrig und äußerst verwaltungsaufwändig sei (VGH München…, Beschluss vom 01.12.2020 --- 7 CE 19.10126 ---, juris Rn. 13), vermag die Kammer nicht von ihrer ständigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden abzubringen.
  • VG Karlsruhe, 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21

    Zuordnung einzelner Stellen zu einem bestimmten Fachsemester; …

    Hinzu kommt, dass der Normgeber unterstellt, dass sich alle Studierenden entsprechend dem Studienplan verhalten, ungeachtet individueller Abweichungen z. B. wegen Vorkenntnissen aus einem vorausgegangenen Studium der Medizin (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 - und vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 - Beschluss der Kammer vom 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20 -, jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 17.03.2023 - NC 7 K 2872/22

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …

    Hinzu kommt, dass der Normgeber unterstellt, dass sich alle Studierenden entsprechend dem Studienplan verhalten, ungeachtet individueller Abweichungen z. B. wegen Vorkenntnissen aus einem vorausgegangenen Studium der Medizin (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 - und vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 - Beschlüsse der Kammer vom 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21 - und vom 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20 -, jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …

    Hinzu kommt, dass der Normgeber unterstellt, dass sich alle Studierenden entsprechend dem Studienplan verhalten, ungeachtet individueller Abweichungen zum Beispiel wegen Vorkenntnissen aus einem vorausgegangenen Studium der Medizin (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 28.02.2014 - 3 Nc 24/13 - und vom 14.10.2008 - 3 Nc 90/07 - Beschlüsse der Kammer vom 17.03.2023 - NC 7 K 2872/22 -, vom 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21 - und vom 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20 -, jeweils juris).
  • OVG Hamburg, 13.10.2016 - 3 Nc 18/16

    Zulassung zum Medizinstudium bei fehlender Berücksichtigung von Blockpraktika bei …

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