Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2016/2017 außerhalb der festgesetzten Kapazität; (keine) Berücksichtigung der Betten der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) außerhalb der festgesetzten Kapazität; Berechnung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität bei der Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin - und die Berechnung der Aufnahmekapazität
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) außerhalb der festgesetzten Kapazität; Berechnung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität bei der Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.10.2016 - 11 E 5663/16
- OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 421
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Dementsprechend hat das Beschwerdegericht für die Facharztklinik Hamburg, die sich zwar auf dem gleichen Gelände wie das UKE befindet, aber eine selbstständige Einrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH ist, entschieden, dass diese insoweit außer Betracht bleibt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 11; vgl. ferner OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 2 B 19/15.NC, juris 11).Rn. 19 Als Ermittlungszeitraum für die Zahl der tagesbelegten Betten hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf das dem Berechnungsstichtag (1. März 2016) vorhergehende Kalenderjahr 2015 abgestellt, da auf diese Weise aktuellere Zahlen gewonnen werden können als bei Heranziehung der Zahlen des vorangegangenen Studienjahres (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.4.2016, 3 Nc 98/15, n.v.).
Denn die Unterrichtung im Rahmen von Blockpraktika ist nicht in die Ableitung des für die Bemessung der Aufnahmekapazität nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO maßgeblichen Parameters von 15, 5 % eingeflossen, sondern nur der Unterricht am Krankenbett (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 18;… Beschl. v. 13.10.2016, 3 Nc 18/16, juris Rn. 12 ff.).
Bei der Berechnung der Erhöhung der Aufnahmekapazität aufgrund außeruniversitärer Lehrveranstaltungen hat der Antragsgegner in nicht zu beanstandender Weise auf das Verhältnis zwischen dem Unterricht außerhalb des UKE und dem Unterricht im UKE abgestellt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 21; v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14).
Damit soll sichergestellt werden, dass die gemäß § 5 KapVO für ein Jahr ermittelte Aufnahmekapazität auch von denjenigen Studierenden zur Gewährleistung ihres Ausbildungsanspruchs in Anspruch genommen werden kann, die sich im Wintersemester 2016/2017 im letzten vorklinischen Semester befinden und im Sommersemester 2017, also noch im hier gegenständlichen Berechnungszeitraum, in den klinisch-praktischen Abschnitt wechseln werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 27).
- OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Diese Zahl umfasst auch Privatpatienten, die nach zutreffender Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO zu berücksichtigen sind (hierzu im Einzelnen OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 10 ff.).Eine "Mitternachtszählung" genügt nicht (ausführlich hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 20 ff.;… v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 14).
Dabei sind nicht zusätzlich die außeruniversitären Lehrveranstaltungen einzubeziehen, die erst in einem weiteren Rechenschritt zu berücksichtigen sind (hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 32).
Dabei ist nach dem Wortlaut von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO nur das Ergebnis der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO berechneten Aufnahmekapazität zu erhöhen, nicht auch der Ausbildungsanteil, der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KapVO auf den poliklinischen Teil entfällt, weil dort zwar auch praktischer Unterricht mit den ambulant zu behandelnden Patienten stattfindet, aber nicht Unterricht am Krankenbett (hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 30;… v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 29).
Das aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Kapazitätserschöpfungsgebot gebietet jedoch eine entsprechende Anwendung im Rahmen der patientenbezogenen Kapazitätsberechnung (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 34 f.).
- OVG Hamburg, 28.09.2015 - 3 Nc 7/15
Vorläufige Zulassung zum Studium Humanmedizin - hier: Universitätsklinikum …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Eine "Mitternachtszählung" genügt nicht (…ausführlich hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 20 ff.; v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 14).Bei der Berechnung der Erhöhung der Aufnahmekapazität aufgrund außeruniversitärer Lehrveranstaltungen hat der Antragsgegner in nicht zu beanstandender Weise auf das Verhältnis zwischen dem Unterricht außerhalb des UKE und dem Unterricht im UKE abgestellt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 21; v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14).
Dabei ist nach dem Wortlaut von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO nur das Ergebnis der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO berechneten Aufnahmekapazität zu erhöhen, nicht auch der Ausbildungsanteil, der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KapVO auf den poliklinischen Teil entfällt, weil dort zwar auch praktischer Unterricht mit den ambulant zu behandelnden Patienten stattfindet, aber nicht Unterricht am Krankenbett (…hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 30; v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 29).
- OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Das Fach Chirurgie umfasst nach allgemeinem Verständnis, an das der Verordnungsgeber angeknüpft hat, aber nicht die MKG-Chirurgie (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris Rn. 31).Dies hat das Beschwerdegericht bereits im Beschluss vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05, juris Rn. 31) bezüglich der Zuordnung von Stellen der "Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (ZMKG-Chirurgie)" entschieden.
- OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Etwaige Exmatrikulationen nach Vorlesungsbeginn bleiben außer Acht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7). - VGH Hessen, 23.06.2015 - 10 B 201/15
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Rn. 29 3. Auch soweit der Antragsteller hilfsweise seine vorläufige Zulassung in einem niedrigeren als dem 5. Fachsemester begehrt, hat sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO keinen Erfolg, weil er keine Umstände glaubhaft gemacht hat, dass ihm insoweit das notwendige Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 23.6.2015, 10 B 201/15.FM.W4, juris Rn. 36). - OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04
Zulassung zum Studium
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem darlegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2015 - 13 C 18/15
Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität im Rahmen einer Gewährung eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Ob die Facharztklinik zu berücksichtigen wäre, wenn sie eine (hundertprozentige) Tochtergesellschaft des UKE wäre (dies in einer entsprechenden Konstellation verneinend: OVG Münster, Beschl. v. 7.12.2015, 13 C 18/15, juris Rn. 11 f.), hat das Beschwerdegericht offen gelassen, weil der Antragsgegner erklärt hat, dass weder das UKE noch eine seiner Tochtergesellschaften an der Facharztklinik GmbH beteiligt ist. - OVG Hamburg, 19.10.2009 - 3 Nc 82/08
Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Dabei entspricht es der bisherigen Praxis und Rechtsprechung, dass die Belegung in den Fachsemestern berücksichtigt wird (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.10.2009, 3 Nc 82/08, juris Rn. 104). - OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15
Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester; …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Dementsprechend hat das Beschwerdegericht für die Facharztklinik Hamburg, die sich zwar auf dem gleichen Gelände wie das UKE befindet, aber eine selbstständige Einrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH ist, entschieden, dass diese insoweit außer Betracht bleibt (…OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 11; vgl. ferner OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 2 B 19/15.NC, juris 11). - OVG Hamburg, 08.09.2011 - 3 Nc 83/10
Zulassung zum Studium Wirtschaft und Kultur Chinas; keine horizontale …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
- OVG Hamburg, 13.10.2016 - 3 Nc 18/16
Zulassung zum Medizinstudium bei fehlender Berücksichtigung von Blockpraktika bei …
- VG Münster, 13.09.2017 - 9 Nc 17/17 Rn. 30 Zum zutreffenden Ermittlungszeitraum des vorausgegangenen Kalenderjahres für die Zahl der tagesbelegten Betten vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 15 Nc 149/16 - sowie Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, sämtlich juris.
Rn. 34 vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2017 , a.a.O., zur Zuordnung des dortigen Fachs Mund-/Kiefer- und Gesichtschirurgie, juris,.
Rn. 61 Vgl. etwa: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 - und VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 9 C 18/17 -, jeweils m.w.N., juris.
- OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19
Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem dargelegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. u. a. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7).Rn. 88 Nach Vorlesungsbeginn erfolgte Exmatrikulationen bleiben außer Betracht (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.4.2019, 3 Nc 51/18, juris Rn. 74; Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 27;… Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 28.02.2017 - 3 Nc 10/16
Studienzulassung: Zuordnung eines in Kooperation mit ausländischer Hochschule …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem darlegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. u.a. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7).Rn. 51 Nach Vorlesungsbeginn erfolgte Exmatrikulationen bleiben außer Betracht (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 27;… Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 02.04.2019 - 3 Nc 51/18
Zulassung zum Bachelorstudiengang Logistik / Technische Betriebswirtschaft; …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem dargelegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. u. a. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7).Rn. 74 Nach Vorlesungsbeginn erfolgte Exmatrikulationen bleiben außer Betracht (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 27;… Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. klinisches Semester); Berücksichtigung …
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung, dass Privatpatienten bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen seien (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 NC 27/16 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris) in seinem Beschluss vom 30. Juli 2014 (…vgl. a.a.O., Rn. 13) ausgeführt:.Es fehlt (eindeutig) an einer (verordnungs-) rechtlichen Grundlage für einen Schwundausgleich hinsichtlich der patientenbezogenen Kapazität, weshalb auch eine entsprechende Anwendung des § 17 HZVO im Rahmen der patientenbezogenen Kapazitätsberechnung nicht in Betracht kommt (anderer Auffassung: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 23).
- OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
Humanmedizin; 5. Fachsemester; patientenbezogene Kapazität
Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3; a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Hamburg (vgl. Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 23) ist deshalb abzulehnen.
- OVG Hamburg, 05.04.2018 - 3 Nc 102/17
Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie an der Universität Hamburg zum …
Zu Gunsten der Antragstellerin geht das Beschwerdegericht deshalb davon aus, dass diese Exmatrikulationen noch vor Vorlesungsbeginn am 16. Oktober 2017 erfolgt sind und deshalb bei der Bestimmung der kapazitätswirksam besetzten Studienplätze außer Betracht bleiben (…vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, NordÖR 2006, 267 [Ls], juris Rn. 5; vgl. auch Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, NordÖR 2017, 208 [Ls], juris Rn. 27). - OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin: Klarstellung des Begriffs der …
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung, dass Privatpatienten bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen seien (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 NC 27/16 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris) in seinem Beschluss vom 30. Juli 2014 (…vgl. a.a.O., Rn. 13) ausgeführt:. - OVG Hamburg, 13.06.2019 - 3 Nc 1/19
Zulassung zum Studium; erschöpfte Kapazität in dem betreffenden Studiengang; …
Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen der Hochschule die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem dargelegt wird, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Studienplatz weniger zur Verfügung steht, so prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. u. a. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.1.2017, 3 Nc 27/16, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, HmbJVBl. 2007, 41, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 43/21
NC; Humanmedizin 5. FS; patientenbezogene Kapazität
Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3; a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris). - VG Freiburg, 04.12.2017 - NC 6 K 9570/17
Mitternachtszählung; Tagesbelegte Betten; Unterricht am Krankenbett; …
- VG Gelsenkirchen, 04.05.2021 - 4 Nc 143/20
- VG Münster, 13.02.2021 - 9 Nc 54/20
- OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 73/21
NC; Humanmedizin 5. FS; patientenbezogene Kapazität
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